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Besonderer Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung

Der Arbeitgeber braucht für die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes.

Auch genannt
Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, Zustimmung des Integrationsamtes

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. [1] Als schwerbehindert gilt, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat. [2] Das Gesetz enthält zu diesem Kündigungsschutz weitere Regeln und Ausnahmen, die hier nicht dargestellt sind. Ein Überblick über die Rechte im Beruf steht im Beitrag Schwerbehinderung im Beruf.

Rechtsstand: 08.10.2026. Das ist keine Rechtsberatung; im Einzelfall helfen Beratungsstellen oder Fachanwält:innen für Sozialrecht.

Quellen und Literatur

  1. § 168 SGB IX – Erfordernis der Zustimmung (Kündigung). https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__168.html.
  2. § 2 SGB IX – Begriffsbestimmungen (Abs. 1–3). Sozialgesetzbuch Neuntes Buch.

Ausführlich: Schwerbehinderung im Beruf: Rechte und Kündigungsschutz

Beiträge zu diesem Begriff

Verwandte Begriffe

  • Integrationsamt

    Behörde, die schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben begleitet (begleitende Hilfe) und deren Zustimmung der Arbeitgeber vor einer Kündigung braucht.

  • Schwerbehindertenausweis

    Schwerbehindertenausweis: Wer als schwerbehindert gilt (GdB ab 50), wie der Ausweis beantragt wird und warum er in der Regel befristet ist.

  • Gleichstellung (schwerbehinderte Menschen)

    Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen: GdB 30 bis unter 50, Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit, Voraussetzungen und Grenzen.

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