Kurz erklärt
„Autismustherapie“ ist kein einzelnes Verfahren. Die S3-Leitlinie von 2021 ordnete die Therapien nach dem Ziel, das jemand erreichen möchte. Für das Ziel „soziale Interaktion und Kommunikation“ empfahl sie je nach Alter unterschiedliche, verhaltenstherapeutisch geprägte Angebote: bei kleinen Kindern eine früh beginnende Therapie mit Einbezug der Eltern, bei Schulkindern, Jugendlichen und Erwachsenen ohne Intelligenzminderung zeitlich begrenzte Gruppentherapien. [1, Empf. 10, 14, 17] Einige Ansätze stufte sie für dieses Ziel als nicht ausreichend wirksam ein. [1, Empf. 12] Die Leitlinie ist seit dem 23.03.2026 abgelaufen. [2]
Stand der Leitlinie: Dieser Beitrag stützt sich wesentlich auf die deutsche S3-Leitlinie zur Therapie von Autismus-Spektrum-Störungen aus dem Jahr 2021. Ihre Gültigkeit ist laut Übersicht der DGKJP am 23.03.2026 abgelaufen. [2] Das heißt: Sie gilt formal nicht mehr als aktuelle Leitlinie. Die hier wiedergegebenen Empfehlungen werden dadurch nicht automatisch falsch, sind aber derzeit nicht durch eine gültige Leitlinie gedeckt. Wir überarbeiten den Beitrag, sobald eine aktualisierte Leitlinie vorliegt.
Was „autismusspezifisch“ hier heißt
Die Leitlinie gliederte ihre Empfehlungen nach Therapiezielen. Eines davon ist die Verbesserung der sozialen Interaktion und Kommunikation. [1, Kap. C.4] Dieser Beitrag beschreibt nur dieses Ziel. Andere Ziele, etwa Sprache, alltagspraktische Fertigkeiten oder die Behandlung von Angst und Depression, hatten eigene Kapitel (siehe Die S3-Leitlinien zu Autismus). Jede Therapie sollte nach der Leitlinie mit klar definierten, konkreten Zielen und für einen befristeten Zeitraum geplant werden. [1, Empf. 1] Mehr zur Planung steht im Beitrag Welche Unterstützung hilft?.
Kleine Kinder (Klein- und Vorschulalter)
Für Klein- und Vorschulkinder, unabhängig von Entwicklungsalter und kognitiven Fertigkeiten, empfahl die Leitlinie:
- Früher Beginn. Schon bei Verdacht auf Autismus soll eine autismusspezifische Therapie durchgeführt werden; nach spätestens 12 Monaten soll die Diagnose noch einmal überprüft werden, bevor die Therapie fortgesetzt wird (konsensbasiert, starker Konsens). [1, Empf. 9] Die Therapie soll früh einsetzen, spätestens ab einem Alter von 2 Jahren beziehungsweise direkt nach der Diagnose (Evidenzlevel 2, Empfehlungsgrad A). [1, Empf. 10]
- Art der Therapie. Individualisiert, entwicklungsorientiert und verhaltenstherapeutisch-basiert, nach wissenschaftlich überprüften Therapiemanualen, einschließlich der Anleitung der Eltern oder primären Bezugspersonen für eine förderliche Eltern-Kind-Interaktion. [1, Empf. 10]
- Dauer und Umfang. Mindestens ein Jahr und mindestens zwei Stunden pro Woche; zusätzlich sollen Eltern oder Bezugspersonen im Alltag mit dem Kind interagieren und üben. [1, Empf. 10]
- Elternanleitung. Ein ausschließliches Elterntraining ohne das Kind reicht nach der Leitlinie nicht aus. Es soll regelmäßige Rückmeldungen zur Umsetzung geben, zum Beispiel per Video, und bei der Planung soll auf die Belastung der Eltern geachtet werden. [1, Empf. 10]
- Kindergarten. Erziehende und Integrationshelfende sollen ergänzend im fördernden Umgang mit dem Kind angeleitet werden. [1, Empf. 10]
- Inhalte. Unter anderem eine möglichst standardisierte Einschätzung der Fertigkeiten des Kindes zu Beginn, Beachtung von Motivation, Interessen und Bedürfnissen (Über- und Unterforderung vermeiden), Bedürfnisse der Familie, Training von gemeinsamer Aufmerksamkeit, Imitation und Spiel sowie die Förderung der selbst begonnenen Kommunikation. [1, Empf. 10]
