Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung
Ein Kind über 18 Jahren wird beim Kindergeld berücksichtigt, wenn es wegen einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, und die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
- Auch genannt
- Kindergeld über 18, Kindergeld bei Behinderung
Ein Kind über 18 Jahren wird beim Kindergeld berücksichtigt, wenn es „wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten“. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. [1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 3]
Das Kindergeld beträgt nach dem Gesetzestext vom 08.10.2026 monatlich 259 Euro für jedes Kind. [2] Es ist bei der zuständigen Familienkasse zu beantragen. [3] Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, prüft die Familienkasse; dieser Eintrag erklärt nur den Gesetzeswortlaut. Ausführlich: Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung. Rechtsstand: 08.10.2026; keine Rechtsberatung.
Quellen und Literatur
- § 32 EStG – Kinder, Freibeträge für Kinder (Abs. 4 Satz 1 Nr. 3). https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html.
- § 66 EStG – Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum (Abs. 1). https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__66.html.
- § 67 EStG – Antrag. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__67.html.
Ausführlich: Kindergeld für volljährige Kinder mit Behinderung
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