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Kita, Schule & Bildung

Übergang von der Schule in den Beruf

Für wen? Für Jugendliche und junge Erwachsene im Autismus-Spektrum, ihre Eltern und Lehrkräfte, die den Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium oder Arbeit vorbereiten.

Kurz erklärt

Beim Übergang geht es um mehrere Fragen: Welcher Weg passt? Welche Beratung gibt es? Welche Hilfen und Rechte gelten in Ausbildung oder Studium? Die S3-Leitlinie von 2021 empfahl, bei der Wahl des Ausbildungswegs die individuellen Stärken in den Mittelpunkt zu stellen und bei Bedarf Unterstützung und Nachteilsausgleiche anzubieten; für Studium und Studienwahl empfahl sie individuell angepasste Hilfen. [1, Empf. 110, 111] Die Leitlinie ist seit dem 23.03.2026 abgelaufen. [2] Rechtlich sollen behinderte Menschen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden, und Regelungen zu Ausbildung und Prüfung sollen ihre besonderen Verhältnisse berücksichtigen. [3; 4]

Rechtsstand: 09.10.2026 (Bundesrecht, am Gesetzestext geprüft). Schulrechtliche Regeln sind Landesrecht und hier nicht dargestellt. Das ist keine Rechtsberatung.

Orientierung und Beratung

Die Bundesagentur für Arbeit berät Menschen mit Behinderungen persönlich und unterstützt bei der beruflichen Rehabilitation, also bei der Teilhabe am Arbeitsleben trotz gesundheitlicher Einschränkungen; sie informiert auch zu Schwerbehinderung und Gleichstellung. [7] Eine Anlaufstelle dafür ist die Beratung der Bundesagentur für Arbeit für Menschen mit Behinderungen. Unabhängige Beratung zur Teilhabe bietet die EUTB.

Ausbildung: Rechte und Nachteilsausgleich

Das Berufsbildungsgesetz sieht vor, dass behinderte Menschen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden sollen. [3] Regelungen zu Ausbildung und Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigen, insbesondere bei der zeitlichen und sachlichen Gliederung der Ausbildung, der Dauer von Prüfungszeiten, der Zulassung von Hilfsmitteln und der Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter. [4] Jugendliche und junge Erwachsene gelten während ihrer Berufsausbildung oder beruflichen Orientierung als schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, auch wenn der GdB unter 30 liegt oder nicht festgestellt ist; der Nachweis erfolgt durch Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder durch Bescheid. Die Gleichstellung bezieht sich auf Leistungen des Integrationsamtes. [6, Abs. 4] Vertiefung: Ausbildung mit Autismus.

Studium

Die S3-Leitlinie von 2021 empfahl, Studierenden und Studieninteressierten mit Autismus bei Bedarf individuell angepasste Hilfen anzubieten. Sie sollen auch konkret darin unterstützt werden, diese in Anspruch zu nehmen. Das reicht von der Studienwahl über Beratungsstellen und Studienbegleitung bis zu Nachteilsausgleichen und Hilfe bei Praktika. [1, Empf. 111] Vertiefung: Studium mit Autismus.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder herzustellen und ihre Teilhabe möglichst auf Dauer zu sichern. Dazu gehören zum Beispiel Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes, berufliche Ausbildung und Weiterbildung, Unterstützte Beschäftigung und Jobcoaching. [5] Überblick: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Schritte für die Planung (Vorschlag der Redaktion)

  1. Früh beginnen: Sprich Berufswünsche, Stärken und Sorgen mit der Schule und der Familie an, bevor der Abschluss näher rückt.
  2. Beratung nutzen: Termin bei der Berufs- bzw. Reha-Beratung der Agentur für Arbeit und, bei Bedarf, bei einer unabhängigen Beratung.
  3. Nachteilsausgleich klären: Frage bei Schule, Betrieb oder Hochschule nach den geltenden Regeln und Anträgen.
  4. Unterlagen bereithalten: Befunde, Bescheide, Berichte aus Schule oder Therapie.
  5. Unterstützung ansprechen: Wer Unterstützung wünscht, kann sie benennen; vieles lässt sich im Gespräch klären.

Was dieser Beitrag nicht erklärt

Nicht dargestellt sind Schulabschlüsse und Förderwege der Länder, Werkstätten und andere Leistungsanbieter, Praktika und Berufsvorbereitung im Einzelnen, Studienfinanzierung sowie die Frage, ob und wann du deinen Autismus im Bewerbungsverfahren ansprichst.

Häufige Fragen

Wie plane ich den Übergang von der Schule in den Beruf? Als Vorschlag der Redaktion: früh beginnen, Beratung der Agentur für Arbeit und bei Bedarf unabhängige Beratung nutzen, Nachteilsausgleich klären, Unterlagen bereithalten und Unterstützungswünsche benennen.

Wer berät zur Berufswahl mit Behinderung? Die Bundesagentur für Arbeit berät Menschen mit Behinderungen persönlich und unterstützt bei der beruflichen Rehabilitation. [7] Unabhängige Beratung bietet die EUTB.

Welche Hilfen gibt es für Ausbildung und Arbeit? Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen unter anderem Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes, berufliche Ausbildung und Weiterbildung, Unterstützte Beschäftigung und Jobcoaching. [5] Überblick: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Was gilt für Jugendliche in der Berufsausbildung? Sie gelten während der Berufsausbildung oder beruflichen Orientierung als schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, auch wenn der GdB unter 30 liegt oder nicht festgestellt ist; das bezieht sich auf Leistungen des Integrationsamtes. [6, Abs. 4]

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Quellen und Literatur

  1. DGKJP, DGPPN et al. Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Teil 2: Therapie. S3-Leitlinie, AWMF-Reg.-Nr. 028-047, Stand Text 02.05.2021 (Empf. 110, 111). – Leitlinie; abgelaufen am 23.03.2026 (siehe Nr. 2)
  2. DGKJP. Aktuelle Leitlinien (Eintrag 028-047: „Gültig bis 23.03.2026“). https://www.dgkjp.de/wissen/aktuelle-leitlinien/ – Fachgesellschaft
  3. § 64 BBiG – Berufsausbildung (www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__64.html). – Gesetz
  4. § 65 BBiG – Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen (www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__65.html). – Gesetz
  5. § 49 SGB IX – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__49.html). – Gesetz
  6. § 151 SGB IX – Geltungsbereich (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__151.html). – Gesetz
  7. Bundesagentur für Arbeit: Seite „Menschen mit Behinderungen“. https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen – Behördenquelle

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