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Wissenschaft & Forschung

S3-Leitlinien zu Autismus: Inhalt und Gültigkeit

Für wen? Für Fachkräfte, Eltern und Menschen im Autismus-Spektrum, die wissen möchten, was in den deutschen Leitlinien zu Autismus steht und wie aktuell sie sind.

Kurz erklärt

Zu Autismus gibt es in Deutschland zwei große S3-Leitlinien: Teil 1 zur Diagnostik und Teil 2 zur Therapie. Beide sind interdisziplinär erarbeitet und für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gedacht. [1] Die Therapie-Leitlinie wurde 2021 fertiggestellt; die Übersicht der federführenden Fachgesellschaft DGKJP nennt als Gültigkeit „bis 23.03.2026“ (Therapie) und „bis 04.04.2021“ (Diagnostik). [3] Beide Leitlinien sind damit abgelaufen. Ihre Inhalte werden dadurch nicht automatisch falsch, sie gelten aber formal nicht mehr als aktueller Stand und werden hier zeitlich eingeordnet.

Was „S3“ bedeutet

Die Therapie-Leitlinie beschreibt sich selbst als S3-Leitlinie: Ihre Empfehlungen beruhen auf einer systematischen Recherche, Auswahl und Bewertung wissenschaftlicher Belege („Evidenz“), soweit diese für die jeweilige Frage vorlagen und als möglich und notwendig erachtet wurden. Die Bewertung der Evidenz und die Formulierung der Empfehlungen für das deutsche Gesundheits- und Sozialsystem folgten den Kriterien der AWMF, dem Dachverband der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften. [1] Bei der Therapie-Leitlinie wurden die Empfehlungen in einer Konsensuskonferenz am 22. und 23.11.2018 und in Online-Abstimmungen 2019/2020 abgestimmt; der Text hat den Stand 2. Mai 2021. [1]

Eine Leitlinie ist keine Vorschrift und kein Gesetz. Sie fasst den Wissensstand zum Zeitpunkt ihrer Erarbeitung zusammen und soll Fachleuten und Betroffenen bei Entscheidungen helfen.

Die beiden Teile im Überblick

AngabeTeil 1: DiagnostikTeil 2: Therapie
AWMF-Registernummer028-018028-047
Textstand23.02.201602.05.2021
Gültigkeit laut DGKJP-Übersichtbis 04.04.2021bis 23.03.2026
FederführendDGKJPDGKJP und DGPPN

[2; 1; 3]

Die Diagnostik-Leitlinie trägt auf dem Dokument den Vermerk, sie sei seit mehr als fünf Jahren nicht aktualisiert und werde zurzeit überarbeitet. [2] Wie eine Autismusdiagnostik abläuft, beschreibt der Artikel Ablauf einer Autismusdiagnostik.

Wie die Therapie-Leitlinie aufgebaut ist

Die Langversion der Therapie-Leitlinie umfasst rund 590 Seiten. Sie ist nach Therapiezielen gegliedert, nicht nach einzelnen Verfahren: Jedes Kapitel beantwortet, was für ein bestimmtes Ziel untersucht wurde und was empfohlen wird. [1] Die Kapitel im Überblick:

KapitelThema
C.1Einleitung: Therapieziele und Grundsätze des Umgangs
C.2Erwartungen der Betroffenen und Angehörigen an die Therapie
C.3Versorgungsstruktur und Qualifikation der Therapeut:innen
C.4Therapien zur Verbesserung autismusspezifischer Symptome
C.5Spezifische komorbide Entwicklungsstörungen (zum Beispiel Sprache, Motorik)
C.6Kognitive und alltagspraktische Fertigkeiten
C.7Behandlung komorbider psychischer Störungen und Symptome
C.8Krisenintervention
C.9Teilstationäre und stationäre Therapie
C.10Einbezug von Familien, Angehörigen, Schulen und Arbeitgebern
C.11Gesundheitsschädliche und ethisch bedenkliche Verfahren
C.12Zusammenfassung und Fazit

[1]

Die Leitlinie ordnet die Verfahren in drei Gruppen: psychosoziale Verfahren (alle übenden und psychoedukativen Ansätze), medikamentöse Verfahren (Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel) und andere Verfahren. [1] Zum Dokument gehören außerdem ein Leitlinienreport und ein Evidenzbericht, in denen das Vorgehen und die einzelnen Studien dokumentiert sind; eine Kurzfassung war vorgesehen. [1]

Wie du „soll“, „sollte“ und „kann“ liest

Bei den Empfehlungen, die sich auf Studien stützen, unterscheidet die Leitlinie drei Grade: [1]

  • „soll“: starke Empfehlung aufgrund der Evidenz (Empfehlungsgrad A),
  • „sollte“: Empfehlung aufgrund der Evidenz (Empfehlungsgrad B),
  • „kann“: offene Empfehlung aufgrund geringer Evidenz (Empfehlungsgrad 0).

