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Auf Antrag werden Leistungen zur Teilhabe als Budget ausgeführt, in der Regel als Geldleistung, damit Leistungsberechtigte ihr Leben möglichst selbstbestimmt gestalten können.
Auch genannt
Budget
Auf Antrag werden Leistungen zur Teilhabe als Persönliches Budget ausgeführt, damit Leistungsberechtigte in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. [1] Das Budget wird in der Regel als Geldleistung ausgezahlt, bei laufenden Leistungen monatlich. An die Entscheidung für ein Persönliches Budget sind Leistungsberechtigte sechs Monate gebunden. [1]
Quellen und Literatur
§ 29 SGB IX – Persönliches Budget. www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__29.html
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