Pflegegeld
Geldleistung der Pflegekasse bei häuslicher Pflege ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird, zum Beispiel durch Angehörige.
- Auch genannt
- Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, § 37 SGB XI
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Voraussetzung ist, dass sie mit dem Pflegegeld in dessen Umfang die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst sicherstellen, zum Beispiel durch Angehörige. [1] Das Gesetz sieht außerdem Beratungseinsätze bei Bezug von Pflegegeld vor. [1] Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad; aktuelle Beträge und weitere Leistungen stehen im Beitrag Leistungen der Pflegeversicherung. Dort ist auch ein geplantes Reformgesetz erwähnt.
Rechtsstand: 08.10.2026. Das ist keine Rechtsberatung; im Einzelfall helfen Beratungsstellen oder Fachanwält:innen für Sozialrecht.
Quellen und Literatur
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html
Ausführlich: Pflegegeld, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag
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Pflegegeld, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag
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