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Betreuungsverfügung

Dokument, in dem du Wünsche zur Auswahl des Betreuers und zur Führung der Betreuung für den Fall festhältst, dass eine rechtliche Betreuung nötig wird.

In einer Betreuungsverfügung äußerst du Wünsche dazu, wer Betreuer werden soll und wie die Betreuung geführt werden soll, für den Fall, dass eine Betreuung nötig wird. Wer die Verfügung besitzt und vom Betreuungsverfahren erfährt, muss sie dem Gericht übermitteln. Wünscht du eine bestimmte Person als Betreuer, ist dem zu entsprechen, es sei denn, sie ist nicht geeignet. [1, Abs. 2] Rechtsstand: 10.10.2026; keine Rechtsberatung.

Mehr: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und rechtliche Betreuung. Siehe auch Vorsorgevollmacht.

Quellen und Literatur

  1. § 1816 BGB – Eignung und Auswahl des Betreuers; Berücksichtigung der Wünsche des Volljährigen. www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1816.html

Ausführlich: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Betreuung

Beiträge zu diesem Begriff

Verwandte Begriffe

  • Rechtliche Betreuung

    Gesetzliche Unterstützung für Volljährige, die ihre Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung nicht selbst regeln können.

  • Vorsorgevollmacht

    Vorsorgevollmacht: Vollmacht für eine Vertrauensperson, die deine Angelegenheiten wahrnimmt. Was das Gesetz verlangt und wie sie zur Betreuung steht.

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