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Fachkräfte & Praxis

Zusammenarbeit mit Familien

Für wen? Für Fachkräfte in Therapie, Beratung, Kita, Schule und Sozialer Arbeit, die mit Familien von Menschen im Autismus-Spektrum zusammenarbeiten.

Kurz erklärt

Die S3-Leitlinie von 2021 beschrieb Familien und Angehörige als wichtige Stütze und zugleich als „Mit-Betroffene“, die selbst Unterstützung brauchen. [1, Kap. C.10.1] Für Kinder und Jugendliche empfahl sie, Eltern in Interventionen einzubeziehen, Sorgeberechtigte über jede Intervention aufzuklären und ihre Zustimmung einzuholen, allen Eltern nach der Diagnose Psychoedukation anzubieten und die Wünsche und Bedürfnisse der Familie regelmäßig zu erfragen. [1, Empf. 4, 106] Die Leitlinie ist seit dem 23.03.2026 abgelaufen. [2]

Stand der Leitlinie: Dieser Beitrag nutzt die S3-Leitlinie Therapie (2021). Sie ist seit dem 23.03.2026 abgelaufen. [2] Die Aussagen sind nicht automatisch falsch, aber nicht durch eine gültige Leitlinie gedeckt.

Eltern einbeziehen, ohne sie zu Therapeut:innen zu machen

Im Vorschulalter sollen Eltern in die empfohlenen Therapieansätze einbezogen und systematisch im fördernden Umgang angeleitet werden, „ohne jedoch selbst zu Therapeuten zu werden“. Im Grundschul- und Jugendalter sollten Eltern Hausaufgaben aus Therapien unterstützen, um die Übertragung in den Alltag zu fördern. [1, Empf. 106] Setzen überwiegend die Eltern zuhause um, soll die Anleitung in direkter Interaktion mit dem Kind erfolgen („ein ausschließliches Elterntraining ist nicht ausreichend“) und es soll auf die Belastung der Eltern geachtet werden. [1, Empf. 10]

Aufklärung, Zustimmung und Mitentscheidung

  • Sorgeberechtigte müssen über jede Intervention aufgeklärt werden und ihr zustimmen. Bei Jugendlichen sollte der oder die Jugendliche nach Möglichkeit über den Einbezug der Sorgeberechtigten mitentscheiden. [1, Empf. 106] Dass die elterliche Sorge die Vertretung des Kindes umfasst, regelt § 1629 Abs. 1 BGB. [3]
  • Menschen mit Autismus und ihre Familien sollen ausführlich und verständlich über Behandlungsoptionen, Unterstützungsmöglichkeiten, rechtliche Voraussetzungen und Anspruchsberechtigungen informiert werden, und es soll ein gemeinsamer Entscheidungsprozess stattfinden. [1, Empf. 6]

Wünsche erfragen und gemeinsam planen

Menschen mit Autismus sollen regelmäßig gefragt werden, welche Wünsche, Bedürfnisse und Erwartungen sie an die Versorgung haben; bei Kindern und Jugendlichen auch die Sorgeberechtigten. Die Betroffenen beziehungsweise ihre Sorgeberechtigten sollen in einem partizipativen Ansatz in die Planung einbezogen werden. Der Erfolg einer Behandlung soll nicht nur an den Kernmerkmalen gemessen werden, sondern auch an der Lebenszufriedenheit. [1, Empf. 4]

Psychosoziale Angebote sollen sich an den subjektiven Bedürfnissen der Eltern und Angehörigen orientieren, Hilfen auf allen Ebenen umfassen und lebensphasen-, themen- und bedarfsgerecht sein. [1, Empf. 106]

Geschwister und andere Angehörige

Allen Eltern soll nach der Diagnose Psychoedukation einschließlich möglicher Begleiterkrankungen angeboten werden. Auf Wunsch soll Eltern, Bezugspersonen, Geschwistern und anderen Angehörigen individuelle Psychoedukation und Beratung zum Umgang angeboten werden; Geschwistern sollten angemessene Unterstützung und Psychoedukation angeboten werden. [1, Empf. 106] Mehr: Geschwister von Kindern mit Autismus und Selbstfürsorge für Eltern und Angehörige.

Erwachsene im Spektrum

Für Erwachsene nannte die Leitlinie: Haben Eltern die gesetzliche Betreuung übernommen, sollten sie über jede Intervention aufgeklärt werden und zustimmen; ohne gesetzliche Betreuung können Eltern und andere Angehörige auf Wunsch der Person in jede Form von Therapie einbezogen werden. [1, Empf. 107] Die Leitlinie hielt fest, dass der Einbezug von Angehörigen bei Erwachsenen in Deutschland nicht üblich und teils nicht gewünscht ist. [1, Kap. C.10.1] Zur Betreuung: Volljährigkeit mit 18.

Was du sonst noch wissen solltest

  • Familien sind verschieden. Die Leitlinie nannte keine Studie dazu, welche Kommunikationsformen mit Familien besonders gut wirken; die Hinweise oben sind Empfehlungen aus Expertenkonsens.
  • Unterstützung für die Familie konkret: Entlastung für Familien, Beratung finden.
  • Zusammenarbeit mit Schulen: Gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule.
  • Nicht dargestellt: Gesprächsführung bei Verdacht auf Autismus (das ist ein eigenes Thema) und kulturelle oder sprachliche Besonderheiten in Familien.

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Quellen und Literatur

  1. DGKJP, DGPPN et al. Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Teil 2: Therapie. S3-Leitlinie, AWMF-Reg.-Nr. 028-047, Stand Text 02.05.2021 (Empf. 4, 6, 10, 106, 107; Kap. C.10.1). – Leitlinie; abgelaufen am 23.03.2026 (siehe Nr. 2)
  2. DGKJP. Aktuelle Leitlinien (Eintrag 028-047: „Gültig bis 23.03.2026“). https://www.dgkjp.de/wissen/aktuelle-leitlinien/ – Fachgesellschaft
  3. § 1629 BGB – Vertretung des Kindes, Abs. 1 (www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1629.html). – Gesetz

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