Kurz erklärt
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Sie ist von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängig, niedrigschwellig und steht bereits im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen zur Verfügung. [1] Das Angebot besteht neben dem Anspruch auf Beratung durch die Rehabilitationsträger. [1]
Rechtsstand: 08.10.2026 (Bundesrecht, am Gesetzestext geprüft).
Was die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist
Das Gesetz beschreibt die EUTB als Angebot zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen. Die Beratung ist von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängig und als niedrigschwelliges Angebot gedacht, das bereits vor der Beantragung konkreter Leistungen genutzt werden kann. [1] Die Rehabilitationsträger informieren im Rahmen ihrer Beratungsstrukturen und ihrer Beratungspflicht über dieses Angebot. [1] Zuständige Behörde für die Umsetzung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das die Aufgaben Dritten übertragen kann. [1]
Wozu sie berät
Die EUTB erstreckt sich auf Information und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen nach dem SGB IX. [1] Das kann zum Beispiel heißen: welche Leistungen es gibt, wie du einen Antrag vorbereitest und welche Stelle der erste Ansprechpartner ist. Zum Ablauf nach dem Antrag: Anträge stellen und Widerspruch einlegen.
Beratung von Betroffenen für Betroffene
Bei der Förderung von Beratungsangeboten ist nach dem Gesetz die von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige ergänzende Beratung von Betroffenen für Betroffene besonders zu berücksichtigen. [1]
Weitere Beratungsstellen
Unabhängig von der EUTB hast du Anspruch auf Beratung durch die Rehabilitationsträger selbst. [1] Weitere Beratungsstellen, etwa Pflegeberatung, Jugendamt, Selbsthilfegruppen oder Beratungsstellen für Autismus, sind in diesem Beitrag nicht einzeln dargestellt. Einen Überblick, wer wofür zuständig ist: Das Hilfesystem verstehen.
Was du sonst noch wissen solltest
- Du brauchst keinen Antrag, um dich beraten zu lassen. Das Angebot steht schon im Vorfeld bereit. [1]
- Unabhängig heißt: Die Beratung ist nicht an einen Leistungsträger gebunden, der später über deinen Antrag entscheidet. [1]
- Konkrete Beratungsstellen in deiner Nähe findest du über die Angebote, die das Bundesministerium fördert; das Gesetz nennt keine einzelnen Stellen. Informiere dich auf den Seiten des Ministeriums oder frage bei deiner Kommune.
- Beratung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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Quellen und Literatur
- § 32 SGB IX – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__32.html). – Gesetz
Begriffe aus diesem Beitrag
- EUTB
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung: ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördertes Beratungsangebot, das unabhängig von Leistungsträgern und -erbringern und schon vor der Antragstellung nutzbar ist.
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