Kurz erklärt
Selbstständig werden heißt nicht, alles allein zu können, sondern so viel Selbstbestimmung wie möglich zu erreichen. Die Leitlinie von 2021 nannte als übergeordnetes Ziel jeder Unterstützung die Verbesserung von Lebensqualität und Teilhabe und verlangte, auf maximal mögliche Selbstständigkeit und Unabhängigkeit von externen Hilfen zu achten. [2, Empf. 1] Gerade im Alltag, bei Wohnen, Ausbildung und Beruf gibt es oft eine Diskrepanz zwischen dem, was jemand intellektuell kann, und dem, was im Alltag gelingt; die Leitlinie empfahl deshalb, Schwierigkeiten systematisch zu erfassen und gezielt anzugehen. [2, Empf. 49, 52] Dieser Beitrag ist eine Orientierung und verweist auf die ausführlichen Artikel.
Stand der Leitlinie: Dieser Beitrag nutzt die S3-Leitlinie Therapie (2021). Sie ist seit dem 23.03.2026 abgelaufen. [1] Die Aussagen sind nicht automatisch falsch, aber nicht durch eine gültige Leitlinie gedeckt.
Alltag und Selbstorganisation
Für Erwachsene ohne Intelligenzminderung empfahl die Leitlinie eine auf etwa 20 Sitzungen begrenzte, manualisierte Gruppentherapie zu Stress und Angst, Selbstorganisation und adaptiven sowie sozialen Fertigkeiten mit Hausaufgaben (Empfehlungsgrad B). [2, Empf. 50] Wichtig sei, dass die Eigenversorgung im Erwachsenenalter immer Teil des Gesamtplans ist. [2, Empf. 52] Mehr dazu: Selbstständigkeit im Alltag stärken, Exekutive Funktionen: Planen, Anfangen, Umschalten, Routinen, Struktur und Vorhersehbarkeit im Alltag.
Wohnen
Ist ein eigenständiges Leben für Erwachsene ohne Intelligenzminderung nicht möglich, soll nach der Leitlinie eine alltagsspezifische Betreuung (ambulant oder stationär) erfolgen, die den Bedürfnissen und Wünschen der Person so weit wie möglich Rechnung trägt. Für ambulant betreutes Wohnen und Wohnheime nannte sie unter anderem Alltagsstruktur und personelle Kontinuität, Rückzugsmöglichkeiten und Reizreduktion, geschultes Personal und die Einbeziehung gesetzlicher Betreuer und, auf Wunsch, von Angehörigen. [2, Empf. 117] Mehr: Wohnen mit Autismus: Was betreutes Wohnen leisten sollte, Wohnen und Assistenz in der Eingliederungshilfe.
Ausbildung, Studium und Beruf
Die Leitlinie hielt fest: Wahl von Beruf und Bildungsweg soll sich an den individuellen Stärken orientieren; angestrebt werden soll eine frei gewählte Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Sinn der UN-Behindertenrechtskonvention. Bei Bedarf sollen konkrete Unterstützung und Nachteilsausgleiche erfolgen, besonders bei Bewerbungsprozessen, Tagesstrukturen, Praktika und, auf Wunsch, der Aufklärung der Ausbildungsstelle oder Hochschule. [2, Empf. 110] Auf Wunsch sollte ein Bewerbungstraining mit Rollenspielen angeboten werden (Empfehlungsgrad B, Evidenzlevel 2). [2, Empf. 113] Bei Arbeitslosigkeit oder drohender Erwerbsunfähigkeit soll berufliche Rehabilitation individuell geprüft werden. [2, Empf. 115] Mehr: Übergang von der Schule in den Beruf, Ausbildung mit Autismus: Unterstützung und Rechte, Studium mit Autismus: Hilfen und Nachteilsausgleiche, Arbeit und Beruf mit Autismus, Diagnose am Arbeitsplatz offenlegen?, Teilhabe am Arbeitsleben: Leistungen nach SGB IX.
