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Wege & Orientierung

Persönliches Budget: Leistungen selbst verwalten

Für wen? Für Menschen im Autismus-Spektrum und ihre Eltern, die Leistungen zur Teilhabe lieber als Geld selbst einsetzen möchten, statt sie als Sachleistung zu erhalten.

Kurz erklärt

Auf Antrag werden Leistungen zur Teilhabe als Persönliches Budget ausgeführt, damit Leistungsberechtigte in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. [1] Das Budget wird in der Regel als Geldleistung ausgezahlt, bei laufenden Leistungen monatlich. [1] An die Entscheidung für ein Persönliches Budget sind Leistungsberechtigte sechs Monate gebunden. [1]

Rechtsstand: 08.10.2026 (Bundesrecht, am Gesetzestext geprüft). Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt deiner Antragstellung geltenden Fassungen.

Was das Persönliche Budget ist

Das Persönliche Budget ist keine zusätzliche Leistung, sondern eine andere Form, in der Leistungen zur Teilhabe ausgeführt werden. Du entscheidest, wie du den festgestellten Bedarf deckst, zum Beispiel selbst gewählte Unterstützung statt einer vorgegebenen Sachleistung. [1] Das Budget wird in der Regel als Geldleistung ausgeführt; in begründeten Fällen werden Gutscheine ausgegeben. [1] Budgetfähig sind außerdem bestimmte Leistungen der Kranken- und Pflegekassen sowie die Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe, soweit sie sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistung oder durch Gutscheine erbracht werden können. [1]

Wer beteiligt ist und wer das Verfahren führt

An einem Persönlichen Budget sind nach dem festgestellten Bedarf die Rehabilitationsträger, die Pflegekassen und die Integrationsämter beteiligt. Es wird von den beteiligten Leistungsträgern trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht, kann aber auch von einem einzelnen Leistungsträger erbracht werden. [1] Beantragst du Leistungen als Persönliches Budget, ist der nach § 14 SGB IX leistende Rehabilitationsträger für das Verfahren zuständig. Das Gleiche gilt entsprechend für die Pflegekassen und die Integrationsämter. [1] Zur Frage, wer „leistender Träger“ ist: Anträge stellen und Widerspruch einlegen.

Zielvereinbarung

Der Leistungsträger und du schließen zur Umsetzung eine Zielvereinbarung. Sie enthält mindestens Regelungen über [1]:

  • die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele,
  • die Erforderlichkeit eines Nachweises zur Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs,
  • die Qualitätssicherung und
  • die Höhe der Teil- und des Gesamtbudgets.

Beide Seiten können die Zielvereinbarung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn ihnen die Fortsetzung nicht zumutbar ist. Ein wichtiger Grund kann für dich insbesondere in der persönlichen Lebenssituation liegen. Für den Leistungsträger kann er vorliegen, wenn du die Vereinbarung, insbesondere zu Nachweis und Qualitätssicherung, nicht einhältst. Bei Kündigung wird der Verwaltungsakt aufgehoben. [1] Wenn allein Pflegekassen Leistungsträger sind und sie das Budget für Pflegeleistungen erbringen, gilt diese Regelung zur Zielvereinbarung nicht. [1]

Höhe und Überprüfung

Das Budget wird so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. Dabei soll seine Höhe die Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen nicht überschreiten, die ohne das Budget zu erbringen sind. [1] Das Bedarfsermittlungsverfahren für laufende Leistungen wird in der Regel im Abstand von zwei Jahren wiederholt; in begründeten Fällen kann davon abgewichen werden. [1]

Was du sonst noch wissen solltest

  • Du musst es nicht wählen. Das Persönliche Budget gibt es nur auf Antrag. [1]
  • Nachweise gehören dazu. Die Zielvereinbarung regelt, wie du nachweist, dass der Bedarf gedeckt ist. Bewahre Belege auf.
  • Bindung beachten. Die Entscheidung gilt für sechs Monate. [1]
  • Beratung nutzen. Eine unabhängige Beratung vor dem Antrag kann helfen: Beratung finden.
  • Nicht dargestellt: Wie sich das Budget im Einzelfall berechnet, welche Leistungen deines Trägers budgetfähig sind und wie Assistenzkräfte angestellt werden. Das hängt vom Einzelfall ab.

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Quellen und Literatur

  1. § 29 SGB IX – Persönliches Budget. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__29.html). – Gesetz

Begriffe aus diesem Beitrag

Persönliches Budget
Auf Antrag werden Leistungen zur Teilhabe als Budget ausgeführt, in der Regel als Geldleistung, damit Leistungsberechtigte ihr Leben möglichst selbstbestimmt gestalten können.

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