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Kita, Schule & Bildung

Studium mit Autismus: Hilfen und Nachteilsausgleiche

Für wen? Für Menschen im Autismus-Spektrum, die ein Studium planen oder studieren, und für Angehörige.

Kurz erklärt

Die S3-Leitlinie von 2021 empfahl, Studierenden und Studieninteressierten mit Autismus bei Bedarf und individuell angepasst Hilfen anzubieten. Sie sollen auch konkret darin unterstützt werden, diese in Anspruch zu nehmen. Das reicht von der Studienwahl über Beratungsstellen und Studienbegleitung bis zu Nachteilsausgleichen und Hilfe bei Praktika. [1, Empf. 111] Die Leitlinie ist seit dem 23.03.2026 abgelaufen. [2]

Stand der Leitlinie: Dieser Beitrag nutzt die S3-Leitlinie Therapie (2021). Sie ist seit dem 23.03.2026 abgelaufen. [2] Die Aussagen sind nicht automatisch falsch, aber nicht durch eine gültige Leitlinie gedeckt.

Hilfen, die die Leitlinie nannte

Bei Bedarf sollten laut Leitlinie folgende Hilfen angeboten werden: [1, Empf. 111]

  • Unterstützung bei der Wahl des Studiengangs und im Bewerbungsprozess,
  • Unterstützung in der Phase des Studienbeginns,
  • Beratungsstellen für chronisch kranke und behinderte Studierende und ähnliche Angebote,
  • Studienbegleitung,
  • Nachteilsausgleiche,
  • Unterstützung in der Phase der Abschlussarbeiten,
  • Unterstützung bei der Suche nach und der Ableistung von Pflichtpraktika, zum Beispiel Kontaktaufnahme zu Praktikumsstellen, Begleitung in den ersten Praktikumstagen und gegebenenfalls Information der Praktikumsstelle über Autismus.

Die Leitlinie nannte das als Empfehlung für Erwachsene ohne Intelligenzminderung (konsensbasiert, starker Konsens). Die Betroffenen sollen konkret darin unterstützt werden, die Hilfen in Anspruch zu nehmen. [1, Empf. 111]

Nachteilsausgleiche im Studium

Als Beispiele für Nachteilsausgleiche nannte die Leitlinie: flexiblere Stundenpläne, weniger Semesterwochenstunden, Prüfungen in separaten Räumen, längere Prüfungszeit, andere Prüfungsmodi (zum Beispiel schriftlich statt mündlich), alternative Leistungsnachweise für Gruppenarbeiten und Referate sowie individuelle Zeitpläne für Laborrotationen. [1, Empf. 111] Das sind Beispiele, keine Ansprüche. Welche Nachteilsausgleiche deine Hochschule gewährt und wie du sie beantragst, regeln die Hochschule und das Landesrecht; dazu macht dieser Beitrag keine Aussage. Für die Schule: Nachteilsausgleich in der Schule.

Rechtlicher Rahmen und Antrag

Das Hochschulrahmengesetz des Bundes enthält allgemeine Vorgaben: Die Hochschulen sollen dafür Sorge tragen, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden [3, Abs. 4], und Prüfungsordnungen müssen die besonderen Belange behinderter Studierender zur Wahrung ihrer Chancengleichheit berücksichtigen. Frage deshalb bei der Hochschule nach: Meist sind die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und das Prüfungsamt die ersten Ansprechstellen (Praxishinweis der Redaktion). Ein Nachteilsausgleich wird in der Regel beantragt; welche Nachweise nötig sind, legt die Hochschule fest.

Wahl des Studiengangs und des Bildungswegs

Die Leitlinie empfahl, dass sich die Wahl von Beruf und beruflichem Bildungsweg an den individuellen Stärken orientiert. Bei Bedarf sollen konkrete Unterstützung und individuelle Nachteilsausgleiche angeboten werden, insbesondere bei Bewerbungsprozessen, Tagesstrukturen, Einbindung in soziale Strukturen, bei der Organisation von Praktika und, auf Wunsch der Person, bei der Aufklärung der Hochschule. [1, Empf. 110]

Was du sonst noch wissen solltest

  • Du bestimmst, wer informiert wird. Die Leitlinie nannte die Aufklärung der Hochschule „auf Wunsch“. [1, Empf. 110]
  • Beratung früh nutzen. Beratungsstellen für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen nannte die Leitlinie ausdrücklich. [1, Empf. 111] Unabhängige Beratung zu Teilhabeleistungen: Beratung finden.
  • Nicht dargestellt: Finanzierung des Studiums, Studienassistenz, BAföG-Regelungen, Landeshochschulgesetze, Regelungen einzelner Hochschulen.

Häufige Fragen

Gibt es einen Nachteilsausgleich im Studium bei Autismus? Die Leitlinie von 2021 nannte Nachteilsausgleiche ausdrücklich als Hilfe für Studierende mit Autismus. [1, Empf. 111] Das Hochschulrahmengesetz verlangt, dass Prüfungsordnungen die Belange behinderter Studierender berücksichtigen. [4] Ob und wie du einen Nachteilsausgleich bekommst, regelt deine Hochschule.

Welche Nachteilsausgleiche sind möglich? Beispiele aus der Leitlinie: flexiblere Stundenpläne, weniger Semesterwochenstunden, Prüfungen in separaten Räumen, längere Prüfungszeit, andere Prüfungsmodi, alternative Leistungsnachweise für Gruppenarbeiten und Referate. Das sind Beispiele, keine Ansprüche. [1, Empf. 111]

Wo beantrage ich einen Nachteilsausgleich? An deiner Hochschule, meist über die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und das Prüfungsamt. Die Leitlinie nannte solche Beratungsstellen ausdrücklich. [1, Empf. 111]

Muss ich meiner Hochschule sagen, dass ich Autismus habe? Du bestimmst, wer informiert wird; die Leitlinie nannte die Aufklärung der Hochschule „auf Wunsch“. [1, Empf. 110]

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Quellen und Literatur

  1. DGKJP, DGPPN et al. Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Teil 2: Therapie. S3-Leitlinie, AWMF-Reg.-Nr. 028-047, Stand Text 02.05.2021 (Empf. 110, 111). – Leitlinie; abgelaufen am 23.03.2026 (siehe Nr. 2)
  2. DGKJP. Aktuelle Leitlinien (Eintrag 028-047: „Gültig bis 23.03.2026“). https://www.dgkjp.de/wissen/aktuelle-leitlinien/ – Fachgesellschaft
  3. § 2 Abs. 4 HRG – Aufgaben der Hochschulen (www.gesetze-im-internet.de/hrg/__2.html). – Gesetz
  4. § 16 HRG – Prüfungsordnungen (www.gesetze-im-internet.de/hrg/__16.html). – Gesetz

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