Pflegegrad
Einstufung der Pflegebedürftigkeit nach der Selbstständigkeit im Alltag, nicht nach einer Diagnose. Leistungen der Pflegeversicherung gibt es auf Antrag bei der Pflegekasse.
- Auch genannt
- Pflegegrade
Der Pflegegrad hängt nicht von einer Diagnose ab, sondern davon, wie selbstständig ein Mensch im Alltag ist. Das Gesetz fragt, ob jemand gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten hat und deshalb dauerhaft, voraussichtlich mindestens sechs Monate, auf die Hilfe anderer angewiesen ist. [1] Autismus wird im Gesetz nicht genannt. Bei Kindern wird die Selbstständigkeit mit der von altersentsprechend entwickelten Kindern verglichen. [2] Leistungen gibt es auf Antrag bei der Pflegekasse. [3]
Rechtsstand: 08.10.2026. Eine Reform der Pflegeversicherung ist als Kabinettsentwurf beschlossen, aber noch kein Gesetz; Näheres im Artikel „Pflegegrad bei Autismus“.
Quellen und Literatur
- § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html
- § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__33.html
Ausführlich: Pflegegrad bei Autismus
Beiträge zu diesem Begriff
WissensartikelWege & Orientierung
Pflegegrad bei Autismus
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