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Wege & Orientierung

Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung

  • Von Redaktion Autismus Wissen
  • Veröffentlicht
  • Inhaltlich aktualisiert
  • Rechtsstand

Für wen? Für junge Erwachsene und Erwachsene im Autismus-Spektrum, Eltern und Angehörige, die verstehen möchten, wann das Gesetz von Erwerbsminderung spricht und welche finanziellen Leistungen daran anknüpfen.

Kurz erklärt

Erwerbsminderung bedeutet nach § 43 SGB VI nicht eine Diagnose, sondern wie lange du wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kannst. Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, ist voll erwerbsgemindert. Wer drei bis unter sechs Stunden arbeiten kann, ist teilweise erwerbsgemindert. [3, Abs. 1–3] Die Rente setzt außerdem Versicherungszeiten voraus (grundsätzlich drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und fünf Jahre Wartezeit). [3, Abs. 1, 2; 4, Abs. 1] Für Menschen, die schon vor Erfüllung der Wartezeit voll erwerbsgemindert waren, gilt eine Wartezeit von 20 Jahren. [3, Abs. 6] Bei dauerhafter voller Erwerbsminderung kann ab 18 Grundsicherung (SGB XII) bestehen. [1, Abs. 3]

Rechtsstand: 10.10.2026 (Bundesrecht, am Gesetzestext geprüft). Keine Rechtsberatung; Voraussetzungen und Höhe im Einzelfall klären Rentenversicherung, Sozialamt und Beratungsstellen.

Was bedeutet Erwerbsminderung?

Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die mindestens drei Stunden täglich nicht erwerbstätig sein können. Voll erwerbsgemindert sind auch bestimmte Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, sowie Versicherte, die schon vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren, in der Zeit einer nicht erfolgreichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. [3, Abs. 1, 2] Nicht erwerbsgemindert ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann; die Arbeitsmarktlage wird dabei nicht berücksichtigt. [3, Abs. 3] Mehr zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Teilhabe am Arbeitsleben: Leistungen nach SGB IX.

Voraussetzungen der Rente

Anspruch auf Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung besteht bis zur Regelaltersgrenze, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Erwerbsminderung, drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung und Erfüllung der allgemeinen Wartezeit vor Eintritt. [3, Abs. 1, 2] Die allgemeine Wartezeit beträgt fünf Jahre. [4, Abs. 1]

Der Fünf-Jahres-Zeitraum verlängert sich unter anderem um Anrechnungszeiten, Berücksichtigungszeiten und Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem 17. Lebensjahr bis zu sieben Jahren. [3, Abs. 4] Die drei Jahre Pflichtbeiträge sind nicht erforderlich, wenn die Erwerbsminderung aufgrund eines Tatbestands eingetreten ist, durch den die Wartezeit vorzeitig erfüllt ist. [3, Abs. 5] Wer neben der Rente arbeitet und dabei das zugrunde gelegte Leistungsvermögen überschreitet, behält die Rente für regelmäßig sechs Monate. [3, Abs. 7]

Wartezeit von 20 Jahren

Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt haben. [3, Abs. 6] Die 20-jährige Wartezeit ist Voraussetzung für den Anspruch, wenn die allgemeine Wartezeit vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung nicht erfüllt wurde. [4, Abs. 2] Was zu den Zeiten zählt, die für die Wartezeit angerechnet werden, hat die Redaktion nicht dargestellt.

Rente auf Zeit: Befristung

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden grundsätzlich auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn und kann verlängert werden, jeweils für längstens drei Jahre. [5] Eine Rente, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, wird unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; davon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen. [5]

Grundsicherung bei dauerhafter voller Erwerbsminderung

Nach § 41 SGB XII sind Personen leistungsberechtigt, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und die Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel die Altersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. [1, Abs. 1, 2] Bei Erwerbsminderung gilt: Die Person hat das 18. Lebensjahr vollendet, ist unabhängig von der Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 SGB VI, und es ist unwahrscheinlich, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. [1, Abs. 3]

Leistungsberechtigt sind ab 18 auch Personen, solange sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder ein Ausbildungsverhältnis mit Budget für Ausbildung haben. [1, Abs. 3a] Keinen Anspruch hat, wer in den letzten zehn Jahren die Hilfebedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. [1, Abs. 4] Für den Einsatz von Einkommen und Vermögen gelten besondere Regeln, auch für das Einkommen und Vermögen des Ehegatten, Lebenspartners oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft, soweit es dessen notwendigen Lebensunterhalt übersteigt. [2, Abs. 1] Wie hoch die Leistung ist und welche Freibeträge gelten, hat die Redaktion nicht dargestellt.

Was das für Menschen im Spektrum bedeuten kann

Das Gesetz knüpft an die Leistungsfähigkeit im Arbeitsleben an, nicht an eine Diagnose. Eine Autismus-Diagnose bedeutet daher nicht von selbst, dass eine Erwerbsminderung vorliegt, und umgekehrt kann auch ohne Diagnose Erwerbsminderung vorliegen. Hinweis: Das ist eine Einordnung der Redaktion aus dem Gesetzeswortlaut. Ob und in welchem Umfang du arbeiten kannst, wird im Einzelfall durch die Rentenversicherung geprüft; dabei spielen Gutachten und Befunde eine Rolle. Hinweis: Die Redaktion hat das Verfahren nicht geprüft. Unterstützung beim Arbeiten (Arbeitsassistenz, Nachteilsausgleiche, Eingliederungshilfe) kann sich auf das Leistungsvermögen auswirken: Teilhabe am Arbeitsleben: Leistungen nach SGB IX, Schwerbehinderung im Beruf: Rechte und Kündigungsschutz, Arbeit und Beruf mit Autismus.

Was du sonst noch wissen solltest

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Quellen und Literatur

  1. § 41 SGB XII – Leistungsberechtigte (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__41.html – Gesetz
  2. § 43 SGB XII – Einsatz von Einkommen und Vermögen. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__43.html – Gesetz
  3. § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html – Gesetz
  4. § 50 SGB VI – Wartezeiten. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__50.html – Gesetz
  5. § 102 SGB VI – Beginn und Ende von Renten, Befristung (www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__102.html). – Gesetz

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Begriffe aus diesem Beitrag

Erwerbsminderung
Rechtlicher Begriff der Rentenversicherung: Wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, gilt als teilweise, unter drei Stunden als voll erwerbsgemindert.
Grundsicherung bei Erwerbsminderung
Sozialleistung nach dem SGB XII: Bei dauerhafter voller Erwerbsminderung kann ab dem Alter von 18 Jahren Grundsicherung bestehen. Sie ist von der Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung zu unterscheiden.

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