Kurz erklärt
Es gibt keine einheitliche Stelle, die „die Autismustherapie“ bezahlt. Welche Stelle zuständig sein kann, hängt vor allem vom Alter und von der Art der Behinderung ab: Bei Kindern bis zur Einschulung kommen Frühförderung und heilpädagogische Leistungen in Frage [2; 3], bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung das Jugendamt nach § 35a SGB VIII [6], bei Erwachsenen die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX [4; 5]. Wie das Beispiel einer Autismus-Ambulanz zeigt, erfolgt die Bewilligung einer autismusspezifischen Therapie in der Regel durch den zuständigen Kostenträger (Sozialamt, Jugendamt und andere) im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. [8] Ob und in welchem Umfang im Einzelfall bezahlt wird, entscheidet die zuständige Stelle.
Rechtsstand: 09.10.2026 (Bundesrecht, am Gesetzestext geprüft). Dieser Beitrag erklärt nur Leistungen der Eingliederungshilfe, der Jugendhilfe und der Frühförderung. Leistungen der Krankenkasse (zum Beispiel Heilmittel oder Psychotherapie) sind hier nicht dargestellt und nicht geprüft.
Vor der Einschulung: Frühförderung und heilpädagogische Leistungen
Frühförderung richtet sich an Kinder mit Behinderungen und an Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, von der Geburt bis zur Einschulung. Sie umfasst medizinische und nichtärztliche Leistungen und wird zusammen mit heilpädagogischen Leistungen als Komplexleistung erbracht. [2; 3] Heilpädagogische Leistungen kommen für noch nicht eingeschulte Kinder in Frage. [3] Mehr: Frühförderung bei Autismus.
Kinder und Jugendliche: das Jugendamt
Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Zuständig ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, das Jugendamt; es braucht dafür die Stellungnahme einer Fachperson. [6] Aufgabe, Ziele und Art der Leistungen richten sich dabei nach dem SGB IX, soweit dieses anwendbar ist. [6] Für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung geht nach § 10 Abs. 4 SGB VIII die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX vor. [7] Welche dieser Wege bei deinem Kind passt, ist eine Einzelfallfrage. Einzelheiten: § 35a SGB VIII.
Erwachsene und andere Fälle: Eingliederungshilfe
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe zu fördern. [4] Leistungen erhalten Menschen mit Behinderungen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. [5] Mehr: Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.
Wie eine Anmeldung ablaufen kann (Beispiel)
Das Marburger Institut für Autismusforschung und Therapie beschreibt den Ablauf für seine Einrichtung: Voraussetzung ist eine Diagnose an einer auf Autismus spezialisierten Einrichtung und eine Empfehlung für autismusspezifische Therapie. Danach folgt ein erstes Telefongespräch zu den Therapiezielen, ein Antrag auf Kostenübernahme, die Bewilligung durch den zuständigen Kostenträger und erst dann der Behandlungsbeginn. [8] Das gilt für diese Einrichtung; andere Stellen können abweichen. Wartezeiten und Kosten nennt die Seite nicht.
Wichtig bei Anträgen
- Zuständigkeit klären: Der Träger, bei dem du den Antrag stellst, prüft bei Leistungen zur Teilhabe innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang, ob er zuständig ist, und leitet den Antrag sonst weiter. [1] Näheres: Anträge stellen und Widerspruch einlegen.
- Vor Beginn bewilligen lassen: Beginne eine Therapie nicht auf eigene Rechnung, bevor du mit der Einrichtung und dem Kostenträger geklärt hast, wie die Kosten behandelt werden (Vorschlag der Redaktion; Selbstbeschaffung ist hier nicht dargestellt).
- Unabhängig beraten lassen: Unabhängige Beratung finden: Was die EUTB leistet.
- Bei einem ablehnenden Bescheid: die Widerspruchsfrist beachten (siehe Anträge stellen und Widerspruch einlegen).
Was dieser Beitrag nicht erklärt
Nicht dargestellt sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, Kosten für Hilfsmittel, Eigenanteile und die Anrechnung von Einkommen und Vermögen, Selbstbeschaffung von Leistungen und Regelungen einzelner Länder und Kommunen. Eine Reform der Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen (Jugendamt für alle) ist als Entwurf in Vorbereitung und noch kein Gesetz.
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- Autismusspezifische Therapie und Förderung
- Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
- Das Hilfesystem verstehen: Wer ist wofür zuständig?
Quellen und Literatur
- § 14 SGB IX – Leistender Rehabilitationsträger (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__14.html). – Gesetz
- § 46 SGB IX – Früherkennung und Frühförderung (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__46.html). – Gesetz
- § 79 SGB IX – Heilpädagogische Leistungen (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__79.html). – Gesetz
- § 90 SGB IX – Aufgabe der Eingliederungshilfe (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__90.html). – Gesetz
- § 99 SGB IX – Leistungsberechtigter Personenkreis (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__99.html). – Gesetz
- § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung (www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__35a.html). – Gesetz
- § 10 SGB VIII – Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen (www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__10.html). – Gesetz
- Universitätsklinikum Marburg, Marburger Institut für Autismusforschung und Therapie (MarIAT): Seite „Anmeldung“. https://www.uni-marburg.de/de/fb20/bereiche/zpg/mariat/anmeldung – Einrichtungsseite (Beispiel)
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