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Wege & Orientierung

Das Hilfesystem verstehen: Wer ist wofür zuständig?

Für wen? Für Eltern, Angehörige und Menschen im Autismus-Spektrum, die einen ersten Überblick suchen, welche Stelle für welche Hilfe in Frage kommt.

Kurz erklärt

Es gibt nicht „die eine“ Stelle für Hilfen bei Autismus. Je nach Hilfe sind verschiedene Träger zuständig. Die Pflegekasse ist es für den Pflegegrad [8], die zuständige Behörde für den Grad der Behinderung [6] und das Jugendamt für Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung von Kindern und Jugendlichen [7]. Für Eingliederungshilfe nach dem SGB IX ist der Träger zuständig, den das Land bestimmt [5]. Dazu kommen Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit und weitere Rehabilitationsträger für ihre Leistungsgruppen. [2] Bei Anträgen auf Teilhabeleistungen muss die erste Stelle innerhalb von zwei Wochen klären, ob sie zuständig ist, und sonst weiterleiten. [3]

Rechtsstand: 08.10.2026 (Bundesrecht, am Gesetzestext geprüft). Wer vor Ort zuständig ist, regeln teilweise die Länder. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt deiner Antragstellung geltenden Fassungen.

Fünf Leistungsgruppen der Teilhabe

Zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden nach dem SGB IX erbracht: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe. [1]

Wer wofür zuständig sein kann

HilfeMögliche StelleMehr dazu
Grad der Behinderung, Schwerbehindertenausweisdie für die Feststellung zuständige Behörde auf Antrag [6]Schwerbehindertenausweis und GdB
Pflegegrad, PflegeleistungenPflegekasse, Leistungen auf Antrag [8]Pflegegrad bei Autismus, Pflegeleistungen
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer BehinderungJugendamt [7]§ 35a SGB VIII
Eingliederungshilfe nach dem SGB IXTräger der Eingliederungshilfe, vom Land bestimmt [5]Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitslebenje nach Fall Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung und andere Rehabilitationsträger [2]Anträge stellen und Widerspruch einlegen

Die Tabelle zeigt, wer in Frage kommen kann. Welche Stelle in deinem Fall tatsächlich zuständig ist, hängt von Alter, Art der Leistung und dem Einzelfall ab. Eine ausführlichere Übersicht mit möglichem ersten Schritt je Leistung steht im Beitrag Leistungen und Hilfen bei Autismus im Überblick.

Wenn die Zuständigkeit unklar ist

Bei Leistungen zur Teilhabe prüft der Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang, ob er zuständig ist, und leitet den Antrag sonst unverzüglich an den nach seiner Auffassung zuständigen Träger weiter. [3] Du musst also nicht vorab herausfinden, welche Stelle die richtige ist, bevor du einen Antrag stellst. Halte Datum und Nachweis der Antragstellung fest. Einzelheiten: Anträge stellen und Widerspruch einlegen.

Beratung

  • Von den Rehabilitationsträgern selbst: Beratung gehört zu ihren Aufgaben. [4]
  • Unabhängig und vor dem Antrag: Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist von Leistungsträgern unabhängig. [4] Mehr dazu: Beratung finden.

Wohin du weiterlesen kannst

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Quellen und Literatur

  1. § 5 SGB IX – Leistungsgruppen (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__5.html). – Gesetz
  2. § 6 SGB IX – Rehabilitationsträger (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__6.html). – Gesetz
  3. § 14 SGB IX – Leistender Rehabilitationsträger (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__14.html). – Gesetz
  4. § 32 SGB IX – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__32.html). – Gesetz
  5. § 94 SGB IX – Aufgaben der Länder (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__94.html). – Gesetz
  6. § 152 SGB IX – Feststellung der Behinderung, Ausweise (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html). – Gesetz
  7. § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__35a.html). – Gesetz
  8. § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen (www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__33.html). – Gesetz

Begriffe aus diesem Beitrag

Zuständigkeitsklärung bei Teilhabeanträgen
Bei Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe prüft die zuerst angegangene Stelle innerhalb von zwei Wochen, ob sie zuständig ist, und leitet den Antrag sonst unverzüglich weiter.
Rehabilitationsträger
Stellen, die Leistungen zur Teilhabe erbringen können, zum Beispiel Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung, Jugendhilfe und Eingliederungshilfe.

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