Psychoedukation
Vermittlung von Wissen über Autismus und mögliche Begleiterkrankungen an Betroffene und Angehörige, einzeln oder in der Gruppe. Die S3-Leitlinie von 2021 empfahl, sie allen Eltern nach der Diagnose des Kindes anzubieten.
Nach der Leitlinie soll allen Eltern oder primären Bezugspersonen nach der Diagnose des Kindes eine Psychoedukation zu Autismus und möglichen Begleiterkrankungen angeboten werden, in der Gruppe oder einzeln und in der individuell notwendigen Ausführlichkeit. Wenn Eltern, Geschwister oder andere Angehörige es wünschen, soll eine individuelle Psychoedukation und Beratung zum Umgang mit dem Kind oder Jugendlichen angeboten werden. Geschwistern sollten angemessene Unterstützung und Psychoedukation angeboten werden. [1, Empf. 106]
Die Leitlinie ist seit dem 23.03.2026 abgelaufen. [2]
Quellen und Literatur
- DGKJP/DGPPN et al.: Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter, Teil 2: Therapie. Interdisziplinäre S3-Leitlinie, AWMF-Reg.-Nr. 028-047, Langversion, Stand Text 02.05.2021. https://register.awmf.org/assets/guidelines/028-047l_S3_Autismus-Spektrum-Stoerungen-Kindes-Jugend-Erwachsenenalter-Therapie_2021-04_1.pdf
- DGKJP: Aktuelle Leitlinien (Übersicht mit AWMF-Registernummer und Gültigkeitsdatum). https://www.dgkjp.de/wissen/aktuelle-leitlinien/
Ausführlich: Entlastung für Familien: Angebote im Überblick
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