Assistenzleistungen
Leistungen der Eingliederungshilfe zur selbstbestimmten Bewältigung des Alltags, von der teilweisen Übernahme von Handlungen bis zur Befähigung zu eigenständiger Alltagsbewältigung.
- Auch genannt
- Assistenz, Alltagsassistenz, § 78 SGB IX
Assistenzleistungen dienen der selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung. Sie umfassen insbesondere allgemeine Erledigungen des Alltags wie Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, persönliche Lebensplanung, Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben und Freizeitgestaltung. [1] Die Leistungsberechtigten entscheiden auf der Grundlage des Teilhabeplans über die konkrete Gestaltung hinsichtlich Ablauf, Ort und Zeitpunkt. Die Leistungen umfassen die vollständige oder teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie die Begleitung, außerdem die Befähigung zu eigenständiger Alltagsbewältigung, die von Fachkräften als qualifizierte Assistenz mit Anleitungen und Übungen erbracht wird. [1] Assistenz gehört zur Sozialen Teilhabe. Mehr: Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.
Rechtsstand: 08.10.2026. Das ist keine Rechtsberatung; im Einzelfall helfen Beratungsstellen oder Fachanwält:innen für Sozialrecht.
Quellen und Literatur
- § 78 SGB IX – Assistenzleistungen. www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__78.html
Ausführlich: Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Beiträge zu diesem Begriff
WissensartikelWege & Orientierung
Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
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