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Kita, Schule & Bildung

Schulbegleitung: Ziele, Rolle, Selbstständigkeit

Für wen? Für Eltern von Kindern und Jugendlichen im Autismus-Spektrum und für Fachkräfte, die Schulbegleitung im Schulalltag gestalten.

Kurz erklärt

Nach der S3-Leitlinie von 2021 soll der Einsatz von Schulbegleiter:innen individuell und zum Erreichen klar definierter Ziele über einen begrenzten Zeitraum erfolgen. Die Notwendigkeit soll regelmäßig überprüft und im Verlauf reduziert werden; die Selbstständigkeit des Kindes soll immer gefördert werden. Schulbegleiter:innen sollen im Umgang mit Autismus geschult sein. [1, Empf. 109] Rechtlich kann die in der Schule wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung mehreren Leistungsberechtigten gemeinsam erbracht werden, soweit dies zumutbar ist. [3]

Rechtsstand: 08.10.2026 (Bundesrecht, am Gesetzestext geprüft; zur Beantragung siehe die verlinkten Beiträge). Die Leitlinie ist seit dem 23.03.2026 abgelaufen. [2]

Schulbegleitung in der Leitlinie von 2021

  • Individuell und zielorientiert. Der Einsatz von Integrationshelfer:innen oder Schulbegleiter:innen soll individuell und zum Erreichen klar definierter Ziele erfolgen. [1, Empf. 109]
  • Begrenzt und überprüft. Der Einsatz soll über einen begrenzten Zeitraum erfolgen; die Indikation soll regelmäßig überprüft und im Verlauf reduziert werden. [1, Empf. 109]
  • Selbstständigkeit. Die Selbstständigkeit des Kindes oder Jugendlichen soll immer gefördert werden. [1, Empf. 109]
  • Geschult. Schulbegleiter:innen sollen im Umgang mit dem Kind geschult sein und die Grundlagen der wirksamen Therapiemethoden kennen. [1, Empf. 109]

Die Leitlinie hielt außerdem fest, dass das deutsche Sozialsystem den Einsatz von Integrationshelfer:innen oder Schulbegleiter:innen in Kindergarten und Unterricht zur Förderung der Teilhabe finanziert. [1, Empf. 109]

Zusammenarbeit mit der Schule

Die Leitlinie nannte außerdem: Lehrkräfte sollen eine Schulung oder umfassende Information zu Autismus erhalten. Die Unterstützung soll individuell gestaltet sein und die krankheitsbedingten Nachteile ausgleichen, ohne die fachlichen Anforderungen zu reduzieren. Als Beispiele für Schulkinder nannte sie vereinfachte Arbeitsanleitungen und Aufgabenstellungen sowie individuelle Nachteilsausgleiche wie verlängerte Bearbeitungszeit, einen individuell gestalteten Arbeitsplatz, einen reizarmen Extraraum oder Gehörschutz. [1, Empf. 109] Ein Förderplan, bei Schüler:innen auch ein Nachteilsausgleich, soll schriftlich in Zusammenarbeit mit Fachpersonen formuliert, verbindlich umgesetzt und regelmäßig überprüft werden. [1, Empf. 109] Mehr dazu: Nachteilsausgleich in der Schule.

Gemeinsame Begleitung: Was das Gesetz sagt

Nach § 112 Abs. 4 SGB IX können die in der Schule oder Hochschule wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung an mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam erbracht werden, soweit dies nach § 104 SGB IX für die Leistungsberechtigten zumutbar ist. [3] Wie du Schulbegleitung beantragst und welche Stelle zuständig ist: Schulbegleitung beantragen und Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.

Was du sonst noch wissen solltest

  • Ziele schriftlich festhalten. Das erleichtert die Überprüfung. Das ist ein Praxistipp der Redaktion, in der Leitlinie steht nur, dass Ziele klar definiert sein sollen.
  • Schule und Schulbegleitung abstimmen. Förderplan und Nachteilsausgleich sollten zusammenpassen. [1, Empf. 109]
  • Nicht dargestellt: Wer die Kosten trägt, Qualifikation und Anstellung von Schulbegleiter:innen im Einzelnen, Landesregelungen zu Schulen und Schulgesetzen, die laufende Reform der Kinder- und Jugendhilfe (Entwurf): Kinder- und Jugendhilfe: Kabinett beschließt erste Stufe der Strukturreform.

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Quellen und Literatur

  1. DGKJP, DGPPN et al. Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Teil 2: Therapie. S3-Leitlinie, AWMF-Reg.-Nr. 028-047, Stand Text 02.05.2021 (Empf. 109). – Leitlinie; abgelaufen am 23.03.2026 (siehe Nr. 2)
  2. DGKJP. Aktuelle Leitlinien (Eintrag 028-047: „Gültig bis 23.03.2026“). https://www.dgkjp.de/wissen/aktuelle-leitlinien/ – Fachgesellschaft
  3. § 112 SGB IX – Leistungen zur Teilhabe an Bildung (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__112.html). – Gesetz

Begriffe aus diesem Beitrag

Schulbegleitung
Individuelle Begleitung eines Kindes im Schulalltag. Nach der S3-Leitlinie von 2021 soll sie zielbezogen, befristet und auf mehr Selbstständigkeit ausgerichtet sein. Begriffe unterscheiden sich regional (Schulassistenz, Integrationshilfe).
Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Leistungen der Eingliederungshilfe, die Schulbildung und schulische oder hochschulische Ausbildung ermöglichen sollen, zum Beispiel Anleitung und Begleitung in der Schule.

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