- Methoden. Übungen in möglichst natürlichen, alltagsnahen Situationen, damit das Gelernte im Alltag ankommt, und verhaltenstherapeutische Techniken wie Verstärkung mit natürlichen, möglichst sozialen Verstärkern. [1, Empf. 10]
Die Therapie kann nach der Leitlinie so lange fortgesetzt werden, bis das Kind in den (integrativen) Kindergarten oder die (Förder-)Schule integriert ist (konsensbasiert). [1, Empf. 11] Die Empfehlung zu den Inhalten und Methoden hatte Evidenzlevel 2 bis 3 und Empfehlungsgrad A bis B. [1, Empf. 10]
Schulkinder und Jugendliche
Ohne Intelligenzminderung. Schulkindern und Jugendlichen soll eine zeitlich auf 3 bis 6 Monate befristete, manualisierte, wissenschaftlich überprüfte Gruppentherapie zur Förderung der sozialen Interaktion mit Gleichaltrigen angeboten werden (Evidenzlevel 1 bis 2, Empfehlungsgrad A, starker Konsens). Beschrieben war eine geschlossene Gruppe mit etwa 4 bis 5 Kindern oder Jugendlichen und zwei Therapeut:innen, 12 bis 18 Doppelstunden à 90 Minuten pro Woche und 2 bis 3 Elterninformationsabenden. Die Eltern sollen die Hausaufgaben im Alltag unterstützen. [1, Empf. 14] Zu den Inhalten gehörten zum Beispiel klare Gruppenregeln, Aufklärung über Autismus, Training von Begrüßung und Gesprächen, das Erkennen von eigenen und fremden Gefühlen, der Aufbau von Freundschaften und Emotionsregulation. [1, Empf. 14] Wenn eine Gruppe nicht möglich ist, können die Inhalte auch in einer zeitlich begrenzten Einzeltherapie vermittelt werden, mit vielen Übungen und Hausaufgaben für den Alltag (konsensbasiert). [1, Empf. 15]
Mit Intelligenzminderung. Hier empfahl die Leitlinie (konsensbasiert) eine übersichtliche Alltagsstrukturierung und Anforderungen, die zu Entwicklung und Kompetenz passen. Bei älteren Kindern und Jugendlichen steht die Förderung alltagspraktischer Fertigkeiten stärker im Vordergrund; eine zeitlich begrenzte Gruppentherapie über 3 bis 6 Monate kann angeboten werden, mit Einbezug von Eltern und Schule. Eine Einzeltherapie allein zur Förderung der sozialen Interaktion mit Gleichaltrigen sollte nicht durchgeführt werden. [1, Empf. 13] Mehrere Verbände (darunter Autismus Deutschland e. V. und Verhaltenstherapie-Verbände) reichten hierzu Sondervoten ein: Die Förderung sollte, wenn möglich und sinnvoll, neben der Einzeltherapie auch im Gruppenformat und mit Einbezug von Eltern und Schule stattfinden. [1, Empf. 13]
Erwachsene
Ohne Intelligenzminderung. Erwachsenen soll eine zeitlich auf 3 bis 6 Monate befristete, manualisierte Gruppentherapie zur Förderung der sozialen Interaktion angeboten werden (Evidenzlevel 2, Empfehlungsgrad A). Vorgesehen ist eine geschlossene Gruppe mit etwa 6 bis 8 Erwachsenen und zwei Therapeut:innen, 12 bis 18 Doppelstunden à 90 Minuten. Zu den Inhalten gehörten unter anderem Aufklärung über Autismus einschließlich Identitätsaspekten, Gesprächstechniken, der Umgang mit Wünschen nach Beziehung und Sexualität, Umgang mit Stress und Einsamkeit sowie Emotionsregulation. [1, Empf. 17] Eine Einzeltherapie ist eine Alternative, wenn eine Gruppe nicht umsetzbar ist (konsensbasiert). [1, Empf. 19] Zusätzlich kann eine imitations- und synchronisationsbasierte Tanz- oder Bewegungstherapie in der Gruppe angeboten werden (Empfehlungsgrad 0, also offene Empfehlung aufgrund geringer Evidenz). [1, Empf. 18]
Mit Intelligenzminderung. Im Vordergrund stehen alltagspraktische Fertigkeiten und adaptives Verhalten in strukturierten Beschäftigungsangeboten; eine zeitlich begrenzte Gruppentherapie kann zusätzlich angeboten werden (konsensbasiert). [1, Empf. 16]
