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Verhinderungspflege

Leistung der Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2: Ist die Pflegeperson verhindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens acht Wochen je Kalenderjahr.

Ist eine Pflegeperson, die einen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause pflegt, wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens acht Wochen je Kalenderjahr. [1]

Für die Höhe der Erstattung gelten Unterschiede, je nachdem, wer die Ersatzpflege leistet; Einzelheiten stehen im Artikel „Pflegeleistungen“. Rechtsstand: 08.10.2026.

Quellen und Literatur

  1. § 39 SGB XI – Verhinderungspflege. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html

Ausführlich: Pflegegeld, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag

Beiträge zu diesem Begriff

Verwandte Begriffe

  • Pflegegrad

    Einstufung der Pflegebedürftigkeit nach der Selbstständigkeit im Alltag, nicht nach einer Diagnose.

  • Entlastungsbetrag

    Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung: bis zu 131 Euro monatlich (Rechtsstand 08.10.2026), wofür er gilt, was geplant ist.

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