Kurz erklärt
Die S3-Leitlinie von 2021 empfahl, Kinder und Jugendliche darin zu unterstützen, ein aktives und ausgewogenes Freizeitverhalten zu entwickeln, das ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. [1, Empf. 118] Für Angebote in der Gruppe nannte sie vier Merkmale: Fokus auf die Interessen der Teilnehmenden, regelmäßige Treffen mit einer bestimmten Aktivität, Anleitung durch Fachleute, die sich mit Autismus auskennen, und Wert auf Struktur und Unterstützung. [1, Empf. 118, 119] Die Leitlinie ist seit dem 23.03.2026 abgelaufen. [2]
Stand der Leitlinie: Dieser Beitrag nutzt die S3-Leitlinie Therapie (2021). Sie ist seit dem 23.03.2026 abgelaufen. [2] Die Aussagen sind nicht automatisch falsch, aber nicht durch eine gültige Leitlinie gedeckt.
Kinder und Jugendliche
Die Leitlinie empfahl, die soziale Interaktion unter anderem mit autismusspezifischer Gruppen- oder Einzeltherapie zu fördern. Außerdem können Gruppenangebote allgemeiner Anbieter (Schule, Gemeinde, Sportvereine, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung) hilfreich sein. Wenn eine Gruppenteilnahme nicht möglich ist, kann eine zeitlich begrenzte individuelle Unterstützung durch Erwachsene zur aktiven Freizeitgestaltung erfolgen. Generell sollte angestrebt werden, dass Kinder und Jugendliche ihre Freizeit mit Gleichaltrigen verbringen. [1, Empf. 118]
Erwachsene
Ist eine erwachsene Person im Autismus-Spektrum sozial isoliert, kann nach der Leitlinie ein gruppenbasiertes Angebot zur Förderung des aktiven Freizeitverhaltens angeboten werden. Ist eine Gruppenteilnahme nicht möglich, kann alternativ eine individuelle Anleitung zur aktiven Freizeitgestaltung gegeben werden. [1, Empf. 119] Die Leitlinie beruft sich dabei auf Empfehlungen einer britischen Leitlinie. [1, Empf. 119]
Merkmale guter Gruppenangebote
- Fokus auf die Interessen der Teilnehmenden,
- regelmäßige Treffen, bei denen eine bestimmte Freizeitaktivität durchgeführt wird,
- Anleitung durch eine Person, die sich mit Autismus auskennt (bei Kindern und Jugendlichen für Gruppentherapie: durch in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen geschulte Therapeut:innen),
- Wert auf Struktur und Unterstützung.
Das sind die in der Leitlinie genannten Inhalte. [1, Empf. 118, 119]
Was du sonst noch wissen solltest
- Freizeit ist selbstbestimmt. Die Leitlinie beschrieb Freizeit als die nicht fremdbestimmte Zeit und nannte als Kernbereiche Maßnahmen gegen soziale Isolation, den Umgang mit unstrukturierter, unvorhersehbarer Zeit und die Verbesserung der Lebensqualität. [1, Kap. C.10.5]
- Struktur kann helfen. Mehr dazu: Routinen und Struktur im Alltag.
- Konkrete Angebote (Vereine, Gruppen) in deiner Nähe sind hier nicht aufgelistet. Beratungsstellen helfen bei der Suche: Beratung finden.
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Quellen und Literatur
- DGKJP, DGPPN et al. Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Teil 2: Therapie. S3-Leitlinie, AWMF-Reg.-Nr. 028-047, Stand Text 02.05.2021 (Empf. 118, 119; Kap. C.10.5). – Leitlinie; abgelaufen am 23.03.2026 (siehe Nr. 2)
- DGKJP. Aktuelle Leitlinien (Eintrag 028-047: „Gültig bis 23.03.2026“). https://www.dgkjp.de/wissen/aktuelle-leitlinien/ – Fachgesellschaft
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