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Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr, bei einer Fünf-Tage-Woche.

Auch genannt
Zusatzurlaub, fünf zusätzliche Urlaubstage

Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Woche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Sehen tarifliche, betriebliche oder sonstige Regelungen einen längeren Zusatzurlaub vor, bleiben sie unberührt. [1] Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nicht das ganze Kalenderjahr, gibt es für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Zusatzurlaubs. [1] Voraussetzung ist die Feststellung der Schwerbehinderung, siehe Schwerbehindertenausweis. Mehr zu den Rechten im Beruf: Schwerbehinderung im Beruf.

Rechtsstand: 08.10.2026. Das ist keine Rechtsberatung; im Einzelfall helfen Beratungsstellen oder Fachanwält:innen für Sozialrecht.

Quellen und Literatur

  1. § 208 SGB IX – Zusatzurlaub (Abs. 1–3). https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__208.html.

Ausführlich: Schwerbehinderung im Beruf: Rechte und Kündigungsschutz

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