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Therapien & Unterstützung

Welche Unterstützung hilft? Überblick und Einordnung

Für wen? Für Eltern und Menschen im Autismus-Spektrum, die nach der Diagnose wissen möchten, welche Hilfen sinnvoll sein können. Außerdem für Fachkräfte, die eine Einordnung suchen.

Kurz erklärt

Laut der deutschen S3-Leitlinie von 2021 bedeutet eine Autismusdiagnose nicht automatisch, dass eine Therapie nötig ist. [1, Empf. 1] Wenn Unterstützung sinnvoll ist, soll sie sich nach der Leitlinie an klar definierten, mit den Betroffenen vereinbarten Zielen orientieren, regelmäßig überprüft und zeitlich begrenzt durchgeführt werden. [1, Vorwort] Als übergeordnetes Ziel nannte sie mehr Lebensqualität und Teilhabe. [1, Empf. 1] Die Leitlinie stellte die bis zu ihrem Konsensprozess untersuchten Ansätze nach Therapiezielen geordnet dar. [1, Vorwort]

Stand der Leitlinie: Dieser Beitrag stützt sich wesentlich auf die deutsche S3-Leitlinie zur Therapie von Autismus-Spektrum-Störungen aus dem Jahr 2021. Ihre Gültigkeit ist laut Übersicht der DGKJP am 23.03.2026 abgelaufen. [2] Das heißt: Sie gilt formal nicht mehr als aktuelle Leitlinie. Die hier wiedergegebenen Grundsätze werden dadurch nicht automatisch falsch, sind aber derzeit nicht durch eine gültige Leitlinie gedeckt. Wir überarbeiten den Beitrag, sobald eine aktualisierte Leitlinie vorliegt.

Worum es bei Unterstützung geht

Die S3-Leitlinie zur Therapie (AWMF 028-047) wurde 2021 veröffentlicht. Ihre Gültigkeit ist am 23.03.2026 abgelaufen. [1; 2] Sie hielt fest, dass Menschen mit Autismus in der Regel mit einer chronischen Störung bzw. Behinderung leben, die einen variablen Verlauf hat. Aus der Diagnose allein folgte nicht, dass fortlaufend therapeutische oder sonstige unterstützende Maßnahmen nötig sind. [1, Empf. 1]

Unterstützung sollte nach der Leitlinie immer auf möglichst große Selbstständigkeit ausgerichtet sein. Wenn Ziele erreicht waren, sollte sie geplant beendet werden. [1, Empf. 1 und Empf. 6, Kap. C.3.2]

Welche Ziele es geben kann

Die Leitlinie nannte mögliche Zielbereiche. Welche davon im Einzelfall wichtig sind, wird gemeinsam festgelegt: [1, Empf. 1]

  • soziale Interaktion und Kommunikation,
  • belastende wiederholende Verhaltensweisen, sensorische Belastungen oder Interessen,
  • Sprache, besonders bei Kindern, die noch nicht sprechen,
  • alltagspraktische Fähigkeiten und Selbstständigkeit,
  • Behandlung begleitender psychischer und körperlicher Erkrankungen.

Menschen mit Autismus sollten nach der Leitlinie an der Festlegung ihrer Ziele beteiligt werden, bei Kindern auch die Sorgeberechtigten. Die Ziele sollten realistisch und dem individuellen Bedarf angemessen sein. [1, Empf. 1]

Welche Arten von Ansätzen es gibt

Die Leitlinie ordnete die untersuchten Verfahren in drei Gruppen: [1, Vorwort]

  • Psychosoziale Verfahren: alle übenden und psychoedukativen Verfahren, einschließlich klassischer verhaltenstherapeutischer Ansätze. [1, Vorwort] Im Kapitel zu den Kompetenzen der Fachkräfte hielt die Leitlinie in einer konsensbasierten Empfehlung fest, dass bei den psychosozialen Methoden insbesondere unterschiedliche, den Fertigkeiten und der individuellen Entwicklung angemessene, verhaltenstherapeutisch-übende Methoden effektiv seien. [1, Empf. 7]
  • Medikamentöse Verfahren: Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel. [1, Vorwort] Mehr dazu im Artikel Medikamente.
  • Weitere Verfahren, die weder psychosozial noch medikamentös sind. [1, Vorwort]

Wichtig für die Einordnung: Wird ein Ansatz in der Leitlinie für ein bestimmtes Ziel nicht genannt, heißt das nicht automatisch, dass er unwirksam ist. Er kann für ein anderes Ziel untersucht oder bisher einfach nicht ausreichend erforscht sein. [1, Vorwort] Nachweislich unwirksame Verfahren sollten nach dem Grundsatz der Leitlinie dagegen nicht eingesetzt werden, ethisch nicht vertretbare Verfahren niemals. [1, Vorwort] Mehr dazu im Artikel Umstrittene und unseriöse Angebote erkennen.

Einzelne Ansätze beschreiben die Artikel Autismusspezifische Therapie und Förderung, Frühförderung und Psychotherapie.

