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Fachkräfte & Praxis

Schüler:innen mit Autismus im Unterricht

Für wen? Für Lehrkräfte, Schulbegleitungen und andere pädagogische Fachkräfte, die Schüler:innen mit Autismus unterrichten oder begleiten.

Kurz erklärt

Schüler:innen mit Autismus sind sehr verschieden. Es gibt keine Methode, die für alle passt. Die deutsche S3-Leitlinie von 2021 nannte aber Grundsätze für den alltäglichen Umgang (nicht speziell für den Unterricht), die vielen Menschen mit Autismus entgegenkommen können. Genannt wurden konkrete, direkte Sprache, klare Strukturen und Vorhersehbarkeit (etwa mit visuellen Hilfen), möglichst konstante Bezugspersonen, Rücksicht auf körperliche Distanz und das Vermeiden starker Sinnesreize. [1, Empf. 3] Für Kindergarten und Schule nannte sie außerdem Schulungen für Lehrkräfte, individuelle Unterstützung ohne Absenkung der fachlichen Anforderungen und einen schriftlichen Förderplan beziehungsweise Nachteilsausgleich. [1, Empf. 109] Dazu kommen schulrechtliche Möglichkeiten wie der Nachteilsausgleich und eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern.

Stand der Leitlinie: Dieser Beitrag stützt sich wesentlich auf die deutsche S3-Leitlinie zur Therapie von Autismus-Spektrum-Störungen aus dem Jahr 2021. Ihre Gültigkeit ist laut Übersicht der DGKJP am 23.03.2026 abgelaufen. [2] Das heißt: Sie gilt formal nicht mehr als aktuelle Leitlinie. Die hier wiedergegebenen Grundsätze werden dadurch nicht automatisch falsch, sind aber derzeit nicht durch eine gültige Leitlinie gedeckt. Wir überarbeiten den Beitrag, sobald eine Neufassung vorliegt.

Grundsätze für den Unterricht

Was die Leitlinie von 2021 für Kindergarten und Schule nannte. In einer konsensbasierten Empfehlung (starker Konsens) hielt die Leitlinie fest: [1, Empf. 109, Kap. C.10.2]

  • Lehrkräfte sollen eine Schulung oder umfassende Information zu Autismus und zum Umgang mit Menschen mit Autismus erhalten. Dazu gehören unter anderem Merkmale und Verlauf, häufige Begleiterkrankungen, die Bedeutung von Übergängen (zum Beispiel zur weiterführenden Schule), das Selbsterleben der Kinder und Jugendlichen und die Auswirkungen auf die Familie.
  • Die Unterstützung soll individuell gestaltet sein; ihre Notwendigkeit soll im Verlauf geprüft und angepasst werden. Ziel ist, krankheitsbedingte Nachteile auszugleichen, ohne die fachlichen Anforderungen zu reduzieren.
  • Als Beispiele nannte sie vereinfachte Arbeitsanleitungen, Arbeitsblätter und Aufgabenstellungen sowie auf die Einzelperson ausgerichtete Nachteilsausgleiche, etwa verlängerte Bearbeitungszeit, einen individuell gestalteten Arbeitsplatz, bei Bedarf einen reizarmen Extraraum und Gehörschutz.
  • Ein auf die Bedürfnisse zugeschnittener Förderplan beziehungsweise Nachteilsausgleich soll mit Fachpersonen schriftlich formuliert, verbindlich umgesetzt und regelmäßig überprüft werden.

Was die Leitlinie für den alltäglichen Umgang nannte. Schüler:innen mit Autismus sind sehr verschieden. Die Leitlinie nannte in einer weiteren konsensbasierten Empfehlung Grundsätze für den alltäglichen Umgang (nicht speziell für den Unterricht): konkrete, direkte Ansprache, Strukturierung von Umgebung und Abläufen (zum Beispiel mit visuellen Mitteln, Vorhersehbarkeit und personeller Konstanz), Wahrung körperlicher Distanz und Vermeiden starker Sinnesreize. Außerdem sollten Unter- und Überforderung vermieden werden. [1, Empf. 3]

Die folgenden Punkte sind eine Übertragung durch die Redaktion auf den Unterricht. Die Einzelheiten (Tafel, Vertretung, Sitzplätze und Ähnliches) sind nicht einzeln belegt:

  • Sprache: Aufgaben und Erwartungen konkret, eindeutig und direkt formulieren. Ironie, Andeutungen und unausgesprochene Regeln können missverstanden werden.
  • Struktur: Stundenablauf, Arbeitsschritte und Zeitrahmen sichtbar machen, zum Beispiel an der Tafel oder auf einem Plan.
  • Vorhersehbarkeit: Änderungen wie Vertretung, Raumwechsel oder Ausflüge möglichst früh ankündigen.
  • Konstanz: feste Ansprechpersonen und Sitzplätze.
  • Reize: Lärm, grelles Licht und Gedränge reduzieren, Rückzugsmöglichkeiten schaffen.
  • Distanz: Berührungen und körperliche Nähe nicht voraussetzen.
  • Passung: Unter- und Überforderung vermeiden. Kognitive und soziale Fähigkeiten können sehr unterschiedlich ausgeprägt sein.

