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Behörde, die schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben begleitet (begleitende Hilfe) und deren Zustimmung der Arbeitgeber vor einer Kündigung braucht. Ihre Aufgaben bündelt die BIH.
Auch genannt
Inklusionsamt
Für schwerbehinderte Menschen gibt es die begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt. [1] Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf außerdem der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. [2] Das zuständige Amt findest du über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter (BIH); siehe Anlaufstelle BIH. Rechtsstand: 09.10.2026.
Quellen und Literatur
§ 185 SGB IX – Aufgaben des Integrationsamtes. www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
§ 168 SGB IX – Erfordernis der Zustimmung (Kündigung). https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__168.html.
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