Frühförderung
Leistungsangebot für Kinder mit Behinderungen oder drohender Behinderung von der Geburt bis zur Einschulung: medizinische und nichtärztliche Leistungen, oft als Komplexleistung.
- Auch genannt
- Frühförderstelle
Frühförderung ist ein Leistungsangebot für Kinder mit Behinderungen und für Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, von der Geburt bis zur Einschulung. Nach § 46 SGB IX gehören dazu medizinische Leistungen und nichtärztliche Leistungen, zum Beispiel sozialpädiatrische, psychologische, heilpädagogische und psychosoziale Leistungen sowie die Beratung der Erziehungsberechtigten. [1] Zusammen mit heilpädagogischen Leistungen werden sie als Komplexleistung erbracht. [1; 2]
Quellen und Literatur
- § 46 SGB IX – Früherkennung und Frühförderung (Abs. 1–6). https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__46.html
- § 79 SGB IX – Heilpädagogische Leistungen (Abs. 1–3). https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__79.html
Ausführlich: Frühförderung bei Autismus
Beiträge zu diesem Begriff
WissensartikelTherapien & Unterstützung
Frühförderung bei Autismus
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