Kurz erklärt
Das Berufsbildungsgesetz sieht vor, dass behinderte Menschen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden sollen. [1] Regelungen zu Ausbildung und Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigen, insbesondere bei der zeitlichen und sachlichen Gliederung der Ausbildung, der Dauer von Prüfungszeiten, der Zulassung von Hilfsmitteln und der Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter. [2] Die S3-Leitlinie von 2021 empfahl, bei der Wahl des Ausbildungswegs die individuellen Stärken in den Mittelpunkt zu stellen und bei Bedarf Unterstützung und Nachteilsausgleiche anzubieten. [3, Empf. 110] Die Leitlinie ist seit dem 23.03.2026 abgelaufen. [4]
Rechtsstand: 08.10.2026 (Bundesrecht, am Gesetzestext geprüft). Dieser Beitrag beschreibt nur die Regeln des Berufsbildungsgesetzes für anerkannte Ausbildungsberufe.
Was das Berufsbildungsgesetz für behinderte Menschen vorsieht
Behinderte Menschen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX sollen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. [1] Die Regelungen für die Ausbildungsordnung und die Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigen. Das gilt insbesondere für die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung, die Dauer der Prüfungszeiten, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter. [2] Der Ausbildungsvertrag mit einem behinderten Menschen wird in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen; zur Abschlussprüfung ist der behinderte Mensch auch zuzulassen, wenn bestimmte Voraussetzungen der Prüfungszulassung nicht vorliegen. [2]
Ob und wie das im Einzelfall angewendet wird, entscheidet die zuständige Stelle. Dazu macht dieser Beitrag keine Aussage. Für Nachteilsausgleiche in der Schule: Nachteilsausgleich in der Schule.
Ausbildung in der Leitlinie von 2021
Nach der konsensbasierten Empfehlung soll sich die Wahl von Beruf und beruflichem Bildungsweg an den individuellen Stärken orientieren, und es soll eine frei gewählte Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Sinn der UN-Behindertenrechtskonvention angestrebt werden. Bei Bedarf sollen konkrete Unterstützung und individuelle Nachteilsausgleiche angeboten werden, insbesondere bei Bewerbungsprozessen, Tagesstrukturen, der Einbindung in soziale Strukturen, der Organisation von Praktika und, auf Wunsch der Person, der Aufklärung der Ausbildungsstelle. [3, Empf. 110]
Bewerbung
Die Leitlinie empfahl (Empfehlungsgrad B, Evidenzlevel 2), dass Jugendliche und junge Erwachsene, die sich auf eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle bewerben wollen, auf Wunsch ein spezifisches Bewerbungstraining mit Rollenspielen und konkreten Übungen erhalten sollten. Dabei sollte auch auf die Passung von Begabung und angestrebtem Beruf geachtet werden. [3, Empf. 113] Mehr zu Arbeit und Beruf: Arbeit und Beruf bei Autismus.
Was du sonst noch wissen solltest
- Du entscheidest, wer informiert wird. Die Leitlinie nannte die Aufklärung der Ausbildungsstelle ausdrücklich „auf Wunsch“ der Person. [3, Empf. 110]
- Beratung kann helfen, zum Beispiel zur Frage, welche Unterstützung in deinem Fall möglich ist: Beratung finden.
- Nicht dargestellt: Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, Förderung durch Rehabilitationsträger, Ausbildung in Berufsbildungswerken, Teilzeitausbildung, Landesregelungen für schulische Ausbildungen.
Häufige Fragen
Welche Rechte habe ich in der Ausbildung mit Autismus? Das Berufsbildungsgesetz sieht vor, dass behinderte Menschen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden sollen. Regelungen zu Ausbildung und Prüfung sollen ihre besonderen Verhältnisse berücksichtigen, insbesondere bei Prüfungszeiten, Hilfsmitteln und Hilfeleistungen Dritter. [1; 2] Ob und wie das im Einzelfall angewendet wird, entscheidet die zuständige Stelle.
Gibt es einen Nachteilsausgleich in der Ausbildung? Die Leitlinie von 2021 empfahl, bei Bedarf Unterstützung und individuelle Nachteilsausgleiche anzubieten. [3, Empf. 110] Die Leitlinie ist abgelaufen. [4]
Muss ich den Ausbildungsbetrieb über Autismus informieren? Du entscheidest, wer informiert wird; die Leitlinie nannte die Aufklärung der Ausbildungsstelle ausdrücklich „auf Wunsch“. [3, Empf. 110]
Gibt es Hilfe bei der Bewerbung? Die Leitlinie empfahl auf Wunsch ein spezifisches Bewerbungstraining mit Rollenspielen. [3, Empf. 113] Mehr: Arbeit und Beruf bei Autismus.
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Quellen und Literatur
- § 64 BBiG – Berufsausbildung (www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__64.html). – Gesetz
- § 65 BBiG – Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen (www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__65.html). – Gesetz
- DGKJP, DGPPN et al. Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Teil 2: Therapie. S3-Leitlinie, AWMF-Reg.-Nr. 028-047, Stand Text 02.05.2021 (Empf. 110, 113). – Leitlinie; abgelaufen am 23.03.2026 (siehe Nr. 4)
- DGKJP. Aktuelle Leitlinien (Eintrag 028-047: „Gültig bis 23.03.2026“). https://www.dgkjp.de/wissen/aktuelle-leitlinien/ – Fachgesellschaft
Begriffe aus diesem Beitrag
- Nachteilsausgleich in der Berufsausbildung
- Das Berufsbildungsgesetz sieht vor, dass Regelungen zu Ausbildung und Prüfung die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigen, zum Beispiel bei Prüfungszeiten und Hilfsmitteln.
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