Gestützte Kommunikation
Verfahren, von dem die S3-Leitlinie von 2021 abriet: Gestützte Kommunikation soll nicht zur Förderung von Sprachentwicklung oder Kommunikation eingesetzt werden, weil dafür keine Evidenz besteht. Nicht zu verwechseln mit Unterstützter Kommunikation.
- Auch genannt
- Facilitated Communication
Die S3-Leitlinie von 2021 hielt fest: Gestützte Kommunikation soll nicht zur Förderung von Sprachentwicklung oder Kommunikation eingesetzt werden, da hierfür keine Evidenz besteht. [1, Empf. 35] Für das Ziel „soziale Interaktion“ stufte sie sie außerdem unter den Verfahren ein, die in randomisierten Studien nicht (ausreichend) wirksam waren. [1, Empf. 12]
Nicht zu verwechseln ist sie mit der Unterstützten Kommunikation (zum Beispiel Bildkarten oder Geräte mit Sprachausgabe), die die Leitlinie unter bestimmten Voraussetzungen empfahl. [1, Empf. 31, 32]
Wie das Verfahren im Einzelnen abläuft, beschreiben die gelesenen Quellen nicht; dieser Eintrag erklärt deshalb nur die Einordnung. Die Leitlinie ist seit dem 23.03.2026 abgelaufen. [2] Mehr: Umstrittene und unseriöse Angebote erkennen.
Quellen und Literatur
- DGKJP/DGPPN et al.: Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter, Teil 2: Therapie. Interdisziplinäre S3-Leitlinie, AWMF-Reg.-Nr. 028-047, Langversion, Stand Text 02.05.2021. https://register.awmf.org/assets/guidelines/028-047l_S3_Autismus-Spektrum-Stoerungen-Kindes-Jugend-Erwachsenenalter-Therapie_2021-04_1.pdf
- DGKJP: Aktuelle Leitlinien (Übersicht mit AWMF-Registernummer und Gültigkeitsdatum). https://www.dgkjp.de/wissen/aktuelle-leitlinien/
Ausführlich: Umstrittene und unseriöse Angebote erkennen
Beiträge zu diesem Begriff
WissensartikelTherapien & Unterstützung
Umstrittene und unseriöse Angebote erkennen
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