Familien mit einem Kind mit Autismus könnten künftig andere Pflegeleistungen erhalten. Die Bundesregierung plant höhere Budgets, für junge Pflegebedürftige bis zu 300 Euro monatlich für Alltagshilfen und zugleich den Wegfall einer bisherigen Leistung bei Pflegegrad 1. Doch mehr Geld auf dem Papier bedeutet nicht grundsätzlich mehr Unterstützung. Das zeigt ein Blick in den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, den das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat.
Wichtig: Die Reform ist noch nicht verabschiedet. Bis zu einem möglichen Inkrafttreten gelten die bisherigen Regeln.
Pflegegeld: Höhere Beträge, aber ein anderes System
Wer zu Hause gepflegt wird und mindestens Pflegegrad 2 hat, kann Pflegegeld erhalten. 2026 sind das monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld.
Der Gesetzentwurf sieht stattdessen ein neues Entlastungsbudget vor. Daraus sollen unter anderem Pflegegeld sowie bestimmte weitere Pflegeleistungen finanziert werden. Für die Pflegegrade 2 bis 5 sind monatlich 380, 630, 890 beziehungsweise 1.080 Euro vorgesehen.
Diese Zahlen lassen sich nicht einfach mit dem heutigen Pflegegeld vergleichen. Denn künftig sollen aus demselben Budget auch Leistungen bezahlt werden, für die bislang eigene Ansprüche bestehen, etwa bestimmte Pflegehilfsmittel und Ersatzpflege. Ob Familien dadurch finanziell besserstehen, hängt also davon ab, welche Hilfen sie nutzen.
Welche Leistungen aktuell nebeneinander möglich sind, erklärt unser Ratgeber zu Pflegegeld, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag.
Bis zu 300 Euro für junge Pflegebedürftige
Ein weiterer Vorschlag betrifft das sogenannte Sozialraumbudget. Es soll bei Pflegegrad 2 bis 5 den bisherigen Entlastungsbetrag ersetzen. Für Menschen unter 25 Jahren sind bis zu 300 Euro im Monat vorgesehen, ab 25 Jahren bis zu 175 Euro.
Gerade Familien mit pflegebedürftigen Kindern könnte das helfen, Unterstützung im Alltag zu organisieren. Das Geld wäre allerdings zweckgebunden: Bezahlt werden sollen anerkannte Angebote, beispielsweise Betreuung oder Entlastung im häuslichen Umfeld. Es wäre kein zusätzliches frei verfügbares Pflegegeld und würde auch nicht allein wegen einer Autismus-Diagnose ausgezahlt.
Nach dem Entwurf sollen außerdem weniger Verwendungsarten möglich sein als beim bisherigen Entlastungsbetrag. Nicht genutzte Beträge könnten nicht mehr in spätere Monate übertragen werden. Entscheidend wäre deshalb auch, ob vor Ort passende und anerkannte Angebote verfügbar sind.
Pflegegrad 1: Bisherige 131 Euro sollen entfallen
Für Menschen mit Pflegegrad 1 enthält die Reform eine einschneidende Änderung. Der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich soll wegfallen. Das neue Sozialraumbudget wäre erst ab Pflegegrad 2 zugänglich.
Stattdessen setzt die Bundesregierung auf zusätzliche Beratung und eine neue Pflegebegleitung. Die umfassendere Pflegebegleitung soll nach dem Entwurf aber erst 2029 beginnen. Für Familien, die die 131 Euro heute regelmäßig für anerkannte Alltagshilfen einsetzen, wäre Beratung kein gleichwertiger finanzieller Ersatz.
Neue Grenzen bei der Pflegebegutachtung
Der Gesetzentwurf sieht auch höhere Punkteschwellen für die Einstufung vor. Heute beginnt Pflegegrad 1 bei 12,5 Punkten und Pflegegrad 2 bei 27 Punkten. Künftig sollen dafür 15 beziehungsweise 30 Punkte nötig sein; auch die Schwelle zu Pflegegrad 3 soll steigen.
Das könnte neue Antragsteller betreffen, wenn sie nach denselben Begutachtungskriterien künftig einen niedrigeren oder gar keinen Pflegegrad erreichen. Wie viele Menschen tatsächlich betroffen wären, ist damit noch nicht geklärt.
Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll ihn nach dem Entwurf allein wegen der neuen Schwellen nicht verlieren. Dieser Bestandsschutz bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche bisherigen Einzelleistungen unverändert bestehen bleiben.
Was das für Familien mit Autismus bedeutet
Ein Pflegegrad wird nicht alleine aufgrund der Diagnose Autismus vergeben. Maßgeblich sind die Einschränkungen der Selbstständigkeit und der dauerhaft notwendige Unterstützungsbedarf. Bei Kindern wird berücksichtigt, welche Fähigkeiten bei gleichaltrigen Kindern ohne Beeinträchtigung üblicherweise bereits vorhanden sind.
Eine Familie, deren Kind beispielsweise bei der Selbstversorgung, im Umgang mit Belastungen oder bei alltäglichen Abläufen viel Hilfe benötigt, kann prüfen lassen, ob ein Pflegegrad infrage kommt. Wie die Begutachtung funktioniert, erläutert unser Artikel Pflegegrad bei Autismus.
Was Eltern jetzt beachten sollten
Solange die Reform nicht in Kraft ist, ändern sich bestehende Ansprüche nicht allein durch den Gesetzentwurf. Familien sollten Anträge deshalb nicht aufschieben und laufende Leistungen wie bisher nutzen.
Hilfreich ist es, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf im Alltag festzuhalten und die Ausgaben für bisherige Entlastungsangebote zu dokumentieren. Wenn ein Gesetz verabschiedet wird, sollten Betroffene die Übergangsregeln und Informationen ihrer Pflegekasse prüfen. Weitere Anlaufstellen stellen wir im Beitrag Entlastung für Familien: Angebote im Überblick vor.
Fazit: Entscheidend ist, welche Hilfe tatsächlich ankommt
Die geplanten 300 Euro für junge Pflegebedürftige könnten Familien entlasten. Gleichzeitig droht bei Pflegegrad 1 der Verlust von bis zu 131 Euro monatlich, und höhere Pflegebudgets würden bisher getrennte Leistungen zusammenfassen.
Ob Menschen mit Autismus und ihre Angehörigen am Ende profitieren, hängt deshalb nicht nur von neuen Beträgen ab, sondern auch von den Regeln für ihre Nutzung und vom Angebot vor Ort. Noch handelt es sich um einen Gesetzentwurf.
Quellen
Bundesministerium für Gesundheit: Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 30. September 2026.
Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz.
Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Pflegeversicherung 2026.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: § 15 SGB XI – Ermittlung des Pflegegrades.
Fehler gefunden?
Wenn etwas sachlich falsch, veraltet oder unklar ist, sag uns Bescheid. Du musst keine persönlichen Daten angeben.