Wo die Studienlage nicht ausreichte, formulierte die Leitliniengruppe Empfehlungen aufgrund der Expertise der beteiligten Fachleute. Sie sind als KKP („Klinischer Konsenspunkt“, gute klinische Praxis) gekennzeichnet. [1] Das ist ein anderes Gewicht als eine Empfehlung mit Studiengrundlage. Viele grundlegende Aussagen der Leitlinie, etwa zum Umgang im Alltag oder zur Versorgungsstruktur, sind KKP. Zu jeder Empfehlung steht außerdem, wie groß die Zustimmung in der Abstimmung war, zum Beispiel „Starker Konsens (>95 % Zustimmung)“. [1]

Einzelne Fachgesellschaften haben Sondervoten eingebracht. Auf sie wird in der Lang- und der Kurzversion direkt nach der betreffenden Empfehlung hingewiesen. [1]

Was „keine Evidenz“ heißt – und was nicht

Die Leitlinie stellt klar: Dass für ein Verfahren keine Evidenz vorliegt, bedeutet nicht, dass es unwirksam ist, sondern dass es bisher nicht ausreichend erforscht wurde. Fehlt es an Studien, seien weitere hochwertige Studien nötig. [1] Ebenso gilt: Wird ein Ansatz bei einem bestimmten Therapieziel nicht erwähnt, ist er deshalb nicht grundsätzlich unwirksam; er kann für ein anderes Ziel beschrieben sein oder noch nicht ausreichend untersucht. [1]

Zugleich hielt die Leitlinie fest, dass die Studienlage bei Autismus im Vergleich zu anderen psychischen Störungen, etwa Angststörungen im Kindes- und Jugendalter, bedeutend besser sei. [1]

Gültigkeit: Ist die S3-Leitlinie Autismus noch aktuell?

Beide Leitlinien sind nach der DGKJP-Übersicht abgelaufen. [3] Für den Umgang damit gilt:

  • Inhalte zeitlich einordnen. Aussagen aus der Leitlinie sind der Stand von 2021 (Therapie) beziehungsweise 2016 (Diagnostik). Auf dieser Website stehen sie deshalb in der Vergangenheitsform („Die Leitlinie von 2021 empfahl …“).
  • Stand der Übersicht. Die Übersicht der DGKJP nannte beim Abruf am 23.10.2026 weiterhin „Gültig bis 04.04.2021“ (Diagnostik) und „Gültig bis 23.03.2026“ (Therapie). [3] Der Bundesverband autismus Deutschland schreibt (Stand August 2026), die Diagnostik-Leitlinie befinde sich im Überarbeitungsprozess und die vorherige Version sei aktuell nicht abrufbar. [4]
  • Grundsätze nicht überbewerten und nicht abschreiben. Dass eine Leitlinie abgelaufen ist, heißt nicht, dass jede Aussage überholt ist. Es heißt aber, dass sie nicht mehr als aktueller Stand der Leitliniengruppe gelten kann. Für Entscheidungen im Einzelfall sind Fachpersonen zuständig.
  • Auf Neufassungen achten. Wir aktualisieren die Beiträge, sobald eine neue Leitlinie vorliegt.

Welche Aussagen der Therapie-Leitlinie wir in anderen Beiträgen verwenden, zeigen zum Beispiel der Überblick Welche Unterstützung hilft? und der Beitrag Evidenzlage zu Therapien im Überblick.

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Quellen und Literatur

  1. DGKJP, DGPPN et al. Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Teil 2: Therapie. Interdisziplinäre S3-Leitlinie, AWMF-Reg.-Nr. 028-047, Langversion, Stand Text 02.05.2021. – Leitlinie; Gültigkeit laut Übersicht der DGKJP am 23.03.2026 abgelaufen (siehe Nr. 3)
  2. DGKJP, DGPPN et al. Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Teil 1: Diagnostik. S3-Leitlinie, AWMF-Reg.-Nr. 028-018, Textstand 23.02.2016. – Leitlinie (abgelaufen, laut Dokumentvermerk in Überarbeitung)
  3. DGKJP. Aktuelle Leitlinien (Einträge 028-018 „Gültig bis 04.04.2021“ und 028-047 „Gültig bis 23.03.2026“). https://www.dgkjp.de/wissen/aktuelle-leitlinien/ – Fachgesellschaft
  4. Bundesverband autismus Deutschland e.V.: Aktuelle Situation zur Autismusdiagnostik in Deutschland, Stand August 2026 (www.autismus.de/autismus/diagnostik.html). Abgerufen am 23.10.2026. – Fachverband

Begriffe aus diesem Beitrag

S3-Leitlinie
Höchste Entwicklungsstufe medizinischer Leitlinien in Deutschland. Zu Autismus gibt es zwei S3-Leitlinien (Diagnostik und Therapie); beide sind inzwischen abgelaufen.

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