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Persönliches Budget

Auf Antrag werden Leistungen zur Teilhabe als Budget ausgeführt, in der Regel als Geldleistung, damit Leistungsberechtigte ihr Leben möglichst selbstbestimmt gestalten können.

Auch genannt
Budget

Auf Antrag werden Leistungen zur Teilhabe als Persönliches Budget ausgeführt, damit Leistungsberechtigte in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. [1] Das Budget wird in der Regel als Geldleistung ausgezahlt, bei laufenden Leistungen monatlich. An die Entscheidung für ein Persönliches Budget sind Leistungsberechtigte sechs Monate gebunden. [1]

Quellen und Literatur

  1. § 29 SGB IX – Persönliches Budget. www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__29.html

Ausführlich: Persönliches Budget: Leistungen selbst verwalten

Beiträge zu diesem Begriff

Verwandte Begriffe

  • Eingliederungshilfe

    Eingliederungshilfe nach dem SGB IX: Aufgabe, Leistungsberechtigte und Leistungen. Kurz erklärt, mit Rechtsstand und Link zum ausführlichen Beitrag.

  • EUTB

    EUTB: Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung. Ein geförderter Beratungsdienst, unabhängig von Leistungsträgern, schon vor der Antragstellung nutzbar.

Zu „Autismus von A bis Z“

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