Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen zu erhalten, zu verbessern oder herzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst dauerhaft zu sichern, zum Beispiel Unterstützte Beschäftigung und Jobcoaching.
- Auch genannt
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, berufliche Rehabilitation
Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. [1] Dazu gehören zum Beispiel Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes, berufliche Ausbildung und Weiterbildung, Unterstützte Beschäftigung und Jobcoaching. [1]
Für schwerbehinderte Menschen gibt es außerdem die begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt. [2]
Quellen und Literatur
- § 49 SGB IX – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__49.html
- § 185 SGB IX – Aufgaben des Integrationsamtes. www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
Ausführlich: Teilhabe am Arbeitsleben: Leistungen nach SGB IX
Beiträge zu diesem Begriff
WissensartikelWege & Orientierung
Teilhabe am Arbeitsleben: Leistungen nach SGB IX
Verwandte Begriffe
Fehler gefunden?
Wenn etwas sachlich falsch, veraltet oder unklar ist, sag uns Bescheid. Du musst keine persönlichen Daten angeben.