Rehabilitationsträger
Stellen, die Leistungen zur Teilhabe erbringen können, zum Beispiel Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung, Jugendhilfe und Eingliederungshilfe.
- Auch genannt
- Reha-Träger, Träger der Leistungen zur Teilhabe
Als Rehabilitationsträger können nach dem Gesetz unter anderem tätig sein: die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger der Sozialen Entschädigung, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der Eingliederungshilfe. Jeder ist nur für bestimmte Leistungsgruppen zuständig, zum Beispiel sind Jugendhilfe und Eingliederungshilfe unter anderem für Leistungen zur Teilhabe an Bildung vorgesehen. Die Rehabilitationsträger nehmen ihre Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahr. [1] Wie die Zuständigkeit bei einem Antrag geklärt wird, steht unter Zuständigkeitsklärung. Überblick: Wer ist wofür zuständig?.
Rechtsstand: 08.10.2026. Das ist keine Rechtsberatung; im Einzelfall helfen Beratungsstellen oder Fachanwält:innen für Sozialrecht.
Quellen und Literatur
- § 6 SGB IX – Rehabilitationsträger (Abs. 1 Nr. 1–7, Abs. 2). https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__6.html · SGB IX zuletzt geändert durch Art. 2b G v. 24.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228).
Ausführlich: Das Hilfesystem verstehen: Wer ist wofür zuständig?
Beiträge zu diesem Begriff
WissensartikelWege & Orientierung
Das Hilfesystem verstehen: Wer ist wofür zuständig?
Verwandte Begriffe
Fehler gefunden?
Wenn etwas sachlich falsch, veraltet oder unklar ist, sag uns Bescheid. Du musst keine persönlichen Daten angeben.