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Wege & Orientierung

Schwerbehindertenausweis und GdB bei Autismus

Für wen? Für Menschen im Autismus-Spektrum und für Eltern von Kindern mit Autismus, die überlegen, einen Grad der Behinderung (GdB) oder einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.

Kurz erklärt

Eine Autismusdiagnose führt nicht automatisch zu einem Grad der Behinderung. Den GdB stellt auf Antrag die zuständige Behörde fest. [3] Entscheidend ist, wie stark Autismus die Teilhabe im Alltag beeinträchtigt. Für Autismus nennt die Versorgungsmedizin-Verordnung Anhaltswerte von 10 bis 100 (dort als „Grad der Schädigungsfolgen“, GdS, bezeichnet, siehe unten), je nachdem wie ausgeprägt die „sozialen Anpassungsschwierigkeiten“ sind. [4] Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert und kann einen Schwerbehindertenausweis erhalten. [1; 3]

Rechtsstand: 08.10.2026 (Bundesrecht; Zuständigkeiten nach Landesrecht). Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt deiner Antragstellung geltenden Fassungen.

Behinderung, GdB, Schwerbehinderung – die Begriffe

  • Behinderung: Menschen mit Behinderungen haben nach dem Gesetz körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen. Diese können sie im Zusammenspiel mit Barrieren in ihrer Umwelt „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ länger als sechs Monate an der gleichberechtigten Teilhabe hindern. [1]
  • Grad der Behinderung (GdB): Er beschreibt, wie stark sich eine Beeinträchtigung auf die Teilhabe auswirkt. Er wird in Zehnerschritten festgestellt, und zwar nur, wenn er mindestens 20 beträgt. [3]
  • Schwerbehinderung: Sie liegt ab einem GdB von 50 vor, wenn man in Deutschland wohnt, sich gewöhnlich hier aufhält oder hier arbeitet. [1]
  • Gleichstellung: Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können auf Antrag schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass sie ohne Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können. [1] Zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit. Die Gleichstellung wird mit dem Tag des Antragseingangs wirksam und kann befristet werden. [2] Mehr dazu im Artikel Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Welcher GdB bei Autismus in Betracht kommt

Die Behörde richtet sich nach den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“, einer Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung. Autismus steht dort noch unter der älteren Bezeichnung „tief greifende Entwicklungsstörungen“, mit den Beispielen frühkindlicher Autismus, atypischer Autismus und Asperger-Syndrom. [4]

Soziale AnpassungsschwierigkeitenGdS laut Verordnung (Anhaltswert)
keine10–20
leichte30–40
mittlere50–70
schwere80–100

[4; 5]

GdS und GdB: Die Verordnung nennt die Werte als „Grad der Schädigungsfolgen“ (GdS), das Feststellungsverfahren nach § 152 SGB IX spricht vom „Grad der Behinderung“ (GdB). Die Verordnung selbst stellt klar, dass beide Begriffe nach den gleichen Grundsätzen bemessen werden und dass in den noch nicht überarbeiteten Teilen einheitlich die Abkürzung GdS verwendet wird; die in Teil B genannten Werte sind Anhaltswerte. [4] In diesem Artikel sind die Tabellenwerte daher als GdS laut Verordnung bezeichnet.

Was „soziale Anpassungsschwierigkeiten“ bedeutet: Laut Verordnung liegen sie insbesondere vor, wenn eine Person in Lebensbereichen wie Regel-Kindergarten, Regel-Schule, allgemeinem Arbeitsmarkt, öffentlichem Leben oder häuslichem Leben nicht ohne besondere Förderung oder Unterstützung zurechtkommt, zum Beispiel ohne Eingliederungshilfe. Sie liegen auch vor, wenn jemand mehr Beaufsichtigung braucht, als in seinem Alter üblich ist. [5]

Außerdem gilt: [5]

  • Eine Behinderung liegt erst ab Beginn der Teilhabebeeinträchtigung vor. Eine pauschale Festsetzung ab einem bestimmten Lebensalter ist nicht möglich.
  • Komorbide, also zusätzliche psychische Störungen sind nach der Verordnung gesondert zu berücksichtigen. [5] Für den Gesamt-GdB bei mehreren Beeinträchtigungen gilt nach den gemeinsamen Grundsätzen der Verordnung: Ausgangspunkt ist die Beeinträchtigung mit dem höchsten Einzel-GdB; es wird geprüft, ob eine weitere Beeinträchtigung die Gesamtbeeinträchtigung wesentlich verstärkt, also eine Erhöhung um mindestens 10 bewirkt. Berechnungsmethoden wie Addition oder Mittelung sind nicht zulässig. [4, Teil A Nr. 3]
  • Die Verordnung verlangt, dass die Kriterien der ICD-10-GM, Version 2011 erfüllt sind, also der damals in Deutschland verwendeten Fassung der Krankheitsklassifikation.
  • Die Tabellenwerte sind Anhaltswerte. Entschieden wird im Einzelfall. [7]

Für die Einstufung ist deshalb entscheidend, wie sich Autismus konkret im Alltag auswirkt – zu Hause, in Kita, Schule oder Arbeit und im öffentlichen Leben. Die Diagnose allein reicht dafür nicht.

