Kurz erklärt
Die S3-Leitlinie von 2021 empfahl, dass Erzieher:innen eine Schulung oder umfassende Information zu Autismus und zum Umgang mit betroffenen Kindern erhalten. [1, Empf. 109] Die Unterstützung in der Kita sollte individuell gestaltet sein und sich an den Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren. [1, Empf. 109] Die Leitlinie ist seit dem 23.03.2026 abgelaufen. [2]
Stand der Leitlinie: Dieser Beitrag nutzt die S3-Leitlinie Therapie (2021). Sie ist seit dem 23.03.2026 abgelaufen. [2] Die Aussagen sind nicht automatisch falsch, aber nicht durch eine gültige Leitlinie gedeckt.
Fortbildung der Erzieher:innen
Nach der Leitlinie sollen Erzieher:innen (und Lehrkräfte) eine Schulung oder umfassende Information zu Autismus-Spektrum-Störungen und zu Fertigkeiten im Umgang mit betroffenen Kindern erhalten. Vermittelt werden sollen unter anderem Merkmale und Verlauf von Autismus, häufige Begleiterkrankungen sowie psychische und körperliche Probleme, darunter Schlafstörungen. Weitere Themen sind die Bedeutung von Übergangsphasen wie dem Wechsel zur Schule oder von Bezugspersonen, das Selbsterleben der Kinder und die Auswirkungen auf die Familie einschließlich der Geschwister. [1, Empf. 109]
Erzieher:innen im Kindergarten sollten über die autismusspezifische Förderung des jeweiligen Kindes informiert werden. Je nach Anforderung der Förderung sollten sie in den erfolgreichen Interaktionsmethoden geschult oder zumindest informiert sein. Besucht ein Kind einen integrativen Kindergarten mit hohem Personalschlüssel, sollten auch die zusätzlich angestellten Heil-, Sonder- oder sonstigen pädagogischen Kräfte informiert und geschult werden. [1, Empf. 109]
Individuell gestaltete Unterstützung
Die Unterstützung sollte individuell gestaltet sein, ihre Notwendigkeit im Verlauf geprüft und an die Gegebenheiten angepasst werden. Ziel ist, die krankheitsbedingten Nachteile auszugleichen. Als Beispiele für Kindergartenkinder nannte die Leitlinie [1, Empf. 109]:
- klar formulierte Handlungsanleitungen,
- visualisierte Tagesstrukturierung,
- klare und kleinschrittige Anleitung, auf das einzelne Kind ausgerichtete Organisation von Spiel- und Bastelangeboten,
- gegebenenfalls ein reizarmer Extraraum,
- Gehörschutz.
Das sind Beispiele aus der Leitlinie, keine Liste, die für jedes Kind passt. Mehr zum Umgang mit Reizen: Reizverarbeitung und Wahrnehmung und Routinen und Struktur im Alltag.
Förderplan und Zusammenarbeit
Ein dem speziellen Bedarf des Kindes entsprechender Förderplan soll nach der Leitlinie in Zusammenarbeit mit Fachpersonen schriftlich formuliert und verbindlich umgesetzt werden. Er soll regelmäßig überprüft und der Entwicklung des Kindes angepasst oder ergänzt werden. [1, Empf. 109] Wie Einrichtungen sich darauf einstellen können, steht im Beitrag für Fachkräfte: Autismus in der Kita: Hinweise für Fachkräfte.
Integrationshelfer:innen und Schulbegleitung
Die Leitlinie hielt fest, dass das deutsche Sozialsystem den Einsatz von Integrationshelfer:innen oder Schulbegleiter:innen in Kindergarten und Unterricht zur Förderung der Teilhabe finanziert. Der Einsatz soll individuell und zum Erreichen klar definierter Ziele über einen begrenzten Zeitraum erfolgen. Die Notwendigkeit soll regelmäßig überprüft und im Verlauf reduziert werden; die Selbständigkeit des Kindes soll immer gefördert werden. Integrationshelfer:innen sollen im Umgang mit dem Kind geschult sein. [1, Empf. 109] Zur rechtlichen Seite bei Kindern mit seelischer Behinderung: Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.
Was du sonst noch wissen solltest
- Sprich früh mit der Kita. Wenn du möchtest, kannst du das Gespräch mit konkreten Wünschen vorbereiten, zum Beispiel zu Tagesablauf, Reizen und Übergängen. Das ist ein Praxistipp der Redaktion, nicht aus der Leitlinie abgeleitet.
- Nicht jedes Kind braucht dasselbe. Die Leitlinie betonte die individuelle Gestaltung der Unterstützung. [1, Empf. 109]
- Hilfe bei Anträgen: Anträge stellen und Widerspruch einlegen.
Häufige Fragen
Was braucht ein Kind mit Autismus in der Kita? Die Leitlinie von 2021 empfahl individuell gestaltete Unterstützung, zum Beispiel klar formulierte Handlungsanleitungen, visualisierte Tagesstrukturierung, kleinschrittige Anleitung, gegebenenfalls einen reizarmen Extraraum und Gehörschutz. Das sind Beispiele, keine Liste für jedes Kind. [1, Empf. 109]
Müssen Erzieher:innen zu Autismus geschult sein? Die Leitlinie empfahl, dass Erzieher:innen eine Schulung oder umfassende Information zu Autismus und zum Umgang mit betroffenen Kindern erhalten. Das ist eine Empfehlung, kein Rechtsanspruch. [1, Empf. 109]
Bekommt mein Kind eine Integrationshilfe in der Kita? Die Leitlinie hielt fest, dass das deutsche Sozialsystem den Einsatz von Integrationshelfer:innen zur Förderung der Teilhabe finanziert, individuell, mit klar definierten Zielen und befristet. [1, Empf. 109] Zur rechtlichen Seite: Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.
Was ist ein Förderplan? Ein dem Bedarf des Kindes entsprechender Plan, der in Zusammenarbeit mit Fachpersonen schriftlich formuliert, verbindlich umgesetzt und regelmäßig überprüft werden soll. [1, Empf. 109] Die Leitlinie ist abgelaufen. [2]
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Quellen und Literatur
- DGKJP, DGPPN et al. Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Teil 2: Therapie. S3-Leitlinie, AWMF-Reg.-Nr. 028-047, Stand Text 02.05.2021 (Empf. 109, Kap. C.10.2). – Leitlinie; abgelaufen am 23.03.2026 (siehe Nr. 2)
- DGKJP. Aktuelle Leitlinien (Eintrag 028-047: „Gültig bis 23.03.2026“). https://www.dgkjp.de/wissen/aktuelle-leitlinien/ – Fachgesellschaft
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