Was die Leitlinie für dieses Ziel nicht empfahl
Für Klein-, Vorschul- und Grundschulkinder nannte die Leitlinie Verfahren, die in randomisiert-kontrollierten Studien von insgesamt guter bis ausreichender Qualität bezüglich der Förderung der sozialen Interaktion (und weiterer Aspekte) nicht ausreichend wirksam waren. Sie sollen für dieses Ziel nicht eingesetzt werden, da effektivere Therapien zur Verfügung stünden: [1, Empf. 12]
- Hanen „More Than Words“,
- reine Elterntrainings ohne Einbezug des Kindes,
- reine Strukturierungsmaßnahmen ohne ein spezielles Training der interaktiven, kommunikativen und alltagspraktischen Fertigkeiten,
- improvisationsbasierte Musiktherapie (auch mit Einbezug der Familie),
- isoliertes kognitives, computer- oder iPad-basiertes Training,
- auditorische Integrationstherapie,
- sensorische Integrationstherapie nach Ayres,
- Reittherapie und andere tiergestützte Therapien,
- gestützte Kommunikation,
- eklektische Ansätze.
Diese Empfehlung hatte Evidenzlevel 2 bis 3 und Empfehlungsgrad A, bei einem Konsens (nicht starkem Konsens). Die Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft reichte ein Sondervotum ein und forderte, den Punkt zur Musiktherapie zu streichen. [1, Empf. 12] Gemeint ist ausdrücklich nur das Ziel soziale Interaktion bei Kindern bis zum Grundschulalter; ein Verfahren, das hier nicht empfohlen wurde, kann für ein anderes Ziel beschrieben sein. [1, Vorwort]
Ein eigenes Kapitel der Leitlinie nannte außerdem Verfahren, die bei Autismus in keinem Fall angewendet werden sollen, weil sie gesundheitsschädlich oder ethisch bedenklich sind. Mehr dazu im Beitrag Umstrittene und unseriöse Angebote erkennen.
Nebenwirkungen und Grenzen
Bei psychosozialen Interventionen sind nach der Leitlinie bei korrekter Durchführung bislang keine unerwünschten Wirkungen bekannt; sie seien aber auch selten systematisch untersucht worden (Evidenzlevel 1 bis 3, starker Konsens). [1, Aussage 2] Die Verbände, die zu den Gruppentherapien ein Sondervotum einreichten, gaben zu bedenken, dass in randomisiert-kontrollierten Studien überwiegend nur zeitlich sehr begrenzte Gruppenformate untersucht wurden.
Diese hätten einen gewissen Zusatznutzen gezeigt und sollten möglichst neben der Einzeltherapie sowie der Eltern- oder Institutionsberatung Teil der Behandlung sein. [1, Empf. 14, 17] Für Schulkinder ohne Intelligenzminderung hielt außerdem eine konsensbasierte Empfehlung (mehrheitliche Zustimmung, mehr als 50 bis 75 Prozent) fest: Bei Therapien sei zu berücksichtigen, dass viele Menschen mit Autismus erst einen längeren therapeutischen Beziehungsaufbau brauchen. Außerdem sei die Umsetzung des Gelernten in den Alltag durch eine verminderte Generalisierungsfähigkeit und Flexibilität oft erschwert sei. [1, Empf. 47]
Wie du ein Angebot einordnen kannst
Die Empfehlungen sind keine Anleitung, ein bestimmtes Angebot zu kaufen oder abzulehnen. Hilfreiche Fragen sind: Welches konkrete Ziel verfolgt die Therapie? Wie lange ist sie geplant und wann wird überprüft? Arbeitet das Angebot mit Eltern oder Bezugspersonen zusammen und lässt es Stärken und Interessen nicht außer Acht? Passt die Gruppengröße und der Umfang zum Alter? Die Planungsgrundsätze (klare Ziele, befristeter Zeitraum, Überprüfung, Beteiligung der Betroffenen) beschreibt der Beitrag Welche Unterstützung hilft?. Wer die Kosten trägt, erklärt Autismustherapie finanzieren.
