Infoblatt: Fristen bei Anträgen und Widerspruch auf einen Blick
Die wichtigsten Fristen bei Anträgen auf Teilhabeleistungen und bei Widersprüchen auf einer Seite.
- Art
- Infoblatt
- Stand
- 19. Oktober 2026
- Version
- 1.1
- Rechtsstand
- 8. Oktober 2026
- Datei
- PDF, 84 KB
Die wichtigsten Fristen bei Anträgen auf Teilhabeleistungen und bei Widersprüchen auf einer Seite. Rechtsstand: 08.10.2026 (Bundesrecht). Das Infoblatt ist keine Rechtsberatung.
Fristen im Blick behalten
Für wen ist das Infoblatt?
Für Menschen mit Autismus, Angehörige und Fachkräfte, die einen Antrag auf Teilhabeleistungen stellen oder gegen einen Bescheid vorgehen möchten.
So nutzt du es
- Suche in den Tabellen den Schritt, der zu deiner Lage passt (Antrag, Widerspruch oder keine Entscheidung).
- Notiere dir das Datum der Bekanntgabe des Bescheids und rechne die Frist ab diesem Tag.
- Halte Antrag und Widerspruch nachweisbar fest.
Anpassen
Die Fristen gelten für Bundesrecht und die genannten Verfahren. Für Landesrecht oder besondere Verfahren können andere Fristen gelten.
Was das Infoblatt nicht leistet
Es ist eine Übersicht, keine Rechtsberatung. Prüfe Fristen im Einzelfall und lass dich beraten, besonders vor einer Klage.
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Infoblatt zum Ausdrucken
Infoblatt: Fristen bei Anträgen und Widerspruch auf einen Blick
Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (§ 14 SGB IX)
| Schritt | Frist |
|---|---|
| Zuständigkeitsprüfung durch den Rehabilitationsträger | 2 Wochen nach Antragseingang |
| Entscheidung, wenn kein Gutachten nötig ist | 3 Wochen nach Antragseingang |
| Entscheidung, wenn ein Gutachten nötig ist | 2 Wochen nach Vorliegen des Gutachtens |
Wird der Antrag weitergeleitet, beginnen die Fristen beim zuständigen Träger mit dessen Antragseingang.
Widerspruch gegen einen Bescheid (§§ 84, 66 SGG)
| Thema | Regel |
|---|---|
| Widerspruchsfrist | 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (3 Monate bei Bekanntgabe im Ausland) |
| Form und Stelle | schriftlich, elektronisch in den gesetzlichen Formen oder zur Niederschrift, bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat; die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig bei einer anderen inländischen Behörde oder einem Versicherungsträger eingeht (sie muss ihn weiterleiten) |
| Fehlende oder falsche Rechtsbehelfsbelehrung | Frist beginnt nicht zu laufen; Widerspruch dann innerhalb eines Jahres seit Zustellung möglich (Ausnahmen im Gesetz) |
Wenn nicht entschieden wird (§ 88 SGG)
| Situation | Frist |
|---|---|
| Antrag ohne zureichenden Grund nicht beschieden | Klage frühestens nach 6 Monaten |
| Widerspruch ohne zureichenden Grund nicht beschieden | Klage frühestens nach 3 Monaten |
Deine Rechte im Verfahren
- Anhörung vor Entscheidungen, die in Rechte eingreifen (Ausnahmen im Gesetz).
- Akteneinsicht, soweit zur Geltendmachung oder Verteidigung rechtlicher Interessen erforderlich.
Merke dir
- Halte den Eingang von Anträgen und Widersprüchen nachweisbar fest und notiere das Datum der Bekanntgabe eines Bescheids.
- Lass dich frühzeitig beraten, besonders vor einer Klage.
Autismus Wissen · autismus-wissen.de · Stand 19. Oktober 2026. Allgemeine Vorlage bzw. Information, keine Rechtsberatung. Passe sie an deinen Fall an und lass dich bei Bedarf beraten.
Hintergrund und Quellen
Grundlage ist der Beitrag „Anträge stellen und Widerspruch einlegen“. Fristen: Teilhabeantrag [1], Widerspruch und Form [2], fehlende Belehrung (Ausnahmen: höhere Gewalt; Belehrung, dass kein Rechtsbehelf gegeben sei) [3], Untätigkeit [4], Anhörung [5], Akteneinsicht [6].
- § 14 SGB IX – Leistender Rehabilitationsträger (Abs. 1 und 2). https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__14.html
- § 84 SGG – Widerspruchsfrist. https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__84.html
- § 66 SGG – Rechtsbehelfsbelehrung. https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__66.html
- § 88 SGG – Untätigkeitsklage. https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html
- § 24 SGB X – Anhörung Beteiligter. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__24.html
- § 25 SGB X – Akteneinsicht durch Beteiligte. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html
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