Kurz erklärt
Die S3-Leitlinie von 2021 beschrieb Familien und Angehörige als wichtige Stütze und zugleich als „Mit-Betroffene“, die selbst persönliche, soziale und professionelle Unterstützung brauchen, auch für die eigene seelische Gesundheit. [1, Kap. C.10.1] Unterstützungsangebote sollen sich nach der Leitlinie an den eigenen Bedürfnissen der Eltern und Angehörigen orientieren. [1, Empf. 106] Die Leitlinie ist seit dem 23.03.2026 abgelaufen. [2]
Stand der Leitlinie: Dieser Beitrag nutzt die S3-Leitlinie Therapie (2021). Sie ist seit dem 23.03.2026 abgelaufen. [2] Die Aussagen sind nicht automatisch falsch, aber nicht durch eine gültige Leitlinie gedeckt.
Warum eigene Unterstützung dazugehört
Nach der Leitlinie sind Familien eine wichtige Stütze, brauchen aber selbst Hilfe: persönlich, sozial und professionell. [1, Kap. C.10.1] Dass Familien selbst Hilfe brauchen, nannte die Leitlinie ausdrücklich.
Unterstützung für Angehörige in der Leitlinie von 2021
Für das Kindes- und Jugendalter hielt die Leitlinie unter anderem fest (konsensbasiert, starker Konsens):
- Unterstützungsangebote sollen sich an den subjektiven Bedürfnissen der Eltern und Angehörigen orientieren, Hilfen auf allen Ebenen (psychologisch, psychoedukativ, materiell) umfassen und lebensphasen-, themen- und bedarfsgerecht vorhanden sein. [1, Empf. 106]
- Psychoedukation (in der Gruppe oder einzeln) zu Autismus einschließlich möglicher Begleiterkrankungen soll allen Eltern nach der Diagnose angeboten werden, so ausführlich wie nötig. [1, Empf. 106]
- Auf Wunsch sollen Eltern, Bezugspersonen, Geschwistern und anderen Angehörigen individuelle Psychoedukation und Beratung zum Umgang angeboten werden. Geschwistern sollten angemessene Unterstützung und Psychoedukation angeboten werden. [1, Empf. 106]
- Eltern sollen in Therapien einbezogen und im fördernden Umgang mit dem Kind angeleitet werden, „ohne jedoch selbst zu Therapeuten zu werden“. [1, Empf. 106]
Für Erwachsene im Spektrum können Eltern und andere Angehörige auf Wunsch der Person (oder ihrer rechtlichen Betreuung) in jede Form von Therapie einbezogen werden. [1, Empf. 107] Die Leitlinie weist selbst darauf hin, dass der Einbezug von Angehörigen bei Erwachsenen in Deutschland nicht üblich und teils nicht gewünscht ist. [1, Kap. C.10.1]
Was Studien zu Stress und sozialer Unterstützung zeigten
Die Leitlinie gibt drei Studien wieder (von der Redaktion nicht selbst geprüft, daher nur als Überblick):
- Eine Studie mit Müttern von Kindern unter sechs Jahren kurz nach der Diagnose prüfte ein kurzes Training zur Problemlösung (sechs Sitzungen). Danach berichteten weniger Mütter Stresssymptome als in der Kontrollgruppe; bei depressiven Symptomen gab es keinen deutlichen Unterschied. [1, Kap. C.10.1.2]
- Eine Befragung von Eltern an einer Londoner Förderschule fand: Stress und Wohlbefinden hingen von Merkmalen des Kindes ab, entscheidend waren aber die Persönlichkeit der Eltern und ihre Bewältigungsstrategien; fehlende soziale Unterstützung ging mit mehr Stress einher. [1, Kap. C.10.1.2]
- Eine neuseeländische Studie mit 92 Teilnehmenden beschrieb soziale Unterstützung als wichtigen Schutzfaktor. Die Leitlinie folgert daraus, Unterstützung solle sich am erlebten Stress orientieren und ganzheitlich sein. [1, Kap. C.10.1.2]
Die Leitlinie hielt außerdem fest, dass die Evidenz zu psychosozialen Angeboten für Familien insgesamt unzureichend war (wenige Studien niedriger Qualität). [1, Kap. C.10.1.1] Sie empfahl weitere Forschung, besonders zu Geschwistern und Lebenspartner:innen. [1, Empf. 108]
Was du sonst noch wissen solltest
- Hilfe holen ist erlaubt. Ansprechpartner sind zum Beispiel Beratungsstellen und Selbsthilfe; Orientierung: Beratung finden: EUTB und andere Stellen. Bei akuter seelischer Not erreichst du die TelefonSeelsorge kostenlos unter 0800 1110111. [3]
- Entlastung ist auch finanziell und organisatorisch möglich: Entlastung für Familien, Pflegeleistungen.
- Geschwister haben eigene Bedürfnisse: Geschwister von Kindern mit Autismus.
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Quellen und Literatur
- DGKJP, DGPPN et al. Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Teil 2: Therapie. S3-Leitlinie, AWMF-Reg.-Nr. 028-047, Stand Text 02.05.2021 (Kap. C.10.1, Empf. 106–108). – Leitlinie; abgelaufen am 23.03.2026 (siehe Nr. 2)
- DGKJP. Aktuelle Leitlinien (Eintrag 028-047: „Gültig bis 23.03.2026“). https://www.dgkjp.de/wissen/aktuelle-leitlinien/ – Fachgesellschaft
- TelefonSeelsorge Deutschland: Startseite mit Rufnummern. https://www.telefonseelsorge.de/ – Beratungsangebot
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