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Infoblatt: Fristen bei Anträgen und Widerspruch auf einen Blick

Die wichtigsten Fristen bei Anträgen auf Teilhabeleistungen und bei Widersprüchen auf einer Seite.

Art
Infoblatt
Stand
19. Oktober 2026
Version
1.1
Rechtsstand
8. Oktober 2026
Datei
PDF, 84 KB

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Die wichtigsten Fristen bei Anträgen auf Teilhabeleistungen und bei Widersprüchen auf einer Seite. Rechtsstand: 08.10.2026 (Bundesrecht). Das Infoblatt ist keine Rechtsberatung.

Fristen im Blick behalten

Für wen ist das Infoblatt?

Für Menschen mit Autismus, Angehörige und Fachkräfte, die einen Antrag auf Teilhabeleistungen stellen oder gegen einen Bescheid vorgehen möchten.

So nutzt du es

  1. Suche in den Tabellen den Schritt, der zu deiner Lage passt (Antrag, Widerspruch oder keine Entscheidung).
  2. Notiere dir das Datum der Bekanntgabe des Bescheids und rechne die Frist ab diesem Tag.
  3. Halte Antrag und Widerspruch nachweisbar fest.

Anpassen

Die Fristen gelten für Bundesrecht und die genannten Verfahren. Für Landesrecht oder besondere Verfahren können andere Fristen gelten.

Was das Infoblatt nicht leistet

Es ist eine Übersicht, keine Rechtsberatung. Prüfe Fristen im Einzelfall und lass dich beraten, besonders vor einer Klage.

Weiterlesen

Infoblatt zum Ausdrucken

Infoblatt: Fristen bei Anträgen und Widerspruch auf einen Blick

Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (§ 14 SGB IX)

Schritt Frist
Zuständigkeitsprüfung durch den Rehabilitationsträger 2 Wochen nach Antragseingang
Entscheidung, wenn kein Gutachten nötig ist 3 Wochen nach Antragseingang
Entscheidung, wenn ein Gutachten nötig ist 2 Wochen nach Vorliegen des Gutachtens

Wird der Antrag weitergeleitet, beginnen die Fristen beim zuständigen Träger mit dessen Antragseingang.

Widerspruch gegen einen Bescheid (§§ 84, 66 SGG)

Thema Regel
Widerspruchsfrist 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (3 Monate bei Bekanntgabe im Ausland)
Form und Stelle schriftlich, elektronisch in den gesetzlichen Formen oder zur Niederschrift, bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat; die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig bei einer anderen inländischen Behörde oder einem Versicherungsträger eingeht (sie muss ihn weiterleiten)
Fehlende oder falsche Rechtsbehelfsbelehrung Frist beginnt nicht zu laufen; Widerspruch dann innerhalb eines Jahres seit Zustellung möglich (Ausnahmen im Gesetz)

Wenn nicht entschieden wird (§ 88 SGG)

Situation Frist
Antrag ohne zureichenden Grund nicht beschieden Klage frühestens nach 6 Monaten
Widerspruch ohne zureichenden Grund nicht beschieden Klage frühestens nach 3 Monaten

Deine Rechte im Verfahren

  • Anhörung vor Entscheidungen, die in Rechte eingreifen (Ausnahmen im Gesetz).
  • Akteneinsicht, soweit zur Geltendmachung oder Verteidigung rechtlicher Interessen erforderlich.

Merke dir

  • Halte den Eingang von Anträgen und Widersprüchen nachweisbar fest und notiere das Datum der Bekanntgabe eines Bescheids.
  • Lass dich frühzeitig beraten, besonders vor einer Klage.

Autismus Wissen · autismus-wissen.de · Stand 19. Oktober 2026. Allgemeine Vorlage bzw. Information, keine Rechtsberatung. Passe sie an deinen Fall an und lass dich bei Bedarf beraten.

Hintergrund und Quellen

Grundlage ist der Beitrag „Anträge stellen und Widerspruch einlegen“. Fristen: Teilhabeantrag [1], Widerspruch und Form [2], fehlende Belehrung (Ausnahmen: höhere Gewalt; Belehrung, dass kein Rechtsbehelf gegeben sei) [3], Untätigkeit [4], Anhörung [5], Akteneinsicht [6].

  1. § 14 SGB IX – Leistender Rehabilitationsträger (Abs. 1 und 2). https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__14.html
  2. § 84 SGG – Widerspruchsfrist. https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__84.html
  3. § 66 SGG – Rechtsbehelfsbelehrung. https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__66.html
  4. § 88 SGG – Untätigkeitsklage. https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html
  5. § 24 SGB X – Anhörung Beteiligter. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__24.html
  6. § 25 SGB X – Akteneinsicht durch Beteiligte. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html

Hintergrundwissen

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