Gute Planung: Ziele, Dauer, Überprüfung

Ein zentraler Leitsatz der Leitlinie lautete sinngemäß: Jede Intervention sollte nur nach entsprechender Diagnostik angeboten werden, bezogen auf klar definierte und voraussichtlich erreichbare Ziele. Sie sollte regelmäßig überprüft und zeitlich begrenzt durchgeführt werden. Nach dem Wortlaut gilt das für therapeutische Interventionen einschließlich medikamentöser Therapie und für allgemeine psychosoziale Intervention oder Unterstützung. [1, Vorwort]

Vor einer Entscheidung sollten nach der Leitlinie Nutzen und Risiken besprochen werden, bei Kindern auch, ob eine Maßnahme zur ganzen Familie passt, einschließlich der Geschwister. [1, Empf. 6, Kap. C.3.2]

Fragen, die du stellen kannst:

  • Welches konkrete Ziel verfolgen wir?
  • Woran merken wir, ob es erreicht ist?
  • Wie lange ist die Maßnahme geplant, und wann wird überprüft?
  • Was sagt die Forschung zu diesem Ansatz für dieses Ziel?

Wer koordiniert?

Sind Versorgungsmaßnahmen nötig, sollten sie nach der Leitlinie „von einer Hand“ koordiniert, vernetzt und abgestimmt werden (Fallmanagement), um Lücken, Doppelungen sowie unwirksame oder sogar schädliche Maßnahmen zu vermeiden. Das Fallmanagement sollte nach der Leitlinie nur durch eine approbierte Fachkraft erfolgen, zum Beispiel Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder für Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychotherapeut:innen. [1, Empf. 6, Kap. C.3.2] Besonders wichtig sei das bei Übergängen, zum Beispiel von der Kita in die Schule oder von der Schule in den Beruf.

Wer die Kosten trägt, erklären die Artikel Autismustherapie finanzieren und Das Hilfesystem verstehen.

Verschiedene Sichtweisen auf „Erfolg“

Die Leitlinie gab eine einzelne britische Untersuchung wieder (ein Bericht zu Messverfahren für Kinder bis sechs Jahre, mit einer Befragung von Eltern, jungen Erwachsenen mit Autismus, Fachkräften und Forschenden): Eltern nannten als wichtigste Inhalte für den Therapieerfolg vor allem mehr Zufriedenheit und Fröhlichkeit, weniger Angst, ein positives Selbstwertgefühl und weniger Kummer oder Leid. Fachkräfte maßen Erfolg dagegen am häufigsten an Fähigkeiten wie sozialer Interaktion mit anderen Kindern, Spielfähigkeiten, Aufmerksamkeit oder Sprache. [1, Kap. C.2.2.2] Das ist ein Einzelbefund, der sich nicht verallgemeinern lässt.

Eltern und junge Erwachsene mit Autismus betonten dabei, Autismus stärker als „Anderssein“ statt nur als „Defizit“ zu sehen und das Lebensumfeld so zu verbessern, dass Autismus weniger „behindernd“ wirkt. [1, Kap. C.2.2.2] Die Leitlinie empfahl in einer konsensbasierten Empfehlung, den Erfolg einer Behandlung oder Versorgung nicht nur an Verbesserungen der Kernmerkmale zu messen. Auch eine bessere Lebenszufriedenheit sollte zählen (zum Beispiel weniger Ängste, mehr Wohlbefinden, gelungene Einbindung in soziale, schulische oder berufliche Zusammenhänge). [1, Empf. 4]

Was wissen wir – was ist noch offen?

Begrenzte Evidenz

  • Die Aussage der Leitlinie, verhaltenstherapeutisch-übende Methoden seien insbesondere effektiv, steht in einer konsensbasierten Empfehlung (Klinischer Konsenspunkt, starker Konsens), nicht in einer Empfehlung mit eigenem Evidenzgrad. [1, Empf. 7] Wie gut einzelne Ansätze für welche Ziele untersucht sind, zeigt der Artikel Evidenzlage zu Therapien im Überblick.

Begrenzte Evidenz (Versorgung)

  • Zur Versorgungssituation in Deutschland gab es laut Leitlinie (Stand 2021) keine ausreichenden Studien. [1, Empf. 6, Kap. C.3.2]

Offen

  • Wie sich Veränderungen bei den Kernmerkmalen und im Alltagsverhalten objektiv messen lassen und wie bedeutsam sie für die Betroffenen sind: Dazu sah die Leitlinie weiteren Forschungsbedarf. [1, Kap. C.1]

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Quellen und Literatur

  1. DGKJP, DGPPN et al. Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Teil 2: Therapie. Interdisziplinäre S3-Leitlinie, AWMF-Reg.-Nr. 028-047, Langversion, Stand 02.05.2021. – Leitlinie; Gültigkeit laut Übersicht der DGKJP [2] am 23.03.2026 abgelaufen
  2. DGKJP: Aktuelle Leitlinien (Übersicht mit AWMF-Registernummer und Gültigkeitsdatum). https://www.dgkjp.de/wissen/aktuelle-leitlinien/ – Fachgesellschaft

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