Zum Inhalt springen

Erwachsene im Spektrum

Arbeit und Beruf mit Autismus

Für wen? Für Jugendliche und Erwachsene im Autismus-Spektrum, die sich bewerben, einen Arbeitsplatz suchen oder ihre Arbeitsbedingungen verbessern möchten. Außerdem für Angehörige und Fachkräfte, die dabei unterstützen.

Kurz erklärt

Die S3-Leitlinie von 2021 empfahl für Menschen mit Autismus ein Bewerbungstraining mit Rollenspielen und konkreten Übungen, wenn jemand es wünscht, sowie Arbeitsbedingungen, die zu den Besonderheiten der Person passen: ein übersichtlicher, gleichbleibender Arbeitsplatz, angepasste Pausen und flexible Arbeitszeitmodelle. Arbeitgeber sollten vor Beginn beraten und unterstützt werden. [1, Empf. 113, 114] Bei Arbeitslosigkeit und drohender Erwerbsunfähigkeit sollte individuell geprüft werden, ob eine berufliche Rehabilitation in Frage kommt. [1, Empf. 115] Die Studienlage dazu bezeichnete die Leitlinie als insgesamt schlecht. [1, Empf. 116] Die Leitlinie ist seit dem 23.03.2026 abgelaufen. [2]

Stand der Leitlinie: Dieser Beitrag stützt sich wesentlich auf die deutsche S3-Leitlinie zur Therapie von Autismus-Spektrum-Störungen aus dem Jahr 2021. Ihre Gültigkeit ist laut Übersicht der DGKJP am 23.03.2026 abgelaufen. [2] Das heißt: Sie gilt formal nicht mehr als aktuelle Leitlinie. Die hier wiedergegebenen Empfehlungen werden dadurch nicht automatisch falsch, sind aber derzeit nicht durch eine gültige Leitlinie gedeckt. Wir überarbeiten den Beitrag, sobald eine aktualisierte Leitlinie vorliegt.

Wie die Leitlinie die Lage beschrieb

Für Menschen mit Asperger-Syndrom oder hochfunktionalem Autismus (so die Begriffe der Leitlinie) beschrieb die Leitlinie anhand einer Studie von 2017: Sie hätten trotz häufig guter Bildungsabschlüsse und eigenständiger Lebensführung eher schlecht bezahlte Stellen mit geringer Stundenzahl, häufige Arbeitsplatzwechsel und längere Phasen von Arbeitslosigkeit. [1, Kap. C.10.3] Unter günstigen Bedingungen bestehe jedoch eine gute Chance auf berufliche Beschäftigung. [1, Kap. C.10.3] Die Leitlinie stützte sich dabei überwiegend auf Daten aus den USA und England. [1, Kap. C.10.3] Das sind Gruppenbefunde; für den Einzelfall sagen sie nichts.

Bewerbung

Um die Chancen bei der Bewerbung zu steigern, sollten Jugendliche und junge Erwachsene, die sich auf eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle bewerben wollen, auf Wunsch ein spezifisches Bewerbungstraining erhalten, das Rollenspiele und konkrete Übungen enthält (Evidenzlevel 2, Empfehlungsgrad B). Das Programm kann durch Video-basiertes Training in einer virtuellen Umgebung unterstützt werden (Empfehlungsgrad 0). Im Training sollte auch auf die Passung von individueller Begabung und angestrebter Ausbildung oder angestrebtem Beruf geachtet werden.

