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Eltern & Familie

Großeltern, Freunde und Umfeld informieren

Für wen? Für Eltern von Kindern im Autismus-Spektrum, die Großeltern, Freundeskreis oder Nachbarschaft informieren möchten, und für Angehörige, die mehr verstehen wollen.

Kurz erklärt

Wie du dein Umfeld informierst, ist eine persönliche Entscheidung. Eine feste Vorgabe gibt es nicht. Als Orientierung, was Menschen im Umfeld wissen sollten, kannst du die Inhalte nutzen, die die S3-Leitlinie von 2021 für die Schulung von Lehrkräften und Erzieher:innen nannte: Merkmale und Verlauf von Autismus, häufige Begleiterkrankungen, Bedeutung von Übergängen, das Selbsterleben der Kinder und Auswirkungen auf die Familie. [1, Empf. 109] Die Leitlinie ist seit dem 23.03.2026 abgelaufen. [2] Die Übertragung auf Familie und Freundeskreis ist eine Einschätzung der Redaktion, keine Aussage der Leitlinie.

Wer entscheidet, was erzählt wird?

Bei Kindern entscheiden zunächst die Sorgeberechtigten. Die Leitlinie hielt für Jugendliche fest, dass sie nach Möglichkeit über den Einbezug der Sorgeberechtigten mitentscheiden sollten. [1, Empf. 106] Auch außerhalb von Therapie ist es naheliegend, ältere Kinder und Jugendliche zu fragen, was über sie erzählt werden darf. Das ist ein Vorschlag der Redaktion. Erwachsene im Spektrum entscheiden selbst, wen sie informieren.

Was Menschen im Umfeld wissen sollten

Für Lehrkräfte und Erzieher:innen nannte die Leitlinie diese Inhalte: Symptomatik und Verlauf, häufige Begleiterkrankungen (etwa Angst, Zwang, Depression, Epilepsie, Schlafstörungen, ADHS), die Bedeutung von Übergängen wie Schul- oder Betreuungswechseln, das Selbsterleben der Kinder und Jugendlichen sowie die Auswirkungen auf Familie und Geschwister. [1, Empf. 109]

Für Großeltern und Freunde kannst du daraus ableiten (Praxisanregung der Redaktion, nicht belegt):

  • Konkret statt allgemein erklären: Was überfordert dein Kind, was hilft, was ist ein gutes Zeichen?
  • Übergänge ankündigen: Besuche, Feste und Reisen sind Veränderungen; die Leitlinie nannte Veränderungen und Übergänge als einen Bereich, in dem Menschen mit Autismus Unterstützung brauchen können. [1, Kap. C.10.2.1]
  • Geschwister nicht vergessen: Sie gehören zur betroffenen Familie. [1, Empf. 106] Mehr: Geschwister von Kindern mit Autismus.
  • Bei Vorurteilen auf geprüfte Informationen verweisen: zum Beispiel Verursachen Impfungen Autismus? und Was ist Autismus?.

Angehörige können selbst Unterstützung bekommen

Auf Wunsch von Eltern, Bezugspersonen, Geschwistern oder anderen Angehörigen soll nach der Leitlinie individuelle Psychoedukation und Beratung zum Umgang angeboten werden. [1, Empf. 106] Anlaufstellen: Beratung finden.

Was du sonst noch wissen solltest

  • Du musst nicht alle informieren. Entscheide, wem die Information hilft und wem nicht.
  • Entlastung durch Angehörige kann auch praktisch sein; Leistungen, die das ergänzen: Entlastung für Familien.

Häufige Fragen

Wie erkläre ich Großeltern und Freunden Autismus? Eine feste Vorgabe gibt es nicht. Als Orientierung kannst du die Inhalte nutzen, die die Leitlinie von 2021 für die Schulung von Lehrkräften und Erzieher:innen nannte: Merkmale und Verlauf von Autismus, häufige Begleiterkrankungen, Bedeutung von Übergängen, Selbsterleben der Kinder und Auswirkungen auf die Familie. Die Übertragung auf Familie und Freundeskreis ist eine Einschätzung der Redaktion. [1, Empf. 109] Die Leitlinie ist abgelaufen. [2]

Wer entscheidet, was erzählt wird? Bei Kindern zunächst die Sorgeberechtigten; Jugendliche sollten nach Möglichkeit mitentscheiden. [1, Empf. 106] Erwachsene im Spektrum entscheiden selbst, wen sie informieren.

Muss ich alle informieren? Nein. Entscheide, wem die Information hilft und wem nicht (Einschätzung der Redaktion).

Wo bekommen Angehörige selbst Unterstützung? Auf Wunsch soll nach der Leitlinie individuelle Psychoedukation und Beratung zum Umgang angeboten werden. [1, Empf. 106] Anlaufstellen: Beratung finden.

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Quellen und Literatur

  1. DGKJP, DGPPN et al. Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Teil 2: Therapie. S3-Leitlinie, AWMF-Reg.-Nr. 028-047, Stand Text 02.05.2021 (Kap. C.10.2.1; Empf. 106, 109). – Leitlinie; abgelaufen am 23.03.2026 (siehe Nr. 2)
  2. DGKJP. Aktuelle Leitlinien (Eintrag 028-047: „Gültig bis 23.03.2026“). https://www.dgkjp.de/wissen/aktuelle-leitlinien/ – Fachgesellschaft

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