Der Antrag: So läuft es ab

  1. Antrag stellen bei der zuständigen Behörde. Nach dem Gesetz sind das die für die Durchführung des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch zuständigen Behörden; durch Landesrecht kann die Zuständigkeit abweichend geregelt werden. [3] Welche Behörde das in deinem Bundesland ist, erfährst du bei der Gemeinde, dem Landkreis oder einer Beratungsstelle. Bei Kindern vertreten die Eltern das Kind, weil die elterliche Sorge die Vertretung des Kindes umfasst; die Eltern vertreten das Kind in der Regel gemeinschaftlich. [6]
  2. Unterlagen beifügen: Diagnosebefund und aktuelle Berichte, die die Auswirkungen im Alltag beschreiben, zum Beispiel von Ärzt:innen, Therapeut:innen, Kita oder Schule.
  3. Rückwirkende Feststellung: Auf Antrag kann festgestellt werden, dass ein GdB oder gesundheitliche Merkmale schon zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben, wenn dafür ein besonderes Interesse glaubhaft gemacht wird (§ 152 Abs. 1 Satz 2 SGB IX). [3] Wie Versorgungsämter und Gerichte das bei Autismus handhaben, ist nach Angaben des Bundesverbands autismus Deutschland uneinheitlich. [7] Lass dich dazu im Einzelfall beraten.
  4. Bescheid prüfen: Wer mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann Widerspruch einlegen. Siehe Anträge stellen und Widerspruch einlegen.

Praxistipp: Beschreibe konkret und mit Beispielen, wobei Unterstützung nötig ist und was ohne diese Unterstützung nicht gelingt. Allgemeine Formulierungen wie „hat Autismus“ helfen der Behörde bei der Einstufung wenig.

Merkzeichen

Neben dem GdB kann die Behörde weitere gesundheitliche Merkmale feststellen, die sogenannten Merkzeichen. Sie werden im Ausweis eingetragen. [3] Bei Menschen mit Autismus kommen laut Bundesverband autismus Deutschland häufig die Merkzeichen H (hilflos), B (Begleitperson) und G (erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) in Betracht. [7] Zur Hilflosigkeit (Merkzeichen H) enthält die Verordnung eine besondere Regel für Kinder und Jugendliche: Bei tief greifenden Entwicklungsstörungen, die für sich allein einen GdS von mindestens 50 bedingen, und bei anderen gleich schweren, im Kindesalter beginnenden Verhaltens- und emotionalen Störungen mit lang andauernden erheblichen Einordnungsschwierigkeiten ist regelhaft Hilflosigkeit bis zum 18. Lebensjahr anzunehmen. [4, Teil A Nr. 5 Buchst. d bb] Die genauen Voraussetzungen erklärt der Artikel Merkzeichen bei Autismus.

Was der Ausweis bringt – und was nicht

Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis, um Leistungen und sonstige Hilfen in Anspruch zu nehmen, die schwerbehinderten Menschen zustehen. Die Gültigkeitsdauer des Ausweises soll befristet werden. [3]

Wichtig: Einige Hilfen setzen keinen GdB voraus, zum Beispiel die Eingliederungshilfe. Mehr dazu in Eingliederungshilfe. Ob sich ein Antrag lohnt, hängt von der persönlichen Situation ab. Manche Menschen entscheiden sich bewusst dagegen, etwa aus Sorge vor Stigmatisierung. Eine unabhängige Beratung kann bei der Abwägung helfen.

Häufige Fragen

Welchen Grad der Behinderung bekommt man bei Autismus? Das hängt von den sozialen Anpassungsschwierigkeiten im Einzelfall ab. Die Versorgungsmedizin-Verordnung nennt Anhaltswerte von 10 bis 100: keine Anpassungsschwierigkeiten 10–20, leichte 30–40, mittlere 50–70, schwere 80–100. Es sind Anhaltswerte; entschieden wird im Einzelfall. [4; 7]

Bekomme ich mit Autismus automatisch einen Schwerbehindertenausweis? Nein. Eine Autismusdiagnose führt nicht automatisch zu einem GdB. Den GdB stellt auf Antrag die zuständige Behörde fest; ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert. [1; 3]

Wo und wie beantrage ich den GdB? Bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde; bei Kindern stellen die Eltern den Antrag. Beizufügen sind Diagnosebefund und Berichte, die die Auswirkungen im Alltag beschreiben. [3; 6]

Welche Merkzeichen kommen bei Autismus in Betracht? Nach dem Bundesverband autismus Deutschland häufig H, B und G. Mehr: Merkzeichen bei Autismus. [7]

Was tun bei Ablehnung oder zu niedrigem GdB? Du kannst Widerspruch einlegen: Anträge stellen und Widerspruch einlegen.

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Quellen und Literatur

  1. § 2 SGB IX – Begriffsbestimmungen. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch. – Gesetz
  2. § 151 SGB IX – Geltungsbereich. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__151.html). – Gesetz
  3. § 152 SGB IX – Feststellung der Behinderung, Ausweise. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html). – Gesetz
  4. Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Anlage zu § 2 „Versorgungsmedizinische Grundsätze“, Teil B Nr. 3.5.1 Tief greifende Entwicklungsstörungen. – Verordnung
  5. Dritte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 17.12.2010, BGBl. I S. 2124, und Vierte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 28.10.2011, BGBl. I S. 2153 (Nr. 3.5.1, ICD 10-GM Version 2011). – Verordnung, amtlicher Änderungstext
  6. § 1629 BGB – Vertretung des Kindes (www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1629.html). – Gesetz
  7. autismus Deutschland e.V. – Bundesverband: Rechte von Menschen mit Autismus (Vortragsfolien Recht, 20.11.2025). https://www.autismus.de/fileadmin/RECHT_UND_GESELLSCHAFT/Folien_Recht_20_11_2025.pdf – Fachverband

Begriffe aus diesem Beitrag

Grad der Behinderung (GdB)
Maß für die Auswirkungen einer Beeinträchtigung auf die Teilhabe. Er wird auf Antrag von der zuständigen Behörde festgestellt. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert.
Schwerbehindertenausweis
Ausweis, mit dem schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung ab 50) diese Eigenschaft nachweisen. Er wird auf Antrag von der zuständigen Behörde ausgestellt.

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