Für Menschen mit Intelligenzminderung sollten an die kognitiven Fertigkeiten angepasste Maßnahmen zur Unterstützung bei der Bewerbung angeboten werden. [1, Empf. 113] Die Empfehlung fand starken Konsens. Die Leitlinie fasste außerdem die britische NICE-Leitlinie für Erwachsene zusammen: Für Menschen ohne oder mit leichter Lernbehinderung, die Schwierigkeiten haben, eine Arbeit zu finden oder zu behalten, wurden individuelle unterstützte Beschäftigungsprogramme empfohlen. Dazu gehörte unter anderem Hilfe beim Verfassen von Lebensläufen und Bewerbungen und bei der Vorbereitung von Bewerbungsgesprächen. [1, Kap. C.10.3]

Arbeitsplatz und Arbeitgeber

Für Jugendliche und Erwachsene, die keine Ausbildung auf dem freien Arbeitsmarkt bekommen können, empfahl die Leitlinie in einer konsensbasierten Empfehlung (starker Konsens) eine individuell angeleitete Unterstützung bei einem auf Autismus ausgerichteten Arbeitgeber. Dazu gehört die kontinuierliche Anleitung beim Umgang mit Vorgesetzten, bei Selbststrukturierung und eigenständigem Arbeiten, bei der Übernahme von Verantwortung und bei der sozialen Interaktion mit den Arbeitskolleg:innen. [1, Empf. 114] Zusätzlich sollten Arbeitgeber beziehungsweise Vorgesetzte vor Arbeitsbeginn zum Umgang mit der Person beraten und unterstützt werden; eine Information der Arbeitskolleg:innen kann unter Einbeziehung der betroffenen Person in Betracht gezogen werden. [1, Empf. 114]

Für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen nannte dieselbe Empfehlung: [1, Empf. 114]

  • Über- und Unterempfindlichkeiten bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes erfragen und berücksichtigen,
  • Arbeitsplatz, Arbeitsabläufe und Arbeitszeiten gleichbleibend halten und Pausenzeiten so gestalten, dass sie der Regeneration dienen,
  • den Arbeitsplatz gut und übersichtlich strukturieren,
  • flexible Arbeitszeitmodelle und Home-Office ermöglichen,
  • bei Bedarf Berufsförderungsmaßnahmen anbieten, die über geführte Praktika in verschiedenen Bereichen und speziellen Schulunterricht auf eine Ausbildung oder Berufstätigkeit vorbereiten.

Für Menschen mit Intelligenzminderung sollten im Rahmen eines mit den Betroffenen abgestimmten, bedarfsorientierten Hilfeplans Maßnahmen angeboten werden, die an kognitive Fertigkeiten und sozio-emotionale Fähigkeiten angepasst sind. [1, Empf. 114]

Berufliche Rehabilitation

Bei Arbeitslosigkeit und drohender Erwerbsunfähigkeit soll individuell geprüft werden, ob eine Maßnahme der beruflichen Rehabilitation in Betracht kommt. Sie sollte an Bedürfnisse, Fähigkeiten und Stärken von Menschen mit Autismus angepasst sein. Zu beachten sei, dass bei Autismus eine große Diskrepanz zwischen sozial-alltagspraktischen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten bestehen kann, sodass die berufliche Eignung und Leistungsfähigkeit einerseits unter- und andererseits überschätzt werden kann. Mitarbeitende von Rehabilitationsmaßnahmen sollen Informationen zu Autismus erhalten (konsensbasiert, starker Konsens). [1, Empf. 115] Welche Leistungen es dafür gibt, beschreibt der Beitrag Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Was die Studien zeigen – und was nicht

Die Leitlinie hielt fest: Die Studienlage zu beruflicher Rehabilitation sei insgesamt schlecht; weitere Forschung werde dringend empfohlen. [1, Empf. 116] Sie stützte sich vor allem auf ein systematisches Review von 2017, dessen Studien zu 46 von 50 aus den USA stammten und für Deutschland nur eingeschränkt gelten. Am besten war die Studienlage für Programme zur Verbesserung von Arbeitskompetenzen im Beruf (eine randomisierte Studie) und zur Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche (zwei randomisierte Studien). [1, Kap. C.10.3] Spezialisierte Angebote zur beruflichen Rehabilitation senkten nach der Darstellung der Leitlinie die Kosten im Vergleich zur Standardversorgung und trugen zu besseren Ergebnissen bei; sie seien zugleich im Vergleich zur Rehabilitation anderer Gruppen am teuersten. [1, Kap. C.10.3]

Was wissen wir – was ist noch offen?

