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Fachkräfte & Praxis

Therapie und Beratung bei Autismus anpassen

Für wen? Für therapeutische und beratende Fachkräfte, die mit Menschen im Autismus-Spektrum arbeiten und ihr Vorgehen anpassen möchten.

Kurz erklärt

Die S3-Leitlinie von 2021 beschrieb für den alltäglichen Umgang hilfreiche Grundsätze: nonverbale Kontaktaufnahme, konkrete und direkte Ansprache, Struktur von Umgebung und Abläufen, körperliche Distanz und das Vermeiden starker Reize. [1, Empf. 3] Für die Versorgung forderte sie ein koordiniertes Fallmanagement, gemeinsame Entscheidungen mit Betroffenen und Familien sowie bestimmte Kompetenzen und regelmäßige Supervision der Fachkräfte. [1, Empf. 6, 7] Die Leitlinie ist seit dem 23.03.2026 abgelaufen. [2]

Stand der Leitlinie: Dieser Beitrag nutzt die S3-Leitlinie Therapie (2021). Sie ist seit dem 23.03.2026 abgelaufen. [2] Die Aussagen sind nicht automatisch falsch, aber nicht durch eine gültige Leitlinie gedeckt.

Grundsätze im Umgang

Menschen mit Autismus haben nach der Leitlinie individuelle Fertigkeiten und Bedürfnisse, die im Umgang beachtet werden sollten. Hilfreich sind insbesondere [1, Empf. 3]:

  • die Möglichkeit der nonverbalen Kontaktaufnahme,
  • eine konkrete, direkte Ansprache, die dem Entwicklungsalter entspricht,
  • Strukturierung der Umgebung und von Handlungsabläufen (zum Beispiel durch visuelle Mittel, Vorhersehbarkeit und personelle Konstanz),
  • Wahrung körperlicher Distanz,
  • Vermeiden starker sensorischer Reize wie Lärm, Geruch und Licht.

Eine Diskrepanz zwischen kognitiven und sozialen oder alltagspraktischen Fertigkeiten sollte berücksichtigt werden. Unter- oder Überforderung bei alltäglichen Anforderungen und gesetzten Therapiezielen sollte vermieden werden. [1, Empf. 3]

Gemeinsame Entscheidung und Fallmanagement

  • Ausführlich informieren. Menschen mit Autismus und ihre Familien sollen verständlich über Behandlungsoptionen, Unterstützungsmöglichkeiten, rechtliche Voraussetzungen und Anspruchsberechtigungen informiert werden. Es soll ein gemeinsamer Entscheidungsprozess stattfinden, in dem Bedürfnisse und Präferenzen der Person und im Kinder- und Jugendbereich auch der Sorgeberechtigten berücksichtigt werden. [1, Empf. 6]
  • Risiken, Vorteile, zeitliche Begrenzung. Bei Kindern und Jugendlichen sollen mit den Sorgeberechtigten (und je nach Alter mit dem Kind) Risiken und Vorteile einer Maßnahme und ihre zeitliche Begrenzung besprochen werden, einschließlich der Frage, ob die Behandlung für die ganze Familie einschließlich der Geschwister passt. [1, Empf. 6]
  • Erwachsene: Das Vorgehen soll individualisiert und wertschätzend sein und Selbständigkeit sowie eine mögliche Betreuungssituation berücksichtigen. [1, Empf. 6]
  • Fortschritte gemeinsam planen. Grundsätzlich sollte gemeinsam geplant werden, wie Fortschritte evaluiert werden. [1, Empf. 6]
  • Koordination. Versorgungsmaßnahmen sollen von einer Hand koordiniert, vernetzt und abgestimmt werden, um Lücken, Dopplungen und unwirksame oder schädliche Interventionen zu vermeiden. Das Fallmanagement soll nur durch eine approbierte Fachkraft erfolgen; Übergangsphasen (zum Beispiel Kita–Schule, Schule–Beruf) sollen begleitet werden. [1, Empf. 6]

Kompetenzen und Supervision

Alle Personen im Gesundheits- und Sozialsystem, die mit Menschen mit Autismus arbeiten, sollen nach der Leitlinie unter anderem drei Dinge mitbringen. Sie sollen fundierte, wissenschaftlich basierte Kenntnisse zum Störungsbild und zu den Bedürfnissen von Betroffenen und Angehörigen haben. Sie sollen die Möglichkeiten von Medikamenten und teilstationärer oder stationärer Behandlung kennen. Außerdem sollen sie fundierte praktische Fertigkeiten in wirksamen verhaltenstherapeutischen Methoden und strukturierenden Maßnahmen haben. [1, Empf. 7] Alle Therapeut:innen sollen regelmäßig von erfahrenen, approbierten Therapeut:innen supervidiert werden; die korrekte Umsetzung wirksamer Verfahren soll regelmäßig überprüft werden. [1, Empf. 7]

Was du als Fachkraft sonst noch beachten kannst

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Quellen und Literatur

  1. DGKJP, DGPPN et al. Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Teil 2: Therapie. S3-Leitlinie, AWMF-Reg.-Nr. 028-047, Stand Text 02.05.2021 (Empf. 3, 6, 7). – Leitlinie; abgelaufen am 23.03.2026 (siehe Nr. 2)
  2. DGKJP. Aktuelle Leitlinien (Eintrag 028-047: „Gültig bis 23.03.2026“). https://www.dgkjp.de/wissen/aktuelle-leitlinien/ – Fachgesellschaft

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