Behörden, Rechte und Geld
Mit 18 ändert sich rechtlich einiges: Volljährigkeit mit 18: Was sich rechtlich ändert. Wie Leistungen und Zuständigkeiten zusammenhängen: Das Hilfesystem verstehen: Wer ist wofür zuständig?; Anträge und Widerspruch: Anträge stellen und Widerspruch einlegen; Schwerbehinderung und Pflegegrad: Schwerbehindertenausweis und GdB bei Autismus, Pflegegrad bei Autismus; Eingliederungshilfe: Eingliederungshilfe nach dem SGB IX; Beratung: Unabhängige Beratung finden: Was die EUTB leistet. Wünsche für den Fall einer rechtlichen Betreuung festhalten: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Betreuung. Auch Steuern und Kindergeld spielen eine Rolle: Kindergeld für volljährige Kinder mit Behinderung, Behinderten-Pauschbetrag und Pflege-Pauschbetrag.
Freizeit und Austausch
Für sozial isolierte Erwachsene empfahl die Leitlinie nach britischem Vorbild gegebenenfalls ein gruppenbasiertes Angebot zur aktiven Freizeitgestaltung oder alternativ eine individuelle Anleitung, mit Fokus auf den Interessen der Teilnehmenden und regelmäßigen Treffen. [2, Empf. 119] Erwachsene sollten Informationen über Selbsthilfe (Gruppen, Beratung durch andere Menschen mit Autismus) erhalten und ermutigt werden, solche Angebote zu nutzen. [2, Empf. 120] Mehr: Freizeit bei Autismus: Angebote und Interessen, Beziehungen, Freundschaft und Partnerschaft.
Was du sonst noch wissen solltest
- Tempo und Pausen: Selbstständig werden geschieht in Schritten; Überforderung kann erschöpfen. Mehr: Autistisches Burnout. Hinweis: Das ist eine Einordnung der Redaktion.
- Fachkräfte: Mitarbeitende mit Autismus: Hinweise für Arbeitgeber.
- Beratung: Anlaufstellen findest du im Bereich Anlaufstellen der Website. Hinweis: Das ist ein Wegweiser der Redaktion.
Häufige Fragen
Wie werde ich als junger Erwachsener mit Autismus selbstständig? Selbstständig werden heißt nicht, alles allein zu können, sondern so viel Selbstbestimmung wie möglich zu erreichen. Die Leitlinie von 2021 nannte als Ziel jeder Unterstützung bessere Lebensqualität und Teilhabe und verlangte, auf maximal mögliche Selbstständigkeit zu achten. [2, Empf. 1] Die Leitlinie ist abgelaufen. [1]
Welche Hilfen gibt es für Wohnen und Alltag? Ist ein eigenständiges Leben nicht möglich, soll nach der Leitlinie eine alltagsspezifische Betreuung (ambulant oder stationär) erfolgen, die Bedürfnissen und Wünschen so weit wie möglich Rechnung trägt. [2, Empf. 117] Mehr: Wohnen mit Autismus.
Was ändert sich mit 18? Rechtlich ändert sich einiges: Volljährigkeit mit 18: Was sich rechtlich ändert.
Wo finde ich Austausch? Erwachsene sollten Informationen über Selbsthilfe erhalten und ermutigt werden, solche Angebote zu nutzen; für sozial isolierte Erwachsene nannte die Leitlinie gruppenbasierte Freizeitangebote. [2, Empf. 119, 120]
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- Übergang von der Schule in den Beruf
- Volljährigkeit mit 18: Was sich rechtlich ändert
- Wohnen mit Autismus: Was betreutes Wohnen leisten sollte
Quellen und Literatur
- DGKJP. Aktuelle Leitlinien (Einträge 028-018 „Gültig bis 04.04.2021“ und 028-047 „Gültig bis 23.03.2026“). https://www.dgkjp.de/wissen/aktuelle-leitlinien/ – Fachgesellschaft
- DGKJP, DGPPN et al. Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Teil 2: Therapie. S3-Leitlinie, AWMF-Reg.-Nr. 028-047, Stand Text 02.05.2021. – Leitlinie; abgelaufen am 23.03.2026
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