Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Leistungen der Eingliederungshilfe, die Schulbildung und schulische oder hochschulische Ausbildung ermöglichen sollen, zum Beispiel Anleitung und Begleitung in der Schule.
- Auch genannt
- Teilhabe an Bildung, § 112 SGB IX, Hilfen zur Schulbildung
Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen, sowie Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf. Sie schließen heilpädagogische und sonstige Maßnahmen ein, wenn diese erforderlich und geeignet sind, den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern. [1] Die in der Schule wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung kann mehreren Leistungsberechtigten gemeinsam erbracht werden, soweit dies zumutbar ist. [1] Dazu gehört die Schulbegleitung. Wie sie im Schulalltag aussieht, erklärt der Beitrag Schulbegleitung im Schulalltag. Ob und wie ein Land Schulbegleitung organisiert, kann sich unterscheiden.
Rechtsstand: 08.10.2026. Das ist keine Rechtsberatung; im Einzelfall helfen Beratungsstellen oder Fachanwält:innen für Sozialrecht.
Quellen und Literatur
- § 112 SGB IX – Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Abs. 1, Abs. 4). https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__112.html. SGB IX zuletzt geändert 16.01.2026.
Ausführlich: Schulbegleitung: Ziele, Rolle, Selbstständigkeit
Beiträge zu diesem Begriff
WissensartikelKita, Schule & Bildung
Schulbegleitung: Ziele, Rolle, Selbstständigkeit
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