Vorsorgevollmacht
Schriftliche Vollmacht, mit der du eine andere Person bevollmächtigst, deine Angelegenheiten wahrzunehmen. Sie kann dazu führen, dass keine rechtliche Betreuung erforderlich ist.
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigst du eine andere Person, deine Angelegenheiten wahrzunehmen. [1, Abs. 1] Eine rechtliche Betreuung ist nach dem Gesetz nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten durch eine bevollmächtigte Person gleichermaßen besorgt werden können. [2, Abs. 3] Für besonders eingreifende Maßnahmen muss die Vollmacht schriftlich sein und sie ausdrücklich umfassen. [1, Abs. 2] Rechtsstand: 10.10.2026; keine Rechtsberatung.
Mehr: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und rechtliche Betreuung. Siehe auch rechtliche Betreuung.
Quellen und Literatur
- § 1820 BGB – Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung. www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1820.html
- § 1814 BGB – Voraussetzungen der rechtlichen Betreuung. www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1814.html
Ausführlich: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Betreuung
Beiträge zu diesem Begriff
WissensartikelWege & Orientierung
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Betreuung
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