Zum Inhalt springen

Wege & Orientierung

Kindergeld für volljährige Kinder mit Behinderung

Für wen? Für Eltern von Kindern mit Autismus, die volljährig werden oder schon sind, und die wissen möchten, ob Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus möglich ist.

Kurz erklärt

Ein Kind über 18 Jahren wird beim Kindergeld berücksichtigt, wenn es „wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten“. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. [1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 3] Das Kindergeld beträgt nach dem Gesetzestext vom 08.10.2026 monatlich 259 Euro für jedes Kind. [4] Es ist bei der zuständigen Familienkasse zu beantragen. [5] Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, prüft die Familienkasse; dieser Beitrag erklärt nur den Gesetzeswortlaut.

Rechtsstand: 08.10.2026 (Bundesrecht, am Gesetzestext geprüft). Die Höhe des Kindergeldes kann sich ändern. Was sich mit 18 sonst rechtlich ändert, steht im Beitrag Volljährigkeit mit 18.

Die Regel im Gesetz

Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz erhält, wer im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (oder in bestimmten Fällen ohne Wohnsitz unbeschränkt steuerpflichtig ist), für Kinder im Sinne des § 63. [2] Als Kinder gelten Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1, vom Berechtigten in den Haushalt aufgenommene Kinder des Ehegatten und Enkel; § 32 Abs. 3 bis 5 gilt entsprechend. [3]

§ 32 Abs. 4 nennt Altersgrenzen für Kinder, die 18 Jahre oder älter sind: unter 21 Jahren, wenn das Kind arbeitslos gemeldet ist, unter 25 Jahren in Ausbildung oder bestimmten Diensten, und, ohne Altersgrenze nach oben, bei Behinderung. Ein Kind wird berücksichtigt, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Die Behinderung muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein. [1] Eine Autismusdiagnose allein führt nicht automatisch zu Kindergeld. Ob ein Kind „außerstande ist, sich selbst zu unterhalten“, ist eine Frage des Einzelfalls; wie die Familienkassen das beurteilen, beschreibt dieser Beitrag nicht.

Höhe und Antrag

Das Kindergeld beträgt nach dem Gesetzestext vom 08.10.2026 monatlich 259 Euro für jedes Kind. Es wird vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem sie wegfallen. [4]

Das Kindergeld ist bei der zuständigen Familienkasse elektronisch zu beantragen; die Familienkasse kann auf die elektronische Antragstellung verzichten, wenn es schriftlich beantragt und der Antrag eigenhändig unterschrieben wird. Neben dem Berechtigten können auch andere Personen mit berechtigtem Interesse den Antrag stellen. Zum Antrag gehört die steuerliche Identifikationsnummer. [5] Hilfe bei Anträgen und Widersprüchen: Anträge stellen und Widerspruch einlegen.

Was dieser Beitrag nicht erklärt

Nicht dargestellt sind die Nachweise gegenüber der Familienkasse, die Auslegung von „außerstande, sich selbst zu unterhalten“ (einschließlich möglicher Einkommensgrenzen), die Auszahlung an das Kind selbst, das Verhältnis zu Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Eingliederungshilfe und Kinderfreibeträge. Dazu beraten Familienkassen, Beratungsstellen und Fachanwält:innen.

Das könnte dich auch interessieren

Quellen und Literatur

  1. § 32 EStG – Kinder, Freibeträge für Kinder (www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html). – Gesetz
  2. § 62 EStG – Anspruchsberechtigte (www.gesetze-im-internet.de/estg/__62.html). – Gesetz
  3. § 63 EStG – Kinder (www.gesetze-im-internet.de/estg/__63.html). – Gesetz
  4. § 66 EStG – Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum (www.gesetze-im-internet.de/estg/__66.html). – Gesetz
  5. § 67 EStG – Antrag (www.gesetze-im-internet.de/estg/__67.html). – Gesetz

Begriffe aus diesem Beitrag

Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung
Ein Kind über 18 Jahren wird beim Kindergeld berücksichtigt, wenn es wegen einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, und die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

Das könnte dich auch interessieren

Fehler gefunden?

Wenn etwas sachlich falsch, veraltet oder unklar ist, sag uns Bescheid. Du musst keine persönlichen Daten angeben.

Hinweis schreibenHinweis schließen

Was stimmt nicht? Eine Quelle hilft uns bei der Prüfung. Mindestens 10 Zeichen.

Nur für Rückfragen zu diesem Hinweis. Wird gelöscht, sobald er bearbeitet ist. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Unabhängig aufgebaut

Autismus Wissen wird unabhängig aufgebaut und weiterentwickelt. Wenn du das Projekt unterstützen möchtest, kannst du freiwillig einen Beitrag leisten. Die Unterstützung hat keinen Einfluss auf unsere redaktionellen Inhalte oder fachlichen Bewertungen.

Autismus Wissen unterstützen