Merkzeichen
Eintragungen im Schwerbehindertenausweis, die bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche nachweisen, zum Beispiel G, B, H oder aG.
Merkzeichen sind Eintragungen im Schwerbehindertenausweis, die bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche nachweisen. Die Schwerbehindertenausweisverordnung nennt acht Merkzeichen für die Rückseite des Ausweises: aG, H, Bl, Gl, RF, 1. Kl., G und TBl; das Merkzeichen B (Begleitperson) steht auf der Vorderseite. [1]
Für Menschen mit Autismus nennt der Bundesverband autismus Deutschland häufig die Merkzeichen H, B und G als möglich. [2] Das Gesetz knüpft aber nicht an die Diagnose an, sondern an die Auswirkungen im Einzelfall.
Quellen und Literatur
- § 3 SchwbAwV – Weitere Merkzeichen. Schwerbehindertenausweisverordnung. https://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/__3.html
- autismus Deutschland e.V. – Bundesverband zum Wohle der Menschen mit Autismus: Rechte von Menschen mit Autismus, Vortragsfolien Recht, 20.11.2025. https://www.autismus.de/fileadmin/RECHT_UND_GESELLSCHAFT/Folien_Recht_20_11_2025.pdf
Ausführlich: Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: G, B, H, aG
Beiträge zu diesem Begriff
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Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: G, B, H, aG
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