Kurz erklärt
Es gibt nicht „die eine“ Stelle für Hilfen bei Autismus. Je nach Hilfe sind verschiedene Träger zuständig. Die Pflegekasse ist es für den Pflegegrad [8], die zuständige Behörde für den Grad der Behinderung [6] und das Jugendamt für Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung von Kindern und Jugendlichen [7]. Für Eingliederungshilfe nach dem SGB IX ist der Träger zuständig, den das Land bestimmt [5]. Dazu kommen Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit und weitere Rehabilitationsträger für ihre Leistungsgruppen. [2] Bei Anträgen auf Teilhabeleistungen muss die erste Stelle innerhalb von zwei Wochen klären, ob sie zuständig ist, und sonst weiterleiten. [3]
Rechtsstand: 08.10.2026 (Bundesrecht, am Gesetzestext geprüft). Wer vor Ort zuständig ist, regeln teilweise die Länder. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt deiner Antragstellung geltenden Fassungen.
Fünf Leistungsgruppen der Teilhabe
Zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden nach dem SGB IX erbracht: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe. [1]
Wer wofür zuständig sein kann
| Hilfe | Mögliche Stelle | Mehr dazu |
|---|---|---|
| Grad der Behinderung, Schwerbehindertenausweis | die für die Feststellung zuständige Behörde auf Antrag [6] | Schwerbehindertenausweis und GdB |
| Pflegegrad, Pflegeleistungen | Pflegekasse, Leistungen auf Antrag [8] | Pflegegrad bei Autismus, Pflegeleistungen |
| Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung | Jugendamt [7] | § 35a SGB VIII |
| Eingliederungshilfe nach dem SGB IX | Träger der Eingliederungshilfe, vom Land bestimmt [5] | Eingliederungshilfe nach dem SGB IX |
| Medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben | je nach Fall Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung und andere Rehabilitationsträger [2] | Anträge stellen und Widerspruch einlegen |
Die Tabelle zeigt, wer in Frage kommen kann. Welche Stelle in deinem Fall tatsächlich zuständig ist, hängt von Alter, Art der Leistung und dem Einzelfall ab. Eine ausführlichere Übersicht mit möglichem ersten Schritt je Leistung steht im Beitrag Leistungen und Hilfen bei Autismus im Überblick.
Wenn die Zuständigkeit unklar ist
Bei Leistungen zur Teilhabe prüft der Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang, ob er zuständig ist, und leitet den Antrag sonst unverzüglich an den nach seiner Auffassung zuständigen Träger weiter. [3] Du musst also nicht vorab herausfinden, welche Stelle die richtige ist, bevor du einen Antrag stellst. Halte Datum und Nachweis der Antragstellung fest. Einzelheiten: Anträge stellen und Widerspruch einlegen.
Beratung
- Von den Rehabilitationsträgern selbst: Beratung gehört zu ihren Aufgaben. [4]
- Unabhängig und vor dem Antrag: Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist von Leistungsträgern unabhängig. [4] Mehr dazu: Beratung finden.
Wohin du weiterlesen kannst
- Leistungen als Geld selbst verwalten: Persönliches Budget
- Der 18. Geburtstag: Volljährigkeit mit 18
- Schule: Schulbegleitung beantragen
- Entlastung für Familien: Entlastung für Familien
Das könnte dich auch interessieren
- Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
- Beratung finden: EUTB und andere Stellen
- Anträge stellen und Widerspruch einlegen
Quellen und Literatur
- § 5 SGB IX – Leistungsgruppen (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__5.html). – Gesetz
- § 6 SGB IX – Rehabilitationsträger (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__6.html). – Gesetz
- § 14 SGB IX – Leistender Rehabilitationsträger (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__14.html). – Gesetz
- § 32 SGB IX – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__32.html). – Gesetz
- § 94 SGB IX – Aufgaben der Länder (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__94.html). – Gesetz
- § 152 SGB IX – Feststellung der Behinderung, Ausweise (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html). – Gesetz
- § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__35a.html). – Gesetz
- § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen (www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__33.html). – Gesetz
Begriffe aus diesem Beitrag
- Zuständigkeitsklärung bei Teilhabeanträgen
- Bei Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe prüft die zuerst angegangene Stelle innerhalb von zwei Wochen, ob sie zuständig ist, und leitet den Antrag sonst unverzüglich weiter.
- Rehabilitationsträger
- Stellen, die Leistungen zur Teilhabe erbringen können, zum Beispiel Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung, Jugendhilfe und Eingliederungshilfe.
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