Kurz erklärt
Die Eingliederungshilfe kennt Leistungen für Wohnraum und Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags. [1; 2] Beide gehören zur Sozialen Teilhabe. [4] Du hast Mitspracherecht: Wünschen der Leistungsberechtigten, die sich auf die Gestaltung der Leistung richten, ist zu entsprechen, soweit sie angemessen sind. [3]
Rechtsstand: 08.10.2026 (Bundesrecht, am Gesetzestext geprüft). Wer zuständig ist, bestimmt das Landesrecht; Voraussetzungen und Umfang werden im Einzelfall festgestellt.
Leistungen für Wohnraum
Leistungen für Wohnraum werden erbracht, um Leistungsberechtigten zu Wohnraum zu verhelfen, der zur Führung eines möglichst selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Lebens geeignet ist. Sie umfassen Leistungen für die Beschaffung, den Umbau, die Ausstattung und die Erhaltung von Wohnraum, der den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entspricht. [1] Aufwendungen für Wohnraum oberhalb der Angemessenheitsgrenze nach dem Zwölften Buch sind zu erstatten, soweit wegen des Umfangs von Assistenzleistungen ein gesteigerter Wohnraumbedarf besteht. [1]
Assistenzleistungen
Assistenz soll helfen, den Alltag einschließlich der Tagesstrukturierung selbstbestimmt und eigenständig zu bewältigen. Sie umfasst insbesondere die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, persönliche Lebensplanung, Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben und Freizeitgestaltung sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit ärztlicher Leistungen. Sie beinhaltet auch die Verständigung mit der Umwelt in diesen Bereichen. [2] Du entscheidest auf der Grundlage des Teilhabeplans über die konkrete Gestaltung der Leistungen hinsichtlich Ablauf, Ort und Zeitpunkt. [2] Die Leistungen umfassen zum einen die vollständige oder teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung und die Begleitung, zum anderen die Befähigung zu eigenständiger Alltagsbewältigung durch Fachkräfte (qualifizierte Assistenz) mit Anleitungen und Übungen. [2] Auch Mütter und Väter mit Behinderungen können Assistenz bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder erhalten. [2]
Mitsprache bei der Wohnform
Die Leistungen der Eingliederungshilfe bestimmen sich nach der Besonderheit des Einzelfalls, insbesondere nach Art des Bedarfs, persönlichen Verhältnissen, Sozialraum und eigenen Kräften und Mitteln; dabei ist auch die Wohnform zu würdigen. [3] Wünschen, die sich auf die Gestaltung der Leistung richten, ist zu entsprechen, soweit sie angemessen sind. Sie gelten nicht als angemessen, wenn die Kosten der gewünschten Leistung die Kosten einer vergleichbaren Leistung unverhältnismäßig übersteigen und der Bedarf durch die vergleichbare Leistung gedeckt werden kann. [3] Kommt ein Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen in Betracht, ist dieser Wohnform der Vorzug zu geben, wenn die leistungsberechtigte Person das wünscht. [3]
Was die S3-Leitlinie von 2021 für betreutes Wohnen und Wohnheime empfahl, steht hier: Wohnen mit Autismus.
Was du sonst noch wissen solltest
- Zuständigkeit und Antrag: Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und Anträge stellen und Widerspruch einlegen.
- Geld statt Sachleistung: Persönliches Budget.
- Mit 18: Volljährigkeit mit 18.
- Nicht dargestellt: Einkommens- und Vermögensanrechnung, Kosten besonderer Wohnformen, Pflegeleistungen im Wohnen, konkrete Anbieter.
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- Wohnen mit Autismus: Was betreutes Wohnen leisten sollte
- Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
- Persönliches Budget
Quellen und Literatur
- § 77 SGB IX – Leistungen für Wohnraum (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__77.html). – Gesetz
- § 78 SGB IX – Assistenzleistungen (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__78.html). – Gesetz
- § 104 SGB IX – Leistungen nach der Besonderheit des Einzelfalles (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__104.html). – Gesetz
- § 113 SGB IX – Leistungen zur Sozialen Teilhabe (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__113.html). – Gesetz
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