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Fachkräfte & Praxis

Mitarbeitende mit Autismus: Hinweise für Arbeitgeber

Für wen? Für Arbeitgeber, Personalverantwortliche und Führungskräfte, die Mitarbeitende mit Autismus beschäftigen oder einstellen möchten, sowie für Beratende im Arbeitsleben.

Kurz erklärt

Die S3-Leitlinie von 2021 empfahl für Menschen mit Autismus Arbeitsbedingungen, die zu den Besonderheiten der Person passen: ein übersichtlicher, gleichbleibender Arbeitsplatz, angepasste Pausen und flexible Arbeitszeitmodelle; Arbeitgeber sollten vor Beginn beraten und unterstützt werden. [1, Empf. 113, 114] Die Leitlinie ist seit dem 23.03.2026 abgelaufen. [2] Rechtlich dürfen Arbeitgeber schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen der Behinderung benachteiligen, und schwerbehinderte Beschäftigte haben unter anderem Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes, soweit das nicht unzumutbar oder unverhältnismäßig aufwendig ist. [3] Für Unterstützung gibt es Beratung und Förderung, zum Beispiel durch das Integrationsamt.

Rechtsstand: 09.10.2026 (Bundesrecht, am Gesetzestext geprüft). Die genannten Pflichten gelten für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte; wer dazugehört, steht im Beitrag Schwerbehinderung im Beruf. Das ist keine Rechtsberatung.

Was die Leitlinie empfahl

Die S3-Leitlinie von 2021 empfahl ein Bewerbungstraining mit Rollenspielen und konkreten Übungen, wenn die Person es wünscht, sowie Arbeitsbedingungen, die zu den Besonderheiten der Person passen: ein übersichtlicher, gleichbleibender Arbeitsplatz, angepasste Pausen und flexible Arbeitszeitmodelle. Arbeitgeber sollten vor Beginn beraten und unterstützt werden. [1, Empf. 113, 114] Die Studienlage dazu bezeichnete die Leitlinie als insgesamt schlecht. [1, Empf. 116] Die Empfehlungen sind Orientierung, keine Vorgabe für den Einzelfall; Menschen im Autismus-Spektrum sind sehr verschieden. Mehr: Arbeit und Beruf mit Autismus.

Was das Gesetz verlangt

Für schwerbehinderte Beschäftigte (und gleichgestellte, siehe Schwerbehinderung im Beruf) regelt § 164 SGB IX: [3]

  • Arbeitgeber dürfen sie nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen (Abs. 2).
  • Arbeitgeber müssen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass schwerbehinderte Menschen eine möglichst dauerhafte behinderungsgerechte Beschäftigung finden können (Abs. 3).
  • Beschäftigte haben Anspruch auf eine Beschäftigung, in der sie ihre Fähigkeiten voll verwerten können, auf bevorzugte Berücksichtigung bei beruflicher Bildung, auf behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes und auf erforderliche technische Arbeitshilfen. Das gilt nicht, soweit es für den Arbeitgeber unzumutbar oder unverhältnismäßig aufwendig wäre (Abs. 4).
  • Auf Teilzeitbeschäftigung besteht ein Anspruch, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist (Abs. 5).

Ob Beschäftigte mit Autismus einen GdB haben, hängt vom Einzelfall ab; eine Diagnose allein begründet ihn nicht (Schwerbehindertenausweis und GdB).

Beratung und Förderung

  • Integrationsamt: Für schwerbehinderte Menschen gibt es die begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt. [4] Das zuständige Amt nennt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrations- und Inklusionsämter (BIH) auf bih.de.
  • Bundesagentur für Arbeit: Sie berät Menschen mit Behinderungen zur beruflichen Rehabilitation und zu Schwerbehinderung und Gleichstellung. [6]
  • Budget für Arbeit: Menschen mit Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt erhalten bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis mit tarifvertraglicher oder ortsüblicher Entlohnung ein Budget für Arbeit. Es umfasst einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie Aufwendungen für notwendige Anleitung und Begleitung. Ein Anspruch auf Leistungen bei einem bestimmten Arbeitgeber besteht nicht. [5]
  • Anlaufstellen: Beratung der Bundesagentur für Arbeit und Integrationsämter (BIH).

Praktische Fragen für das Gespräch (Vorschlag der Redaktion)

Diese Fragen sind keine Rechtsvorgabe, sondern eine Gesprächshilfe, wenn die Person Unterstützung wünscht:

  • Welche Bedingungen helfen dir, gut zu arbeiten (Arbeitsplatz, Pausen, Arbeitszeiten, Absprachen)?
  • Was ist für dich schwer oder belastend, und wie können wir das früh ansprechen?
  • Wie möchtest du, dass im Team über Besonderheiten gesprochen wird, und was soll vertraulich bleiben?

Was dieser Beitrag nicht erklärt

Nicht dargestellt sind die Beschäftigungspflicht und die Ausgleichsabgabe, die Schwerbehindertenvertretung, das betriebliche Eingliederungsmanagement, Kündigungsschutzfragen im Einzelnen, die Voraussetzungen der Förderleistungen im Detail und wie sich Menschen mit Autismus im Bewerbungsverfahren am besten darstellen.

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Quellen und Literatur

  1. DGKJP, DGPPN et al. Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Teil 2: Therapie. S3-Leitlinie, AWMF-Reg.-Nr. 028-047, Stand Text 02.05.2021 (Empf. 113, 114, 116). – Leitlinie; abgelaufen am 23.03.2026 (siehe Nr. 2)
  2. DGKJP. Aktuelle Leitlinien (Eintrag 028-047: „Gültig bis 23.03.2026“). https://www.dgkjp.de/wissen/aktuelle-leitlinien/ – Fachgesellschaft
  3. § 164 SGB IX – Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__164.html). – Gesetz
  4. § 185 SGB IX – Aufgaben des Integrationsamtes (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html). – Gesetz
  5. § 61 SGB IX – Budget für Arbeit (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__61.html). – Gesetz
  6. Bundesagentur für Arbeit: Seite „Menschen mit Behinderungen“. https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen – Behördenquelle

Begriffe aus diesem Beitrag

Budget für Arbeit
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben: Bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis mit tarifvertraglicher oder ortsüblicher Entlohnung gibt es einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber von bis zu 75 Prozent sowie Anleitung und Begleitung.

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