Typische Stolpersteine im Schulalltag

Erfahrungen aus der Praxis, nicht durch eine Quelle belegt: Häufig schwierig sind Situationen mit wenig Struktur und vielen Reizen:

  • Pausen, Mensa, Flure, Umkleiden,
  • Gruppenarbeit ohne klare Rollen,
  • Vertretungsstunden und Ausflüge,
  • mündliche Beteiligung unter Zeitdruck.

Zu Schulvermeidung: In einer Elternbefragung mit 486 Schüler:innen mit Autismus (mittleres Alter 11 Jahre) fehlten 43 % im Befragungsmonat an mehr als einem Zehntel der Schultage; Schüler:innen an Regelschulen fehlten häufiger. [6] Siehe Schulvermeidung.

Wenn es zu viel wird

Überlastung kann sich als Meltdown (Überlastungsreaktion) oder Shutdown (Rückzug, Verstummen) zeigen. Auslöser sind häufig Reize, soziale Situationen, Veränderungen oder unerfüllte Grundbedürfnisse. [7] Ein britischer NHS-Trust empfiehlt, die Bedürfnisse der Person im ruhigen Zustand zu besprechen und so einen Plan für den Umgang mit Meltdown oder Shutdown zu vereinbaren, und in der Situation einen ruhigen, sicheren Ort zu schaffen. [7] Ein solcher Plan kann zum Beispiel ein Signal, einen Rückzugsort und eine Ansprechperson umfassen (Anregung der Redaktion). Siehe Krisen und herausfordernde Situationen.

Rechtliche und organisatorische Möglichkeiten

  • Nachteilsausgleich: Anpassung der Prüfungsbedingungen bei gleichen Anforderungen, zum Beispiel ein Zeitzuschlag. Die Regeln sind Landesrecht, in Bayern zum Beispiel § 33 BaySchO (Stand der Norm: 07.10.2026). [3] Der Nachteilsausgleich betrifft die Leistungsfeststellung; Antrag und Verfahren regelt die Schulordnung gesondert. Siehe Nachteilsausgleich in der Schule.
  • Schulbegleitung: je nach Einzelfall eine Leistung der Jugendhilfe oder der Eingliederungshilfe. [4; 5] Die Leitlinie von 2021 empfahl, Schulbegleitung individuell, zum Erreichen klar definierter Ziele und für einen begrenzten Zeitraum einzusetzen, die Notwendigkeit regelmäßig zu überprüfen, die Selbstständigkeit des Kindes immer zu fördern und Schulbegleitungen im Umgang mit Autismus zu schulen. [1, Empf. 109] Therapeutische Interventionen sollten nach der Leitlinie nicht von Erziehungs- oder Lehrkräften übernommen werden. [1, Kap. C.10.2] Siehe Schulbegleitung: Rolle, Aufgaben, Grenzen.
  • Zusammenarbeit mit Eltern und gegebenenfalls Therapeut:innen, siehe Zusammenarbeit mit Familien.

Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung. Bei Fragen im Einzelfall helfen die Schulleitung, die Schulaufsicht oder eine Rechtsberatung.

Was wissen wir – was ist noch offen?

Leitlinie von 2021 (abgelaufen)

  • Die genannten Grundsätze beruhen auf konsensbasierten Empfehlungen der S3-Leitlinie (Klinische Konsenspunkte, starker Konsens), nicht auf Wirksamkeitsstudien im Unterricht. Für Deutschland sah die Leitlinie schulbasierte Programme aus anderen Ländern (zum Beispiel aus den USA) als nicht übertragbar an; für viele davon gebe es in Deutschland keine Evidenz. [1, Empf. 3, Empf. 109, Kap. C.10.2]

Eine Studie (Elternbericht)

  • Schulvermeidung ist in einer Elternbefragung häufig berichtet worden, besonders an Regelschulen. Eine einzelne Querschnittsbefragung aus Großbritannien; die Eltern wurden unter anderem über soziale Medien und eine Autismus-Organisation erreicht. [6]

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Quellen und Literatur

  1. DGKJP, DGPPN et al. S3-Leitlinie Autismus-Spektrum-Störungen, Teil 2: Therapie. AWMF 028-047, 2021 (Empf. 3, Empf. 109, Kap. C.10.2). – Leitlinie; Gültigkeit laut Übersicht der DGKJP am 23.03.2026 abgelaufen
  2. DGKJP: Aktuelle Leitlinien (Übersicht mit AWMF-Registernummer und Gültigkeitsdatum). https://www.dgkjp.de/wissen/aktuelle-leitlinien/ – Fachgesellschaft
  3. § 33 BaySchO – Nachteilsausgleich (Beispiel Bayern), Text gilt ab 01.08.2026. – Landesrecht
  4. § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__35a.html – Gesetz
  5. § 112 SGB IX – Leistungen zur Teilhabe an Bildung. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__112.html – Gesetz
  6. Totsika V, et al. Types and correlates of school non-attendance in students with autism spectrum disorders. Autism 2020;24(7):1639–1649. https://doi.org/10.1177/1362361320916967 – Studie
  7. Leicestershire Partnership NHS Trust, Autism Space: Understanding autistic meltdowns and shutdowns (Seite zuletzt geändert 28.04.2025). https://leicspart.nhs.uk/autism-space/health-and-lifestyle/meltdowns-and-shutdowns – Gesundheitsdienst (NHS)

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