Evidenzbasiert (Leitlinie von 2021, abgelaufen)

  • Bewerbungstraining mit Rollenspielen und Übungen auf Wunsch (Evidenzlevel 2, Empfehlungsgrad B). [1, Empf. 113]

Konsensbasiert (Klinischer Konsenspunkt, keine Studiengrundlage)

  • Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten, Beratung der Arbeitgeber, Prüfung beruflicher Rehabilitation. [1, Empf. 114, 115]

Begrenzte Evidenz

  • Die Studienlage zur beruflichen Rehabilitation war insgesamt schlecht; die meisten Studien stammten aus den USA. [1, Empf. 116, Kap. C.10.3]

Offen

  • Wie gut sich die Befunde auf Deutschland übertragen lassen und welche Angebote langfristig helfen: Die Leitlinie forderte weitere Forschung. [1, Empf. 116]

Häufige Fragen

Welche Hilfen gibt es bei der Bewerbung mit Autismus? Die Leitlinie von 2021 empfahl auf Wunsch ein spezifisches Bewerbungstraining mit Rollenspielen und konkreten Übungen (Evidenzlevel 2, Empfehlungsgrad B). [1, Empf. 113]

Wie sollte ein Arbeitsplatz für Menschen mit Autismus gestaltet sein? Die Leitlinie nannte als Anregungen unter anderem: Über- und Unterempfindlichkeiten erfragen, gleichbleibende Arbeitsplätze, Abläufe und Zeiten, regenerierende Pausen, eine übersichtliche Struktur sowie flexible Arbeitszeitmodelle und Home-Office. Das war eine konsensbasierte Empfehlung. [1, Empf. 114]

Sollen Arbeitgeber informiert werden? Arbeitgeber beziehungsweise Vorgesetzte sollten nach der Leitlinie vor Arbeitsbeginn zum Umgang mit der Person beraten und unterstützt werden; eine Information der Kolleg:innen kann unter Einbeziehung der betroffenen Person erwogen werden. [1, Empf. 114] Mehr: Diagnose am Arbeitsplatz offenlegen?.

Gibt es berufliche Rehabilitation bei Autismus? Bei Arbeitslosigkeit und drohender Erwerbsunfähigkeit soll individuell geprüft werden, ob eine Maßnahme der beruflichen Rehabilitation in Betracht kommt. [1, Empf. 115] Die Studienlage dazu war insgesamt schlecht. [1, Empf. 116] Welche Leistungen es gibt: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Das könnte dich auch interessieren

Quellen und Literatur

  1. DGKJP, DGPPN et al. Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Teil 2: Therapie. Interdisziplinäre S3-Leitlinie, AWMF-Reg.-Nr. 028-047, Langversion, Stand Text 02.05.2021 (Kap. C.10.3 mit Empf. 113–116). – Leitlinie; Gültigkeit laut Übersicht der DGKJP [2] am 23.03.2026 abgelaufen
  2. DGKJP. Aktuelle Leitlinien (Eintrag 028-047: „Gültig bis 23.03.2026“). https://www.dgkjp.de/wissen/aktuelle-leitlinien/ – Fachgesellschaft

Das könnte dich auch interessieren

Fehler gefunden?

Wenn etwas sachlich falsch, veraltet oder unklar ist, sag uns Bescheid. Du musst keine persönlichen Daten angeben.

Hinweis schreibenHinweis schließen

Was stimmt nicht? Eine Quelle hilft uns bei der Prüfung. Mindestens 10 Zeichen.

Nur für Rückfragen zu diesem Hinweis. Wird gelöscht, sobald er bearbeitet ist. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Unabhängig aufgebaut

Autismus Wissen wird unabhängig aufgebaut und weiterentwickelt. Wenn du das Projekt unterstützen möchtest, kannst du freiwillig einen Beitrag leisten. Die Unterstützung hat keinen Einfluss auf unsere redaktionellen Inhalte oder fachlichen Bewertungen.

Autismus Wissen unterstützen