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Der Arbeitgeber braucht für die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes.
Auch genannt
Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, Zustimmung des Integrationsamtes
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. [1] Als schwerbehindert gilt, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat. [2] Das Gesetz enthält zu diesem Kündigungsschutz weitere Regeln und Ausnahmen, die hier nicht dargestellt sind. Ein Überblick über die Rechte im Beruf steht im Beitrag Schwerbehinderung im Beruf.
Rechtsstand: 08.10.2026. Das ist keine Rechtsberatung; im Einzelfall helfen Beratungsstellen oder Fachanwält:innen für Sozialrecht.
Quellen und Literatur
§ 168 SGB IX – Erfordernis der Zustimmung (Kündigung). https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__168.html.
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