Budget für Arbeit
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben: Bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis mit tarifvertraglicher oder ortsüblicher Entlohnung gibt es einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber von bis zu 75 Prozent sowie Anleitung und Begleitung.
Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt haben, erhalten bei Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses mit tarifvertraglicher oder ortsüblicher Entlohnung ein Budget für Arbeit. Es umfasst einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber zum Ausgleich der Leistungsminderung (bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts) und Aufwendungen für die notwendige Anleitung und Begleitung. Die Anleitung und Begleitung können mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam nutzen. Ein Anspruch auf Leistungen bei einem bestimmten Arbeitgeber besteht nicht. [1] Rechtsstand: 09.10.2026.
Nicht zu verwechseln mit dem Persönlichen Budget.
Quellen und Literatur
- § 61 SGB IX – Budget für Arbeit (Abs. 1–5). https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__61.html.
Ausführlich: Mitarbeitende mit Autismus: Hinweise für Arbeitgeber
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Mitarbeitende mit Autismus: Hinweise für Arbeitgeber
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