Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit
Prüfung, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad besteht. Die Pflegekasse beauftragt dazu den Medizinischen Dienst oder unabhängige Gutachter:innen.
- Abkürzung
- MD
- Auch genannt
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, Pflegebegutachtung
Nach einem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter:innen zu prüfen, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad besteht. [1] Wird nicht innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Antragstellung begutachtet oder sollen unabhängige Gutachter:innen beauftragt werden, muss die Pflegekasse eine Liste mit mindestens drei Gutachter:innen zur Auswahl schicken. [1] Mehr zum Verfahren steht im Beitrag Pflegegrad bei Autismus.
Praktische Hilfe zur Vorbereitung: Checkliste: Pflegegrad beantragen – Vorbereitung.
Rechtsstand: 08.10.2026. Das ist keine Rechtsberatung; im Einzelfall helfen Beratungsstellen oder Fachanwält:innen für Sozialrecht.
Quellen und Literatur
- § 18 SGB XI – Beauftragung der Begutachtung. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18.html
Ausführlich: Pflegegrad bei Autismus
Beiträge zu diesem Begriff
WissensartikelWege & Orientierung
Pflegegrad bei Autismus
Verwandte Begriffe
Fehler gefunden?
Wenn etwas sachlich falsch, veraltet oder unklar ist, sag uns Bescheid. Du musst keine persönlichen Daten angeben.