Kurz erklärt
Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die erforderlichen Leistungen erbracht. Sie sollen die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit erhalten, verbessern, herstellen oder wiederherstellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer sichern. [1] Dazu gehören zum Beispiel Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes, berufliche Ausbildung und Weiterbildung, Unterstützte Beschäftigung und Jobcoaching. [1] Für schwerbehinderte Menschen gibt es außerdem die begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt. [2]
Rechtsstand: 08.10.2026 (Bundesrecht, am Gesetzestext geprüft). Welche Stelle zuständig ist und ob Leistungen bewilligt werden, entscheidet sich im Einzelfall.
Was zu den Leistungen gehört
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen nach § 49 SGB IX insbesondere [1]:
- Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,
- eine Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung,
- die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung,
- die berufliche Anpassung und Weiterbildung,
- die berufliche Ausbildung,
- die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit,
- sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben.
Die Leistungen umfassen auch medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen, soweit sie im Einzelfall erforderlich sind. Das Gesetz nennt unter anderem Hilfen bei der Krankheits- und Behinderungsverarbeitung, Hilfen zur seelischen Stabilisierung und zur Förderung der sozialen Kompetenz (auch durch Training sozialer und kommunikativer Fähigkeiten und im Umgang mit Krisensituationen) und das Training lebenspraktischer Fähigkeiten. Dazu kommen die Information und Beratung von Vorgesetzten und Kollegen, wenn du zustimmst. [1]
Zu den Leistungen gehören außerdem, je nach Fall, die Kosten eines Jobcoachings und einer notwendigen Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen als Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes. Auch Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen können dazugehören, soweit sie wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind und nicht eine Verpflichtung des Arbeitgebers besteht oder die Leistung als medizinische Leistung erbracht werden kann. [1]
Wie Leistungen ausgewählt werden
Bei der Auswahl der Leistungen werden Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt. Soweit erforderlich, wird die berufliche Eignung abgeklärt oder eine Arbeitserprobung durchgeführt. [1] Die Leistungen werden auch für Zeiten notwendiger Praktika erbracht. [1]
Hilfen in der Ausbildung und bei der Arbeitssuche
Wer eine Ausbildung sucht, findet dazu Regeln im Berufsbildungsgesetz: Ausbildung mit Autismus. Zur Unterstützung beim Berufseinstieg und bei Bewerbungen nannte die S3-Leitlinie von 2021 Bewerbungstraining und Nachteilsausgleiche: Arbeit und Beruf bei Autismus.
Das Integrationsamt: begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Die Aufgaben der Integrationsämter umfassen unter anderem die begleitende Hilfe im Arbeitsleben. [2] Sie wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den übrigen Rehabilitationsträgern durchgeführt und soll dahin wirken, dass schwerbehinderte Menschen auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können. Sie umfasst auch die im Einzelfall notwendige psychosoziale Betreuung; das Integrationsamt kann Integrationsfachdienste beteiligen. [2] Es kann außerdem Geldleistungen erbringen, zum Beispiel für technische Arbeitshilfen oder an Arbeitgeber für die behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. [2] Das betrifft schwerbehinderte Menschen; zum Grad der Behinderung: Schwerbehindertenausweis und GdB.
Wer zuständig ist und wie du beginnst
Als Rehabilitationsträger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit, die Rentenversicherung, die Unfallversicherung oder die Träger der Eingliederungshilfe in Frage kommen. [3] Bei einem Antrag prüft der angegangene Träger innerhalb von zwei Wochen seine Zuständigkeit und leitet den Antrag sonst unverzüglich weiter. [4] Mehr dazu: Das Hilfesystem verstehen und Anträge stellen und Widerspruch einlegen.
Was du sonst noch wissen solltest
- Unabhängige Beratung vor dem Antrag: Beratung finden.
- Du entscheidest mit. Das Gesetz verlangt, Eignung und Neigung zu berücksichtigen. [1]
- Nicht dargestellt: Werkstätten für behinderte Menschen, Budget für Arbeit, Ausgleichsabgabe, Kündigungsschutz, Voraussetzungen im Einzelnen und Leistungshöhen.
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Quellen und Literatur
- § 49 SGB IX – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__49.html). – Gesetz
- § 185 SGB IX – Aufgaben des Integrationsamtes (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html). – Gesetz
- § 6 SGB IX – Rehabilitationsträger (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__6.html). – Gesetz
- § 14 SGB IX – Leistender Rehabilitationsträger (www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__14.html). – Gesetz
Begriffe aus diesem Beitrag
- Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen zu erhalten, zu verbessern oder herzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst dauerhaft zu sichern, zum Beispiel Unterstützte Beschäftigung und Jobcoaching.
- Integrationsamt
- Behörde, die schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben begleitet (begleitende Hilfe) und deren Zustimmung der Arbeitgeber vor einer Kündigung braucht. Ihre Aufgaben bündelt die BIH.
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