Schwerbehindertenausweis
Ausweis, mit dem schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung ab 50) diese Eigenschaft nachweisen. Er wird auf Antrag von der zuständigen Behörde ausgestellt.
- Auch genannt
- Schwerbehindertenausweis, Ausweis nach § 152 SGB IX
Als schwerbehindert gilt, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat. [1] Den Grad der Behinderung stellt auf Antrag die zuständige Behörde fest; auf Antrag wird darüber ein Ausweis ausgestellt. Seine Gültigkeit soll befristet werden. [2] Eine Autismusdiagnose führt nicht automatisch zu einem Grad der Behinderung: Entscheidend ist, wie stark die Teilhabe im Alltag beeinträchtigt ist. Mit dem Ausweis können weitere Rechte verbunden sein, etwa im Arbeitsleben (Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz) oder durch Merkzeichen. Ausführlich: Schwerbehindertenausweis und Grad der Behinderung.
Rechtsstand: 08.10.2026. Das ist keine Rechtsberatung; im Einzelfall helfen Beratungsstellen oder Fachanwält:innen für Sozialrecht.
Quellen und Literatur
- § 2 SGB IX – Begriffsbestimmungen (Abs. 1–3). Sozialgesetzbuch Neuntes Buch.
- § 152 SGB IX – Feststellung der Behinderung, Ausweise. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html.
Ausführlich: Schwerbehindertenausweis und GdB bei Autismus
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Schwerbehindertenausweis und GdB bei Autismus
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