Was wissen wir – was ist noch offen?
Evidenzbasierte Empfehlungen der Leitlinie von 2021 (Leitlinie abgelaufen)
- Früh beginnende, verhaltenstherapeutisch-basierte Therapie mit Elternanleitung bei Klein- und Vorschulkindern (Evidenzlevel 2, Empfehlungsgrad A). [1, Empf. 10]
- Befristete, manualisierte Gruppentherapie zur Förderung der sozialen Interaktion bei Schulkindern und Jugendlichen (Evidenzlevel 1 bis 2, Empfehlungsgrad A) und bei Erwachsenen (Evidenzlevel 2, Empfehlungsgrad A), jeweils ohne Intelligenzminderung. [1, Empf. 14, 17]
Konsensbasierte Empfehlungen (Klinischer Konsenspunkt, keine Studiengrundlage)
- Dauer der Therapie im Vorschulalter, Therapie bei Intelligenzminderung, Einzeltherapie als Alternative zur Gruppe. [1, Empf. 11, 13, 15, 16, 19]
Offene Empfehlung bei geringer Evidenz
- Tanz- und Bewegungstherapie bei Erwachsenen (Empfehlungsgrad 0). [1, Empf. 18]
Uneinheitliche Sichtweisen
- Zu mehreren Empfehlungen (Gruppen- und Einzeltherapie, Musiktherapie) reichten Fachgesellschaften und Verbände Sondervoten ein. [1, Empf. 12, 13, 14, 16, 17]
Offen
- Nebenwirkungen psychosozialer Verfahren wurden nach der Leitlinie selten systematisch untersucht. [1, Aussage 2]
- Die Leitlinie ist abgelaufen; spätere Studien und eine Neufassung sind hier nicht berücksichtigt. [2]
Häufige Fragen
Was ist eine Autismustherapie? Kein einzelnes Verfahren: Die Leitlinie von 2021 ordnete Therapien nach dem Ziel; für soziale Interaktion und Kommunikation empfahl sie je nach Alter verhaltenstherapeutisch geprägte Angebote. [1, Empf. 10, 14, 17] Die Leitlinie ist abgelaufen. [2]
Wann sollte eine Therapie bei Kleinkindern beginnen? Früh, spätestens ab einem Alter von 2 Jahren beziehungsweise direkt nach der Diagnose, mit mindestens einem Jahr und mindestens zwei Stunden pro Woche und Einbezug der Eltern. [1, Empf. 10]
Welche Therapien wurden für Kinder nicht empfohlen? Für das Ziel soziale Interaktion nannte die Leitlinie unter anderem reine Elterntrainings ohne Kind, sensorische Integrationstherapie nach Ayres, Reit- und tiergestützte Therapien, gestützte Kommunikation und auditorische Integrationstherapie; gemeint ist nur dieses Ziel bei Kindern bis zum Grundschulalter. [1, Empf. 12]
Gibt es Therapien für Erwachsene? Für Erwachsene ohne Intelligenzminderung empfahl die Leitlinie eine befristete, manualisierte Gruppentherapie zur Förderung der sozialen Interaktion. [1, Empf. 17] Mehr: Soziale Kompetenztrainings.
Wer bezahlt die Therapie? Das hängt vom Einzelfall ab: Autismustherapie finanzieren.
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Quellen und Literatur
- DGKJP, DGPPN et al. Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Teil 2: Therapie. Interdisziplinäre S3-Leitlinie, AWMF-Reg.-Nr. 028-047, Langversion, Stand Text 02.05.2021 (Vorwort; Empf. 1; Kap. C.4 mit Empf. 9–19 und Aussage 2). – Leitlinie; Gültigkeit laut Übersicht der DGKJP [2] am 23.03.2026 abgelaufen
- DGKJP. Aktuelle Leitlinien (Eintrag 028-047: „Gültig bis 23.03.2026“). https://www.dgkjp.de/wissen/aktuelle-leitlinien/ – Fachgesellschaft
Begriffe aus diesem Beitrag
- Autismusspezifische Therapie
- „Autismustherapie“ ist kein einzelnes Verfahren. Die S3-Leitlinie von 2021 ordnete Therapien nach dem Ziel, das jemand erreichen möchte, und empfahl je nach Alter unterschiedliche, verhaltenstherapeutisch geprägte Angebote.
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